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26.08.11
09:54 Uhr
SPD

Ralf Stegner: Landesregierung muss über Vorgänge bei der HSH informieren!

Kiel, 26. August 2011 Nr. 249/2011



Ralf Stegner:
Landesregierung muss über Vorgänge bei der HSH informieren!

Zu aktuellen Presseberichten über die HSH Nordbank erklärt der Vorsitzende der SPD- Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:
Vor dem Hintergrund von Presseberichten über einen geplanten gravierenden Stellenabbau bei der HSH Nordbank sowie der weiteren Erhöhung des Eigenkapitals durch Rückführung des Landesanteils an der Einmalzahlung bringt die SPD-Landtagsfraktion folgenden Dringlichkeitsantrag in den Landtag ein:


Der Landtag möge beschließen:
Nach aktuellen Medienberichten über den Abbau weiterer 900 Vollzeitstellen bei der HSH Nordbank wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag noch in der 19. Tagung mündlich über folgende Fragen zu berichten:


1. Seit wann ist die Landesregierung darüber informiert, dass die HSH Nordbank über den bereits angekündigten Stellenabbau hinaus beabsichtigt, weitere 900 Vollzeitstellen zu streichen? 2. Welche Folgen für den Bankenplatz Kiel erwartet die Landesregierung und was wurde konkret unternommen, um die negativen Auswirkungen zu minimieren? 3. Wann und durch wen hat die Landesregierung der HSH Nordbank zugesagt, den Landesanteil an der Einmalzahlung der HSH Nordbank von 500 Mio € an Hamburg und Schleswig-Holstein der HSH Nordbank wieder als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen? 4. Wurden in diesem Kontext Absprachen über die Sicherung von Arbeitsplätzen am Bankenstandort Kiel getroffen und wenn ja, welche? 5. Trifft es zu, dass trotz gestiegener Unternehmensergebnisse über die Erwartungen hinaus die Umstrukturierungsfolge allein durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bank getragen werden soll? 2



6. *Trifft es zu, dass in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem früheren HSH Nordbank- Chef Prof. Nonnenmacher (Auflösungsvertrag) de facto jegliche Haftungsansprüche gegenüber den Anteilseignern der HSH Nordbank ausdrücklich ausgeschlossen wurden? 7. *Seit wann sind die Inhalte der vertraglichen Vereinbarung mit Prof. Nonnenmacher der Landesregierung bekannt und hat sie diesen vorab zugestimmt? 8. *Für den Fall, dass der Landesregierung der Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit Prof. Nonnenmacher nicht bekannt ist und/oder sie diesem vorab nicht zugestimmt hat: Werden ggf. Haftungsansprüche gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates Hilmar Kopper in Betracht gezogen? 9. Wann hat die Landesregierung geplant, den Schleswig-Holsteinischen Landtag über die vorstehenden Sachverhalte in Kenntnis zu setzen?

* Die Fragen 6 – 8 werden vor dem Hintergrund formuliert, dass die konkreten Inhalte von Vorstandsverträgen sich einer parlamentsöffentlichen Erörterung entziehen