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29.08.11
10:15 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Privat krankenversicherten Hartz-IV-Beziehern sollen Beitragsschulden teilweise erlassen werden

104/2011 Kiel, 29. August 2011
Die Bürgerbeauftragte informiert: Privat krankenversicherten Hartz-IV-Beziehern sollen Beitragsschulden teilweise erlassen werden
Kiel (SHL) – Bei vielen privat krankenversicherten Beziehern von Hartz-IV-Leistungen sind in den letzten Jahren hohe Beitragsschulden aufgelaufen, weil die Jobcenter erst seit Januar 2011 die vollen Beiträge übernehmen. Nach einer Einigung zwischen dem Bundesgesundheitsminister und dem Verband der privaten Krankenkassen sollen nun die Altschulden erlassen werden.
Die Schuldenfalle war noch zu Zeiten der großen Koalition entstanden. Union und SPD konn- ten sich nicht darauf verständigen, dass die Jobcenter bei privat krankenversicherten Hartz- IV-Beziehern den günstigsten Beitrag (halber Betrag des Basistarifes) voll übernehmen. So entstand eine Deckungslücke von rund 155,00 € im Monat. Diese konnten viele Bürgerinnen und Bürger nicht mit eigenen Mitteln schließen.
Seit Jahren forderte die Bürgerbeauftragte Birgit Wille daher, diese Lücke endlich zu beseiti- gen. Dies geschah erst im Januar 2011 durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: B 4 AS 108/10 R).
Offen blieb aber die Frage, was mit den aufgelaufenen Beitragsschulden geschehen soll. Der nun gefundene Weg, die Schulden zu erlassen, wird von der Bürgerbeauftragten durchweg begrüßt, weil die Folgen der Regelungslücke rückwirkend beseitigt werden. Dass im Gegen- zug die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zukünftig direkt von den Jobcentern an die Versicherungen gezahlt werden, sei hinnehmbar.
Die Bürgerbeauftragte weist aber darauf hin, dass der Schuldenerlass nur für Beitragsschul- den gelten soll, die während des Hartz-IV-Bezuges entstanden sind.
Für Rückfragen und Erläuterungen steht das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker