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14.09.11
12:36 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 8: Windmühlen-Kampf ohne Windmühlen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 14. September 2011


TOP 8: Gesetz für ein gebührenfreies Studium (Drucksache 17/1782)



Martin Habersaat:
Windmühlen-Kampf ohne Windmühlen

Bei der Lektüre des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linken fiel mir ein anderes bedeutendes Werk der Weltliteratur ein, nämlich der Don Quijote. Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied: Während Cervantes’ Hidalgo gegen Riesen kämpfen will und auf Windmühlen einstürmt, die immerhin vorhanden sind, geht die Attacke des Kollegen Schippels völlig ins Leere, weil nicht einmal Windmühlen auf weiter Flur zu finden sind.
Spätestens seit der letzten Landtagswahl ist von allen Parteien nur der Satz zu hören, den wir in leicht abgewandelter Form in den letzten Wochen immer wieder zu hören bekamen: „Niemand hat die Absicht, in Schleswig-Holstein Studiengebühren zu erheben!“. Insofern stößt Ihr Gesetzentwurf ins absolut Leere. Ein solches Gesetz wäre nicht mal eine Rückversicherung dagegen, dass sich eine künftige Landtagsmehrheit in dieser Frage anders entscheidet. Denn in einem solchen Falle wäre eine solche Bestimmung ebenso schnell aus dem Hochschulgesetz gestrichen, wie sie hineingekommen ist.
Ihr Entwurf wirft darüber hinaus noch weitere Probleme auf. Er kollidiert mit dem derzeitigen § 41 des Hochschulgesetzes, wonach die Hochschule sehr wohl für bestimmte Dienstleistungen angemessene Gebühren erheben kann. Wir haben bei der Verabschiedung des Hochschulgesetzes von 2007 sehr sorgfältig darauf geachtet, dass der dort genannte Katalog von Gründen zur Gebührenerhebung nicht ausufert und nicht in Dimensionen gerät, die auf faktische Studiengebühren durch die Hintertür hinauslaufen.
Wenn Sie aber den Hochschulen nicht mehr das Recht einräumen wollen, Immatrikulationsgebühren, Gebühren für die Fristversäumnis bei der Rückmeldung, Kostenbeiträge für die Teilnahme am Hochschulsport oder die Nutzung von 2



Hochschuleinrichtungen außerhalb des Studiums und einige Dinge mehr zu erheben, müssen Sie auch die Frage beantworten, wer für die Einnahmeausfälle der Hochschulen geradesteht. Ein Eintreten des Landes durch eine entsprechende Erhöhung der Zuweisung an die Hochschulen schließen Sie ja aus, weil Sie in Ihrer Begründung explizit sagen, Ihr Gesetzentwurf würde das Land keinen Cent kosten. Sie würden also die Hochschulen mit diesen Einnahmeausfällen schlicht und einfach allein lassen. Ich bin mir sicher, dass sämtliche Kanzlerinnen und Kanzler unser Hochschulen Ihnen dafür ein Dankschreiben zukommen lassen.
Wenn Sie uns allen viel sinnlose Arbeit ersparen wollen, seien Sie klüger als Don Quijote, der erst auf dem Totenbett zu Verstand kam, und ziehen Sie diesen Antrag zurück. Wenn Sie darauf bestehen, werden wir ihn selbstverständlich in den Bildungsausschuss überweisen.