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24.08.11
17:39 Uhr
Linke

Rede von Antje Jansen: Antrag der LINKEN zum SeniorInnenmitwirkungsgesetz

Jannine Menger-Hamilton Rede von Antje Jansen zu TOP 14: SeniorInnen- Pressesprecherin Mitwirkungsgesetz DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag 297/2011 Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Es gilt das gesprochene Wort. Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Kiel, 24. August 2011 Mobil: 0160 / 90 55 65 09
presse@linke.ltsh.de
www. linksfraktion-sh.de


Rede von Antje Jansen: Antrag der LINKEN zum SeniorInnenmitwirkungsgesetz
„Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren.
Am 23. September wird hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum 23. Mal das Altenparla- ment zusammentreten. Die Idee hinter dem Altenparlament war und ist, den Problemen und Wünschen der Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein Raum und Gewicht zu verleihen. Und dass diese Idee der Beteiligung gut und sinnvoll ist, darüber herrscht wahrscheinlich Einmü- tigkeit unter den hier versammelten Abgeordneten aller Fraktionen.
Wir legen Ihnen unseren Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senio- ren am gesellschaftlichen Leben in Schleswig-Holstein vor. Und wir bilden uns nicht ein, wir hät- ten damit das Rad neu erfunden. Das ist auch gar nicht der Sinn unserer Vorlage. Der im Artikel 1 verfasste Kern des Entwurfs, das Seniorenmitwirkungsgesetz, folgt im Wesentlichen den Be- stimmungen des Seniorenmitwirkungsgesetzes, wie es der Landtag unseres Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2010 beschlossen hat.
Der demographische Wandel führt dazu, dass die Zahl der älteren Menschen auch in Schleswig- Holstein stetig zunimmt. Die Bevölkerungsgruppe der Seniorinnen und Senioren wächst. Aber diese Altersgruppe hat das klassische Altenteil längst verlassen. Die Gesellschaft konnte sich den Verzicht auf die Lebenserfahrung und die Aktivität der Seniorinnen und Senioren noch nie erlau- ben, und sie kann es angesichts der wachsenden durchschnittlichen Lebenserwartung der älteren Generation immer weniger.
Es ist eine Aufgabe von Politik, gerade in einer alternden Gesellschaft, diesen Veränderungspro- zess in entsprechenden Strukturen widerzuspiegeln. Die wichtige Tätigkeit der Seniorenbeiräte in den Kommunen und Kreisen, die Arbeit des Landesseniorenrates, und nicht zuletzt die Diskussio- nen des Altenparlaments hier im Hause zeigen, dass diese Entwicklung auch in Schleswig- Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Holstein seit vielen Jahren in Gange ist. Und sie zeigen, dass Beteiligung und Mitwirkung von Se- niorinnen und Senioren mehr ist als ein politisches Alibi. Die älteren Menschen hier im Lande wollen die Mitwirkung. Sie nehmen ihre Interessen wahr und sie vertreten sie.
Wir glauben, es ist an der Zeit, die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren auf eine verpflich- tende gesetzliche und damit verbindlichere Grundlage zu stellen.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir ein politisches Signal setzen. Und wir wollen reagieren auf die Klagen über die fehlende Verbindlichkeit im Umgang mit den Beschlüssen und Diskussio- nen in den Beteiligungsgremien. Solche Klagen gibt es gerade von Menschen, die sich engagieren und die heutigen Möglichkeiten der Seniorenmitwirkung aktiv nutzen.
Es ist immer ein deutliches Warnsignal, wenn Menschen nicht genügend Gehör finden.
In die gleiche Richtung zielt ein Beschluss des Altenparlament vom September 2010. Das Alten- parlament hat dort einen Antrag des Landesseniorenrates beschlossen, mit dem die Einrichtung von Seniorenbeiräten und deren verbindlichere Stellung in die Gemeindeordnung aufgenommen werden soll.
Die SPD hat das in einem entsprechenden Gesetzentwurf im November aufgegriffen, den sie dann auch aufgenommen hat in ihren heute hier in erster Lesung verhandelten Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften.
Diese Ergänzung der Gemeindeordnung finden wir richtig und wichtig. Wir haben diese Ände- rung der GO aus rein systematischen Gründen in unseren Gesetzentwurf übernommen.
Wir wollen aber mehr: Wir wollen die verpflichtende Beteiligung des Landesseniorenbeirats in allen seniorenpolitischen Fragen auch auf der Ebene der Landespolitik. Wir wollen den Beiräten durch eine gesetzliche Grundlage das Gehör in eigener Sache verschaffen, das manchmal auf der Strecke bleibt, wenn die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren nur auf die Freiwilligkeit der Strukturen gestützt bleibt.
Wir erhoffen uns von diesem Gesetzentwurf, den Prozess hin zu einer verbindlicheren Mitwir- kung von Seniorinnen und Senioren auf allen drei Ebenen in Gang zu setzen. Wir erhoffen uns weiter, über die Beratung in den Ausschüssen und ein dazugehöriges Anhörungsverfahren dazu zu kommen, dass die eigentlich Betroffenen in den Diskussions- und Gestaltungsprozess einbe- zogen und beteiligt werden.

Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Das zentrale Anliegen unseres Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Schleswig-Holstein. Und wir sind selbstverständlich überzeugt von der Notwendigkeit und Richtigkeit unseres Gesetzentwurfs. Aber wir sind auch nicht überheblich: Wir erwarten, dass wir mit unserer Vorlage der parlamentarischen Arbeit und der Diskussion um die Seniorenmitwirkung eine konstruktive Arbeitsgrundlage geben können. Und wir freuen uns auf eine breite und intensive Ausschussdebatte.
Vielen Dank.“



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