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25.08.11
12:19 Uhr
FDP

Carsten-Peter Brodersen: Die rechtlichen Voraussetzungen für Moorschutz bestehen bereits

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation

Nr. 425/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 25. August 2011 Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Günther Hildebrand, MdL Umwelt / Moorschutz Parlamentarischer Geschäftsführer

Carsten-Peter Brodersen: Die rechtlichen Voraussetzungen für Moorschutz bestehen bereits



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 17 (Moorschutzprogramm für Schleswig-Holstein) sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Carsten- Peter Brodersen:
„Moorschutz ist Klimaschutz. Unter den klimatischen Veränderungen und in Anbetracht der Herausforderungen des kommenden Jahrhunderts ist dies von großer Bedeutung für Schleswig-Holstein.“ Doch nicht nur für das Klima, auch für den Erhalt einer natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna in Schleswig-Holstein werde eine funktionierende Hoch- und Nie- dermoorlandschaft benötigt. Ebenfalls seien intakte Moorlandschaften für den Landeswasserhaushalt von besonderer Bedeutung.
„Schleswig-Holstein besitzt eine Gesamtlandesfläche von 1.580.000 Hek- tar. Hiervon sind nach dem Moorschutzbericht 192.000ha per Definition als Hoch- oder Niedermoor gekennzeichnet. Mathematisch vereinfacht dargestellt kann man also sagen, dass unser Bundesland mit zwölf Pro- zent einen prozentual deutlich höheren Anteil an Mooren hat als der glo- bale Durchschnitt von drei Prozent.“ Schon allein deshalb besitze der Moorschutz für die FDP eine hohe Relevanz. Der Antrag der Grünen be- fasse sich aber nur mit einer bestimmten Thematik, dem Umbruch von Grünland auf Moorboden und dessen Unterbindung. Auf die Anfrage in- wieweit dies jetzt stattfinde beziehungsweise gängige Praxis sei, habe es folgende Antwort aus der Drucksache 17/1543 gegeben: „Der Bodentyp ist nicht Gegenstand der Genehmigungsvoraussetzungen, da er sowohl auf Schlag als auch erst recht auf Feldblockebene starken Schwankungen unterworfen sein kann. Des Weiteren bleiben die schon bestehenden ge- setzlichen Regelungen des Wasser- und Naturschutzes unberührt, so dass beim Vorliegen bestimmter naturschutz- oder wasserrechtlich rele- vanter Tatbestände ein DGL-Umbruch nicht genehmigt wird.“
„Ein rechtliches Mittel, das hier greift, ist die Dauergrünland- Erhaltungsverordnung des Landes. Dass hier Änderungsbedarf besteht, so wie Frau Fritzen es gerne hätte, erschließt sich uns nicht“, so Broder- sen abschließend.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/