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24.08.11
13:18 Uhr
FDP

Ingrid Brand-Hückstädt: Landesdatenschutzgesetz stärkt den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 418/2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Kiel, Mittwoch, 24. August 2011 Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Landesdatenschutzgesetz Parlamentarische Geschäftsführerin


Ingrid Brand-Hückstädt: Landesdatenschutzgesetz



www.fdp-sh.de stärkt den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger In ihrer Rede zu Top 3+11 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdaten- schutzgesetzes) sagt die FDP-Landtagsabgeordnete Ingrid Brand-Hückstädt:
„Eingriffe in die Grundrechte wurden in den vergangenen Jahren stets mit der ‚Sicherheit für die Bürger’ begründet. Wir Liberale sagen: In Wirklich- keit wurde der Abbau von Freiheitsrechten betrieben. So gesehen bin ich mit dem Entwurf der Landesregierung zu einem neuen Landesdaten- schutzgesetz als Liberale durchaus zufrieden.“ Die Änderungen des bis- herigen Landesdatenschutzgesetzes seien der Modernisierung und An- passung an neue technische und rechtliche Entwicklungen geschuldet und bereinigten altes Überflüssiges.
„Es ist erfreulich, dass in § 21 durch die Zustimmung des Betroffenen oder den Erlass einer Rechtsvorschrift eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll für Veröffentlichungen von personenbezogenen Daten im In- ternet. Die Informationspflicht der Betroffenen sowie des ULD durch die datenverarbeitende Stelle bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Da- ten ist ein wichtiges Zeichen der Transparenz.“ § 5 schaffe nunmehr Klar- heit über Verfügbarkeit von Daten und Verfahren, Vollständigkeit und Zu- rechenbarkeit, Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit von personenbezogenen Daten und der Sicherung der Ausübbarkeit der dem Betroffenen zuste- henden Rechte. Damit werde die Rechtslage internationalen Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit angepasst.
„Bei der geplanten Erlaubnis zur Videoüberwachung und -aufzeichnung bei öffentlichen Stellen ist eine Interessenabwägung zwischen deren Auf- gabenerfüllung und Hausrecht und der schutzwürdigen Belange Betroffe- ner vorgeschrieben.“ Zudem werde eine Erkennbarkeit der Überwachung festgeschrieben, und eine Speicherung oder weitere Verarbeitung dürfe nur bei Erforderlichkeit erfolgen. Dies sei wichtig, denn flächendeckende Videoüberwachung in Großbritannien habe laut New Scotland Yard nur in 3 Prozent der Fälle zur Aufklärung geführt, und noch kein Terrorist habe sich von Videokameras abschrecken lassen, betont Brand-Hückstädt ab- schließend.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/