Wolfgang Kubicki: Zustimmung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist fraglich
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 441/2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Dienstag, 6. September 2011 Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag / GEZWolfgang Kubicki: Zustimmung zum www.fdp-sh.de 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist fraglich Zur Diskussion über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RFÄSTV) er- klärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Ob meine Fraktion dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Entwurfsfassung geschlossen zustimmen wird, ist fraglich. Die – leider zum großen Teil berechtigten – Bedenken sind erheblich gewach- sen. Wir sind zwar nach wie vor davon überzeugt, dass ein grundlegen- der Wechsel im Rundfunkgebührensystem aufgrund seines strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizits sowie seiner mangelnden Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern richtig ist. Auch vor dem Hintergrund der im Zuge der Digitalisierung zunehmenden Konvergenz der Medien ist eine geräteunabhängige Gebühr ein Schritt in die richtige Richtung. Den Entwurf des 15. RFÄSTV halten wir allerdings für unzureichend.“Bislang würden Gebühren in Höhe von ca. 7,6 Milliarden Euro eingezo- gen. Der Entwurf zementiere diese Einnahmen, obwohl sowohl im Bund als auch in den Ländern die Haushalte konsolidiert und Einsparungen in sämtlichen Bereichen vorgenommen würden. Es sei daher nicht ver- ständlich, warum ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Rundfunk davon ausgenommen werden sollte. Der Erwerb der Champions-League- Rechte für 54 Millionen Euro sei unverständlich und zudem völlig intransparent. „Nach meinen Vorstellungen sollte daher auch beim öf- fentlich-rechtlichen Rundfunk eine Kürzung von 15 Prozent vorgenom- men werden, um die Bürger zu entlasten“, so Kubicki.Die geplante Haushaltsabgabe sollte die Erhebung vereinfachen. Folge sei aber, dass die GEZ zu einer „Supermeldebehörde“ werde. „Beson- ders die Preisgabe von Daten über den Mieter durch den Vermieter ist – auch als ‚letzte Maßnahme’ – aus datenschutzrechtlichen Gründen ab- zulehnen“, so Kubicki. „Kritisch ist darüber hinaus, dass es fast keine Möglichkeit mehr geben wird, sich von der Gebühr befreien zu lassen. Damit mutiert die Gebühr zu einer faktischen Steuer, was ebenfalls rechtlich sehr bedenklich ist.“ Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Die neue Abgabe führe schließlich zu einer stärkeren Belastung des Mit- telstandes. Es sei unverständlich, warum die Wirtschaft den öffentlichen Rundfunk finanzieren müsse. „Auch wenn wir unsere Forderung nach einer Abflachung im Verlauf der Beitragsstaffelung bei Betriebsstätten bereits durchsetzen konnten, sehen wir hier weiteren Nachbesserungs- bedarf. Wir sollten die Wirtschaft nicht durch eine gesonderte Kfz- Abgabe zusätzlich belasten. Transparenter und unbürokratischer ist ein pauschaler Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte, mit dem auch die be- trieblich genutzten Kfz abgegolten sind.“Es stehe zu erwarten, dass die Anhörung im Innen- und Rechtsaus- schuss am 7. September 2011 die aufgeführten Kritikpunkte in vollem Umfang bestätigen werde, so Kubicki abschließend.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/