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26.08.11
15:13 Uhr
SPD

Bernd Heinemann zu TOP 42: Unverzichtbar für das präventive und therapeutische Angebot

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 26. August 2011



TOP 42, Mutter-/Vater-Kind-Kuren in Schleswig-Holstein (Drucksache 17/1378, 17/1570)



Bernd Heinemann:

Unverzichtbar für das präventive und therapeutische Angebot


Zunächst einen herzlichen Dank an Ihr Team für den Bericht, Herr Minister. Offensichtlich konnte es nicht gelingen, die Situation bei Eltern-Kind-Kuren im gewünschten Umfang konkret abzubilden. Gleichwohl wird schon an den Eckdaten deutlich, dass es für die betroffenen Eltern und die 28 Einrichtungen im Land Handlungsbedarf gibt.
Wir haben in den vergangenen Monaten eine Reihe von Einrichtungen besucht und wissen daher, dass zumindest zwei Einrichtungen ihren Betrieb teilweise eingestellt haben. Das passt zu den für Eltern-Kind-Kuren sinkenden Ausgaben bei den Krankenkassen um knapp 10%.
Auf die Belastungen der Eltern, Kinder und Einrichtungen sind sie in Ihrem Bericht eingegangen. Besonders dankbar sind wir, dass Sie ausführlich auf die umfassenden Aktivitäten von Gesundheitsministerin Trauernicht hingewiesen haben. Sie haben in Ihrem Bericht ein Fachgespräch beim Bundesgesundheitsminister von Anfang Mai erwähnt. Uns würde interessieren, ob Ihnen zwischenzeitlich die Ergebnisse vorliegen?
Der Bericht des Bundesrechnungshofes liegt allerdings vor. Hier würde uns interessieren, welche Handlungshinweise die Landesregierung für die Betroffenen daraus ableitet, auch wenn Sie ohne Zweifel hier keine Planungskompetenz haben. Schließlich erkennt der Kostenwächter des Bundes in seiner Bewertung wenig Gleichbehandlung der Versicherten, die Nichtbeachtung rechtlicher Vorgaben des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, z. B. die gesetzlich 2



vorgegebene Aufhebung des Vorranges für ambulante Leistungen an dieser Stelle, fehlende Rechtsbehelfsbelehrungen und immer wieder Intransparenz oder teilweise sogar Willkür.
Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren sind gesetzliche Pflichtleistungen der Krankenversicherung. Doch die Praxis sieht oft anders aus. Die von uns besuchten Einrichtungen berichteten übereinstimmend von einer oft restriktiven bis ablehnenden Haltung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn es um die Bewilligung dieser unverzichtbaren Aufgabe geht. Oft sind die Begründungen für die Ablehnung schwer nachvollziehbar und viele Frauen scheuen den Widerspruch, weil das ein aufwändiges und nervenaufreibendes Verfahren ist.
Ambulante Leistungen, wie sie der MDK der Krankenkassen in unzulässiger Weise oft anmahnt, werden den Krankheitsbildern von Müttern und Kindern oft weder gerecht, noch lassen sie eine Genesung in der Alltagswirklichkeit erwarten. Dies war im Übrigen auch der Grund, warum Mutter-Kind-Kuren zu einer gesetzlichen Pflichtleistung wurden.
Die Einrichtungen berichten, dass der schleppende und sehr oft sogar ablehnende Umgang der Krankenkassen mit Kuranträgen nicht nur den betroffenen Eltern, sondern zunehmend auch den Kureinrichtungen, die nicht mehr ausreichend belegt sind, und damit wichtigen Arbeitgebern in der Region massiv schadet.
Mutter-Kind-Kur-Einrichtungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des präventiven und therapeutischen Angebots im Gesundheitsland Schleswig-Holstein. Gerade deshalb ist die Landesregierung gefordert, sich bei den Krankenkassen für die Kuren einzusetzen. Zumindest bei einer Krankenkasse konnte ich mich im Verwaltungsrat für eine stärkere Unterstützung dieser wichtigen Präventionsaufgabe einsetzen.
Die Belastungen von jungen Familien und besonders von alleinerziehenden Elternteilen haben sich in der mobilen Kommunikationsgesellschaft teilweise erheblich verschärft. Für die Funktion und Gesundheit der Familie als wichtiger Grundzelle guter Lebenschancen sind im Fall von entsprechenden Diagnosen Mutter-/Vater-Kind-Kuren wichtiger denn je.