Wolfgang Baasch: Guter Arbeitsschutz - geringerer Krankenstand
Kiel, 1. September 2011 Nr. 256/2011Wolfgang Baasch:Guter Arbeitsschutz – geringerer KrankenstandDer staatliche Arbeitsschutz muss wieder stärker in den Fokus gerückt werden. Die SPD- Landtagsfraktion bringt zu diesem Thema einen Antrag in den Landtag ein: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1700/drucksache-17-1765.pdf ). Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch:Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind Voraussetzungen dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit in einem guten Umfeld verrichten können und motiviert bleiben. Ziel des Arbeitsschutzes ist es, gesundheitliche Risiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu verringern und damit für mehr Zufriedenheit und einen geringeren Krankenstand am Arbeitsplatz zu sorgen.Die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes sind überwiegend in bundes- und EU-rechtlichen Vorschriften und Verordnungen festgelegt, die in den Ländern umgesetzt werden müssen. Das gilt im Besonderen für die Arbeit der Gewerbeaufsicht: Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist unverzichtbar eine staatliche Aufgabe (§ 21 Arbeitsschutzgesetz). Wir erkennen die Bedeutung der Arbeit der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord an.Die Aufgaben im staatlichen Arbeitsschutz haben aber z. B. durch neue Vorgaben zugenommen. Gleichzeitig hat sich die Arbeitsbelastung in den Betrieben aufgrund immer weiter voranschreitender Arbeitsverdichtungen und infolge der aktuellen Wirtschaftskrise deutlich verschärft. Dies erfordert stärkere Überwachung und mehr qualifizierte Kontrollen.In unserem Antrag „Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein stärken“ fordern wir deshalb die Landesregierung auf, den Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) 2012 zu nutzen, um den Arbeitsschutz zu stärken und sich für gute und gesunde Arbeit auch in Schleswig-Holstein einzusetzen, 2Bedingungen zu schaffen, unter denen der Arbeitsschutz alle notwendig zu prüfenden Bereiche abdecken kann, dem Arbeitsschutz klare Anweisungen für die Prüfungen zu geben, ein Personalentwicklungskonzept für den Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein vorzulegen und die Kontrollen des Arbeitsschutzes auf Baustellen über die Bau-Berufsgenossenschaft und auf Schiffen über die Seemannsämter zu regeln und dafür zu sorgen, dass die Prüfungen in diesen Bereichen regelmäßig stattfinden können.