Nachwahl zum Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
99/2011 Kiel, 26. August 2011Nachwahl zum Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig- Holstein (MA HSH)Kiel (SHL) – In Schleswig-Holstein ist die Nachwahl zweier Ersatzmitglieder für die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein durch den Landtag erforderlich gewor- den. Die Nachwahl erfolgt für die laufende Amtsperiode bis zum 27. August 2012.Vorschlagsberechtigt für den Medienrat ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Orga- nisation oder Vereinigung, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat. Ausgenommen sind diejenigen, die bereits mit einem Mitglied im Medienrat vertreten sind.Der Medienrat besteht laut Medienstaatsvertrag aus 14 Mitgliedern. Sieben Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt. Die Wahl erfolgt auf fünf Jahre. Der amtierende Medienrat konstituierte sich am 28. August 2007.Interessierte Organisationen richten Ihre Vorschläge bitte bis spätestens 12. September 2011 an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, - Abteilung 2 - , Post- fach 7121, 24171 Kiel.Hinweis: Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt für Schleswig-Holstein (Nr. 29, S. 430 vom 18. Juli 2011) veröffentlicht worden und auch online in der Landesrechtsdatenbank unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de (Suchbegriffe: „Wahl Medienrat 2011“) einzuse- hen. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker