Dr. Michael von Abercron zu TOP 3 + 11: Wir wollen, daß Schleswig-Holstein Maßstäbe setzt
DatenschutzpolitikNr. 342/11 vom 24. August 2011Dr. Michael von Abercron zu TOP 3 + 11: Wir wollen, daß Schleswig-Holstein Maßstäbe setztEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnZahlreiche Ereignisse gerade in der jüngsten Vergangenheit machen überdeutlich, wie sehr der Bürger und seine Privatsphäre durch die atemberaubenden Fortschritte bei der Datenverarbeitung in Gefahr gerät. Dabei geht es keinesfalls nur um das Ausspähen der Bürger für kommerzielle Interessen. Es ist auch die öffentliche Verwaltung, die im Sinne von Sparsamkeit, Verwaltungsvereinfachung und -schnelligkeit immer mehr Daten der Bürger sammelt.Dies ist einerseits sinnvoll z. B. bei Krankheitsregistern aber auch gefährlich, wenn dies zu einer direkten Zuordnung zu Personen führen kann. Die Grenze zur Überschreitung der Privatsphäre ist so schnell überschritten. Wir haben dies erlebt, wie schnell bei der sehr erfolgreichen Aufarbeitung der EHEC-Infektionen Menschen und Betriebe zu Unrecht in Verdacht gerieten. Es gibt hier allerdings um Leben und Tod, so dass die Abwägung hier richtig getroffen wurde.Wir reden hier heute über das Datenschutzgesetz Schleswig-Holstein für die öffentlichen Stellen. Dieses Gesetz gilt seit Februar 2000 in einer fast ungeänderten Fassung. Wir müssen jetzt aber nicht nur die Vorgaben durch Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 das Urteil der EUGH von 2010 mit einem Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigen. Es ergeben sich weitere Änderungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz sowie Rechtsbereinigungen z. B. durch die Schaffung des ULD.Ungewöhnlich aber notwendig ist das Verfahren, dass wir bereits eine Änderung im Hinblick auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren abgetrennt haben. Hier geht es in der Hauptsache um die unabhängige Stellung des Landesdatenschutzbeauftragten. Er bekommt eine Stellung, die etwa der von unseren Richtern entspricht. Wir begrüßen das ausdrücklich, weil der Datenschutz nicht einer Fachaufsicht eines Landesministers unterliegen darf! Wir wollen eine Verurteilung durch den EUGH jetzt abwenden und stimmen diesem Teil der kleinen Novelle uneingeschränkt zu!Lassen Sie mich nun einige Regelungsinhalte der großen Novelle aufzählen, die einzelnen Zielen zugeordnet sind:Mehr Sicherheit: In § 5 wird die Bezeichnung der einzelnen Schutzziele für die Standards des Datenschutzes neu festgelegt. Ein Stichwort: Schutzziele müssen sich jetzt auch nach dem Stand der Technik richten.Die Veröffentlichung von Daten im Internet ist nur erlaubt, wenn dies andere Vorschriften erlauben oder eine Einwilligung vorliegt.Mehr Transparenz: Schaffung der Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Verfahrensverzeichnis z.B. über eine Internetveröffentlichung (§ 7).Aufklärung und Benachrichtigung über eine persönliche Datenspeicherung werden klarer gefasst; die Informationspflicht bei unrechtmäßiger Datenerlangung wird erweitert (§ 26, 27).Mehr Rechtssicherheit: Besondere Maßnahmen beim Einsatz automatisierter Verfahren: es wird eine Ausnahmeregelung bei der obligatorischen Verschlüsselung geschaffen. Die Polizei darf so Daten mit Digitalkameras und Handys übermitteln (§ 6).Rechtsvereinfachung: Formal privatisierte Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft werden privaten Unternehmen gleich gestellt und unterliegen damit dem Bundesgesetz (§ 3). Bei der Videoüberwachung soll nun Bundesrecht gelten Seite 2/3 Mehr Transparenz beim Bericht des Landesverfassungsschutzes: Durch eine Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes ist vorgesehen, dass die Öffentlichkeit über Gefahren besser informiert werden kann, auch wenn dabei personenbezogene Daten berührt werden!Wir sind für dieses Abwägungsergebnis! Gerade auch die entsetzlichen Ereignisse in Norwegen zeigen: Bei Extremismus muss Sicherheit im Zweifel Vorrang haben!Sie sehen, hinter dieser trockenen Rechtsmaterie steckt auch erheblicher politischer Diskussionsbedarf. Es geht um mehr Sicherheit, Transparenz und auch um Vereinfachung! Dies alles gleichzeitig zu erreichen, kann ein schmaler Grad sein. Deshalb ist eine gründliche Beratung im Ausschuss zwingend notwendig. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein beim Datenschutz nicht nur mit der Technik schritt hält, sondern weiter Maßstäbe setzt! Seite 3/3