Andreas Beran: Geringere Kosten und Stärkung des Ehrenamtes
Kiel, 26. August 2011 Nr. 252/2011Andreas Beran:Geringere Kosten und Stärkung des EhrenamtesZur Aufhebung des Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetzes erklärt der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Beran:Der Landtag hat durch die Aufhebung des Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetzes endlich den Weg frei gemacht für den „Feuerwehrführerschein“. Bereits 2009 war der „kleine Feuerwehrführerschein“ eingeführt worden, der das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 t ermöglicht. Nun ist dies auf Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen erweitert worden. Die Regelung gilt auch für die Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und andere Einrichtungen des Katastrophenschutzes.Ich begrüße diesen Beschluss ausdrücklich. Denn er bedeutet, dass durch ein vereinfachtes Verfahren Mitglieder der Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen erhalten können. Dadurch entstehen für die Kommunen geringere Kosten. Auch das Ehrenamt wird dadurch gestärkt!Seit 1999 gilt aufgrund EU-Rechts der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen konnte seitdem nicht mehr mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Stattdessen musste dafür der – teuere – LKW-Führerschein erworben werden. Mit der neuen Regelung wird die Lücke zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen. So wird sichergestellt, dass in ausreichendem Maße Fahrerinnen und Fahrer bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.Die Zuständigkeit und das Verfahren werden durch eine Fahrberechtigungsverordnung geregelt. Wer einen Antrag auf Fahrerlaubnis stellt, muss mindestens seit zwei Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B haben. Es bedarf einer intensiven Einweisung samt abschließender Prüfungsfahrt.