CCS-Gutachten: Schleswig-Holstein muss Gesetz mit Hintertüren ablehnen
Pressemitteilung Nr. 120/2011Kiel, den 6.09.2011Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383CCS-Gutachten:Schleswig-Holstein muss Gesetz mit Hintertüren ablehnenZum heute von den Naturschutzorganisationen BUND und Greenpeace in Berlinvorgestellten Rechtsgutachten zur Verbindlichkeit der Länderklausel im Gesetz zurAbscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) erklärt derumweltpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion und SSW-Landesvorsitzende,Flemming Meyer:„Das CCS-Gesetz bietet keinen ausreichenden Schutz vor unterirdischen CO2-Endlagern in Schleswig-Holstein. Die Betreiber von CCS-Anlagen können sichweiterhin den Zugang zum Untergrund in Schleswig-Holstein erklagen und der Bundkann allein entscheiden, ob im Meer vor Schleswig-Holsteins Küsten CO2-Endlagereingerichtet werden. 2Schleswig-Holstein hat klar gegen die Nutzung der CCS-Technologie Stellungbezogen. Wir können nicht akzeptieren, dass der Bund im CCS-Gesetz irgendwelcheHintertüren in unseren Untergrund offenlässt. Deshalb muss die Landesregierungam 23. September im Bundesrat das Gesetz im Namen der Schleswig-Holsteinerablehnen. Alle Landtagsfraktionen sind aufgerufen, in der kommenden Woche imLandtag einem entsprechenden Antrag des SSW zuzustimmen.“Den Antrag des SSW finden Sie in der Landtagsinfothek hier (pdf-Datei)http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1700/drucksache-17-1775.pdf