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23.08.11
13:38 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Grenzkontrollen, A 20 und Datenschutzgesetz

96/2011 Kiel, 23. August 2011


Themen der Plenarsitzung: Grenzkontrollen, A 20 und Daten- schutzgesetz
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 24. August, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Landtagssitzung stehen neben der Verschärfung der dänischen Grenzkontrollen, der Novelle des Datenschutzgesetzes und dem Ausbau der A20 vor allem bildungs- und sozialpolitische Themen wie die Stärkung des Ehrenamtes. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der The- men. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.

Mittwoch, 24. August, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 32 Keine weitere Verschärfung der dänischen Grenzkontrollen, Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1717), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten.
SPD und Grüne wenden sich erneut gegen die Kontrollen an der deutsch- dänischen Grenze, die das Königreich in den letzten Wochen auf den Weg ge- bracht hat. Bereits im Mai hatte der Landtag geschlossen an Kopenhagen appel- liert, „die Wiedereinführung der Grenzkontrollen zu überdenken“. Dennoch wurden Anfang Juli zusätzliche Zöllner an der Grenze stationiert. Nun will das nördliche Nachbarland zudem die Grenzanlagen verstärken. Hiergegen wenden sich die bei- den Oppositionsfraktionen: Dies werde zu einer weiteren Einschränkung des grenz- überschreitenden Verkehrs führen und widerspreche europäischen Vereinbarun- gen. Von September an sollen am Autobahnübergang Ellund auf deutscher Seite däni- sche Grenzanlagen gebaut werden, die schon seit Jahren geplant sind. Es geht um elektronische Tafeln zur Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 40, Stopp-Lichter und Schranken. Damit sollen Kontrollen bei der Suche nach Kriminellen und Ver- kehrssündern erleichtert werden. Mit einem Betriebsbeginn rechnen die dänischen Behörden zum Jahresende. Das dänische Parlament habe die nötigen 1,43 Millio- Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker nen Euro bereits 2008 in den Haushalt eingestellt, heißt es. Die EU reagierte be- sorgt, und auch im Auswärtigen Amt in Berlin stieß die Ankündigung der dänischen Zollbehörden auf „völliges Unverständnis“.
In Kiel kritisiert die Opposition insbesondere, dass die Grenzanlagen auf schleswig- holsteinischem Boden errichtet werden sollen - mit Zustimmung der Landesregie- rung. Demgegenüber verweist das Verkehrsministerium darauf, dass das Land be- reits Ende 2007 und 2010 von den Bundesministerien für Inneres und Verkehr dazu angehalten worden sei, die von den Dänen gewünschte Maßnahme auf den Weg zu bringen.
TOP 40 Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen CDU und FDP (Drs. 17/1190), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1540), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ehrenamtlich Engagierte, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, sollen nach den Plänen der schwarz-gelben Landesregierung zukünftig weniger mit Steuerpa- ragraphen zu kämpfen haben. Die Landesregierung strebt über den Bund eine Än- derung des Einkommenssteuerrechts an. Für Einnahmen aus nebenberuflicher, gemeinnütziger Tätigkeit soll demnach „bis zu einem noch festzulegenden Höchst- betrag“ Steuerfreiheit gelten. Das geht aus einem Bericht des Finanzministeriums zur Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein hervor. Durch diese von Schwarz-Gelb gestartete Initiative soll das ehrenamtliche Engagement im Land ge- stärkt werden. Bisher müssen Übungsleiter im Sportverein oder Jugendgruppenlei- ter bei der Freiwilligen Feuerwehr einen Teil ihrer Entschädigung versteuern. Das bedeutet sowohl für die Ehrenamtler wie auch für die Finanzverwaltung einen ho- hen Arbeitsaufwand bei vergleichsweise geringen Beträgen.
TOP 3 und 11 Gesetzentwurfe zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und des und des Landesverfassungsschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP (Drs. 17/1599), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/1707), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 17/1698), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung will das elf Jahre alte schleswig-holsteinische Datenschutzge- setz modernisieren und an aktuelle technische Entwicklungen wie die zunehmende Nutzung des Internets anpassen. Das strebt ein Entwurf aus dem Innenministerium an, den der Landtag nun in erster Lesung berät. Hintergrund sind auch EU- Vorgaben. Der Entwurf sieht vor, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet künftig nur zulässig ist, wenn dies entweder eine Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubt oder die betroffene Person eingewilligt hat. Das gilt jedoch nicht für personenbezogene Daten, die in allgemein zugänglichen Quellen stehen oder die die Betroffenen selbst veröffentlicht haben. Ausnahmen gelten auch für Personen, die aufgrund eines von ihnen freiwillig wahrgenommenen Amtes in be- sonderer Weise in der Öffentlichkeit stehen, wie beispielsweise Mandatsträger. Spätestens nach fünf Jahren muss die Internetveröffentlichung gelöscht werden. Wiederholungsveröffentlichungen sind zulässig.
Zudem sollen Bürger einen besseren Einblick in die Arbeit der Verwaltung erhalten, und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wird gestärkt. Die


2 Kieler Datenschützer sollen ihr Verzeichnis über automatisierte Datenverarbei- tungsverfahren in Behörden auch im Internet veröffentlichen können. Bislang kann dieses Verzeichnis nur persönlich beim ULD eingesehen werden. Hintergrund: Be- hörden, Kommunen und andere öffentliche Stellen, die keinen eigenen Daten- schutzbeauftragten haben, müssen dem ULD jedes von ihnen betriebene Daten- verarbeitungsverfahren melden. Die Datenschützer fassen diese Informationen in einem Verzeichnis zusammen, das beispielsweise Namen und Anschrift der Behör- de, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenspeicherung sowie den Kreis der Betrof- fenen und der Nutzer enthält. Auch Behörden, die einen eigenen Datenschutzbe- auftragten haben, können ihr Verfahrensverzeichnis künftig selbst auf ihrer Inter- netseite veröffentlichen.
TOP 19 Bildungsföderalismus neu gestalten, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1602), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Grünen wollen den deutschen Bildungsföderalismus straffen und notfalls ab- schaffen. Die Landesregierung soll sich nach Willen der Oppositionsfraktion im Bundesrat dafür einsetzen, dass Bund und Länder eine entsprechende Experten- kommission einrichten. Die soll sich bis 2013 auf gemeinsame Bildungsstandards in allen 16 Ländern, eine Angleichung der Schulstrukturen und eine gemeinsame Leh- rerausbildung einigen. Kommen die Länder nicht überein, wollen die Nord-Grünen den Bildungsbereich ab 2017 komplett auf den Bund übertragen. Die Länder prakti- zierten in diesem zentralen Politikfeld „Konkurrenz anstatt Kooperation“, so die Kri- tik der Grünen. Beispielsweise klaffe die Ausstattung des Bildungssystems zwi- schen ärmeren Ländern wie Schleswig-Holstein und reicheren Bundesländern im- mer weiter auseinander. Dies widerspreche der im Grundgesetz geforderten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Zudem sei die Bildungspolitik Zankapfel in jedem Landtagswahlkampf. Lehrer und Schüler müssten nach jedem Urnengang Bauarbeiten am Bildungssystem fürchten, so die Grünen.
Der Grünen-Fraktion ist insbesondere das im Rahmen der ersten Föderalismusre- form 2006 vereinbarte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Bil- dungsfragen ein Dorn im Auge. Seitdem sind die Länder ausschließlich für diesen Bereich zuständig. Dies habe dazu geführt, dass sich die Bildungssysteme in den deutschen Ländern noch weiter auseinander entwickelten. Im vergangenen De- zember hat sich der Landtag bereits einstimmig gegen das Kooperationsverbot ausgesprochen: „Damit der Bund seinen Teil der Verantwortung künftig wieder wahrnehmen kann, wird die Landesregierung gebeten, eine Bundesratsinitiative zu starten, um das Kooperationsverbot in der Bildungspolitik aufzuheben“, heißt es in dem Beschluss.
TOP 5, 6 und 8 - Gesetzentwurfe der Fraktion der SPD und der Landesregierung zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Finanzaus- gleichsgesetzes, der Gemeindeordnung, der Amtsordnung sowie des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes, Erste Lesung, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 17/1660), Gesetzentwurf der Landesregie-


3 rung (Drs. 17/1663), Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1693), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Landesregierung, SPD und Grüne legen drei verschiedene Pakete zur Reform des kommunalen Verfassungsrechts und des Wahlrechts für Städte, Kreise und Ge- meinden vor. Die Landesregierung hat ihre Pläne bereits in vier Regionalkonferen- zen und in zehn Diskussionsveranstaltungen mit schätzungsweise 1.700 Kommu- nalpolitikern vorgestellt und die Kommunalen Landesverbände angehört. Nun de- battiert der Landtag in Erster Lesung. Eine Neufassung ist notwendig geworden, nachdem das Landesverfassungsgericht die bisherige Amtsordnung im Februar 2010 für verfassungswidrig erklärt hatte. Denn sie ließ zu, dass Gemeinden ihre Selbstverwaltungsaufgaben unbegrenzt auf die Ämter übertragen konnten. Beson- ders im Norden des Landes wurden so immer mehr Aufgaben vom Gemeinderat an den jeweiligen Amtsausschuss abgegeben, der nur mittelbar demokratisch legiti- miert ist. Aus dem Urteil ergeben sich zwei mögliche Wege: Entweder die übertrag- baren Aufgaben werden mit einem Katalog begrenzt oder für die Amtsausschüsse wird eine Volkswahl eingeführt. Koalition und Sozialdemokraten bevorzugen den ersten Weg, die Grünen den zweiten.
Nach Vorstellung der Landesregierung sollen die direkt gewählten Kommunalpoliti- ker in den Gemeinden selbst entscheiden, ob sie eine Aufgabe wahrnehmen oder sie auf das Amt übertragen. Dabei soll die Formel "5 aus 16" gelten: Aus einem Katalog von 16 Selbstverwaltungsaufgaben können die Gemeinden bis zu fünf an das Amt abgeben. Der Katalog enthält unter anderem die Abwasserbeseitigung, die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst und die Trägerschaft von Schulen und Kitas. Auch die SPD plädiert für maximal fünf Aufgaben, die eine Gemeinde an das Amt abgeben kann.
Die Grünen wiederum plädieren für eine Direktwahl der Amtsausschüsse, wollen diese Ebene am liebsten aber ganz abschaffen und durch Großgemeinden erset- zen. Dafür wollen sie finanzielle Anreize setzen. So soll es für die Auflösung einer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung 100.000 Euro geben. Zudem sollen Kom- munen, die sich zu effektiveren Einheiten zusammenschließen, eine höhere Zuwei- sung als bisher erhalten. Zwangszusammenlegungen lehnen die Grünen aber ab: Gemeinden sollen per Bürgerentscheid selbst entscheiden, ob sie sich bis zum 31. Dezember 2012 zu größeren Einheiten zusammenschließen wollen und dadurch die Ämter überflüssig machen – oder nicht. Und: Um die dörfliche Identität auch in größeren Gemeinden zu wahren, wollen die Grünen in Orten unter 4.000 Einwoh- nern, die in größere Einheiten aufgehen, einen Dorfschaftsrat und einen Dorfvor- steher einrichten.
Auch die Landesregierung setzt auf die Kooperation zwischen Gemeinden, aller- dings über so genannte amtsinterne Zweckverbände. Die Mitglieder des Amtsaus- schusses sollen zugleich auch Mitglieder des Zweckverbandes sein. Das lehnt die SPD ab, weil diese Zweckverbände nicht demokratisch legitimiert seien. Grundsätz- lich setzen die Sozialdemokraten auf „Verwaltungsgemeinschaften“ zwischen Ge- meinden „als Alternative zur Zwangseinamtung“.



4 TOP 14 Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben, Erste Lesung, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1713), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ältere Menschen sollen stärker in die politischen Entscheidungen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene eingebunden werden. Das fordern die Linken in ihrem Entwurf für ein „Seniorenmitwirkungsgesetz“. Ein Kernpunkt: Die Seniorenbeiräte sollen aufgewertet werden. So soll der Landesseniorenbeirat noch enger als bisher an der Gesetzgebung beteiligt werden, wenn es im Landtag um die Belange älterer Menschen geht. Er soll aus eigenem Antrieb Initiativen für Gesetze und Verordnun- gen auf den Weg bringen können, und die Landesregierung soll den Landessenio- renbeirat anhören, bevor sie neue Rechtsvorschriften auf den Weg bringt. Und: Das Sozialministerium soll die Zuschüsse an den Landesseniorenrat, bislang 68.000 Euro im Jahr, aufstocken und die Kosten für die Geschäftsstelle komplett überneh- men.
Bislang versteht sich der in Neumünster ansässige Landesseniorenrat als „Zusam- menschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat / Seniorenrat eingerichtet haben“, und „er vertritt die Interessen der älteren Generation gegen- über Parlament und Regierung sowie der Öffentlichkeit.“ Auch alle Gemeinden ab 8.000 Einwohnern sowie alle Landkreise sollen verpflichtet werden, Seniorenbeiräte einzurichten und diese eng an den politischen Entscheidungen zu beteiligen – etwa durch ein Antragsrecht in den Kreistagen und Gemeindevertretungen sowie deren Ausschüssen. Der Landtag hat bereits 1989 das jährlich tagende Altenparlament eingerichtet, in dem Senioren aus den Beiräten sowie aus den Wohlfahrtsverbän- den über die Probleme älterer Menschen debattieren und politische Initiativen an- regen.
Donnerstag, 25. August, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 18 Ausbau der A 20 - Eine Chance für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktio- nen von CDU und FDP (Drs. 17/1598), Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜ- NEN (Drs. 17/1647), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU und FDP sprechen sich klar für den Ausbau der Autobahn 20 inklusive einer festen Elbquerung nach Niedersachsen aus. Der Bau der Bundesautobahn sei eine „Chance für Schleswig-Holstein“. Für die infrastrukturelle wie auch wirtschaftliche Entwicklung des Nordens biete das Verkehrsprojekt darüber hinaus hohes Potenti- al. Die größten Hindernisse vor allem für den Bau der Elbquerung sind Proteste von Naturschützern und Anwohnern sowie die noch ungeklärte Finanzierung. Der Bau der A 20 ist für das Kieler Verkehrsministerium das „größte und wichtigste Ver- kehrsprojekt Schleswig-Holsteins“. Die auch als Küstenautobahn bezeichnete Fernstraße soll nach ihrer Fertigstellung durchgängig vom östlichen Brandenburg über Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis nach Niedersachsen führen. Seit 2009 ist die A 20 zwischen Bad Segeberg und der A 11 in Branden- burg, nahe der polnischen Grenze, durchgängig befahrbar. Die sogenannte „Nord- West-Umfahrung Hamburg“ von Bad Segeberg bis Glückstadt einschließlich der Elbquerung soll bis 2022 fertig gebaut werden. Die Kosten für das Verkehrsprojekt, das in acht Abschnitte gegliedert ist, liegen bei über einer Milliarde Euro.

5 Streitpunkt des Bauvorhabens ist der geplante Elbtunnel, der die Fernstraße von Glückstadt bis nach Drochtersen in Niedersachsen führen soll. Die schleswig- holsteinischen Grünen sowie Naturschützer und Anwohner lehnen die Elbquerung aus ökologischen und ökonomischen Gründen ab. CDU und FDP im Land halten hingegen an dem Bau des rund sechs Kilometer langen, vierspurigen und rund 800 Millionen Euro teuren Tunnels fest. Ohne den Elbtunnel mache die A 20 keinen Sinn und ohne die Autobahn würde Hamburg „im Verkehr ersticken“, heißt es in der Koalition. Christdemokraten und Liberale fordern die Landesregierung daher auf, die notwendigen Planfeststellungsbeschlüsse für den Ausbau der Autobahn in Schleswig-Holstein „zügig“ herbeizuführen. Nach Angaben der Regierung soll für alle acht Abschnitte bis Ende 2012 Baurecht vorliegen.
TOP 20 Fahrrinnenanpassung der Elbe vorantreiben, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1609), Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1716), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU und FDP stellen sich erneut hinter die Pläne, die Fahrrinne der Elbe weiter auszubaggern damit auch Schiffen der neuen Container-Generation mit einem Tiefgang von 14,50 Metern Hamburg erreichen können (zuletzt plenum-online Juni 06). Voraussetzung: Die Sicherheit des Ufers und der Deiche wird gewahrt, und Tiere und Pflanzen werden nicht in Mitleidenschaft gezogen. Angesichts der aktuel- len Probleme mit den veralteten Schleusenanlagen bei der Einfahrt zum Nord- Ostsee-Kanal in Brunsbüttel fordern die Grünen dagegen, die für die Elbvertiefung vorgesehenen Bundesmittel in den Kanal umzuleiten.
Thema Elbe: Seit fünf Jahren läuft das Planfeststellungsverfahren für die Vertie- fung der Elbe, nun nähert es sich langsam seinem Ende. Die Fronten zwischen Po- litik und Wirtschaft auf der einen Seite sowie Anwohnern und Naturschützern auf der anderen Seite sind nach wie vor verhärtet. Reeder, Hamburger Senat und Ha- fenwirtschaft sind überzeugt, dass die Hansestadt sich auf Schiffe mit 14,50 Meter Tiefgang einrichten muss, um ihre Position als maritime Metropole zu halten. Na- turschützer, Obstbauern und Elbanlieger sind ebenso sicher, dass die Elbvertiefung Gefahren für Umwelt und Deichsicherheit birgt – etwa durch zusätzliches Salzwas- ser im Fluss und eine höhere Fließgeschwindigkeit.
Thema Kanal: Unterdessen haben im Landtag die Warnmeldungen von der Bruns- bütteler Kanalschleuse Besorgnis ausgelöst. An der Elbmündung sind Berichten zufolge die beiden Schleusen im vergangenen Jahr 14 beziehungsweise 17 Pro- zent der Zeit außer Betrieb gewesen. Auch in diesem Sommer gab es Ausfälle. Grund: Die über 100 Jahre alten Anlagen sind stark sanierungsbedürftig. Der Bund hatte 2007 zwar grundsätzlich entschieden, eine neue Schleuse zu bauen, seitdem verzögert sich das Projekt aber. Zuletzt hat sich das Bundesverkehrsministerium aus Kostengründen für die Sanierung der alten Anlagen (Kostenpunkt: 170 Millio- nen Euro) und gegen einen Neubau (Kostenpunkt: 300 Millionen) ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund verlangen die Grünen, die Haushaltsmittel für die Elbvertie- fung in die Kanalschleusen und die Verbreiterung des Wasserweges vor der Kiel- Holtenauer Schleuse zu stecken. Auch aus anderen Fraktionen sind Stimmen für den Kanalausbau laut geworden. Der Bund beziffert die Gesamtkosten für den Ka-


6 nalausbau auf 1,25 Milliarden Euro. Eine endgültige Entscheidung soll bei den Haushaltsberatungen auf Bundesebene Ende November fallen.
TOP 17 - Umbruch von Grünland auf Moorstandorten wirksam unterbinden! - Moorschutzprogramm für Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1592), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1490), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Moore sind die Heimat zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und entlasten die Atmo- sphäre zudem vom Klimakiller Kohlendioxid, indem sie Torf bilden. Auch in Schles- wig-Holstein sind Moorflächen jedoch in den letzten Jahrzehnten immer mehr tro- ckengelegt und landwirtschaftlich genutzt worden. Vor diesem Hintergrund fordern die Grünen die Landesregierung auf, den Umbruch von Moor-Grünland und die Umwandlung in Ackerflächen zu unterbinden – dies widerspreche der gesetzlich vorgeschriebenen „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft. Auch das Land- wirtschaftsministerium betont in seinem Bericht zu diesem Thema: „Ziel ist es, alle verbliebenen Moore von besonderer ökologischer Bedeutung für Schleswig- Holstein dauerhaft zu sichern und ggf. wiederherzustellen.“
Die Landesregierung hat das 2002 aufgelegte Niedermoorprogramm erweitert und um den Schutz und die Renaturierung von Hochmooren ergänzt. Der Grundgedan- ke: Boden-Eigentümer erhalten Fördermittel vom Land und von der EU, wenn sie Moorflächen vor der Austrocknung schützen oder ehemalige Moore wieder vernäs- sen. Hierfür wurde ein Moorschutzfonds eingerichtet. Bis 2013 rechnet das Land- wirtschaftsministerium mit Kosten von acht Millionen Euro und will das Förderpro- gramm auch danach fortsetzen. Auf diese Weise sollen innerhalb der nächsten 30 Jahre rund 12.000 Hektar gefährdete Moorflächen gesichert beziehungsweise wie- derhergestellt werden. Dem Regierungsbericht zufolge gibt es im Lande insgesamt 192.000 Hektar Moorboden. Das sind mehr als zehn Prozent der Landesfläche.
TOP 21 Stand der Umsetzung der Kommunalisierung der Fördermittel aus dem Sozialvertrag II ab 2012, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1618), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalition will den Kommunen zum Jahreswechsel die Aufsicht über die Sucht- krankenhilfe übertragen. Bisher erhalten die Wohlfahrtsverbände das Geld direkt vom Land. Nun pochen die Linken darauf, dass das Land dennoch die „Steue- rungsverantwortung“ für diese im Sozialvertrag II festgeschriebenen Leistungen behalten müsse, damit eine flächendeckende und gut erreichbare Betreuung erhal- ten bleibt und gleiche Lebensbedingungen in allen Landesteilen gewahrt werden. Hierüber soll die Landesregierung im Plenum berichten. Mit den Sozialverträgen I und II werden eine Vielzahl von meist kleineren Projekten wie Suchthilfe, Gewalt- prävention oder Tafeln in Schleswig-Holstein gefördert. Diese Unterstützungszah- lungen sind im Rahmen der schwarz-gelben Sparbeschlüsse um 1,25 Millionen Eu- ro pro Jahr gekürzt worden, und das Land will nun nicht mehr mit den Verbänden, sondern direkt mit den Kreisen abrechnen. Beim Sozialvertrag I, der die Gefährde- tenhilfe beinhaltet, wurde der Ansatz von 2,85 Millionen Euro auf zwei Millionen


7 gesenkt. Beim Sozialvertrag II wird von 2,5 auf 2,1 Millionen Euro heruntergefah- ren.
TOP 16 Stärkung des schleswig-holsteinischen Archivwesens, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1571), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Zahlen der Landesregierung aus dem letzten Jahr belegen, dass viele Kommunen im Lande keine Archive betreiben, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Zu- dem war das Landesarchiv in Schleswig von Kürzungen betroffen. Vor diesem Hin- tergrund fordert der SSW, die Archive als „Gedächtnis unseres Landes“ zu stärken, damit die Rechtssicherheit der Bürger gewahrt wird und historische Forschung möglich bleibt. So soll das Land die drei Kreise, neun Städte, 34 Ämter und zehn Gemeinden im Lande, die keine Archive führen, unterstützen und die Errichtung der Archive „begleiten“. Das Landesarchiv, das in den letzten zehn Jahren 30 Prozent Kürzungen im Personalbereich verkraften musste, soll künftig vom Rotstift ver- schont werden, und ein „Zukunftskonzept 2025“ soll den Bestand der Schleswiger Urkundensammlung langfristig sichern. Der SSW nimmt mit diesen Forderungen die Ergebnisse einer Großen Anfrage aus dem letzten Juni auf, in der die Landes- regierung Daten zur Lage der schleswig-holsteinischen Archive vorgelegt hat.
Die Ergebnisse der Großen Anfrage:
In Schleswig-Holstein besitzen zwar 129 Kommunen ein eigenes Archiv, aber es fehlen im Lande insgesamt 56 Kreis-, Stadt-, Amts- und Gemeindearchive. Obwohl die Kommunen seit 2000 durch das Landesarchivgesetz „zur fachgerechten Archi- vierung ihrer Unterlagen in eigener Verantwortung“ verpflichtet sind, gebe das Ge- setz der Landesregierung keine Handhabe, die Archivierungspflicht durchzusetzen, so das Bildungsministerium. Im Schleswiger Landesarchiv waren zum Zeitpunkt der Berichterstattung 13 Archivare beschäftigt. In den Archiven der Kommunen arbeiten insgesamt nur neun Facharchivare. Ein Großteil der dort Beschäftigten sind fortge- bildete Mitarbeiter aus anderen Bereichen. Die Fachkompetenz sei zwar „relativ hoch“, bei zwei Drittel der Kommunalarchive sei „die Fachlichkeit jedoch nicht ge- währleistet“, heißt es in der Antwort der Landesregierung.
TOP 23 Keine Steuersenkungen zu Lasten des Landes und der Kommunen, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1632), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Grünen fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen die Steuer- senkungspläne der schwarz-gelben Bundesregierung zu stellen. Die Vorschläge gingen zulasten von Ländern und Kommunen, so die Grünen. Auch die Koalition betont „Steuervereinfachung hat Vorrang vor Steuersenkungen“. Zwar dürften „we- der Steuersenkungen noch Steuererhöhungen pauschal ausgeschlossen werden“. Es müsse aber gelten: keine strukturellen Mindereinnahmen von Land und Kom- munen, keine „Gefährdung der Haushaltskonsolidierung“.
Die Berliner Koalition will Medienberichten zufolge noch im Herbst eine Steuersen- kung von bis zu zehn Milliarden Euro beschließen. Im Gespräch ist eine Abflachung des sogenannten Mittelstandsbauchs in der Einkommensteuer. Dieser Effekt sorgt dafür, dass mittlere Einkommen vom progressiv steigenden Steuertarif besonders


8 stark belastet werden. Die Neuregelung soll dem Vernehmen nach Anfang 2013 in Kraft treten. Die Pläne sind in vielen Bundesländern auf Skepsis gestoßen: Es gebe angesichts der Haushaltslage keinen Spielraum für Steuersenkungen. Auch Schleswig-Holsteins Regierungschef Peter Harry Carstensen (CDU) betonte, das Land unternehme alle Anstrengungen, um das Ziel der Schuldenbremse bis zum Jahr 2020 zu erreichen.
TOP 27 Bericht zum Zustand des AKW Brokdorf, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1701), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nachdem das Atomkraftwerk Brokdorf Anfang August wegen eines Transformator- Ausfalls vom Netz gegangen ist, fordern die Grünen nun einen Bericht der Landes- regierung über den Zwischenfall. Zudem geht es um die in Brokdorf ebenfalls auf- getretenen Verformungen an Brennstäben. Im AKW an der Elbe war einer der bei- den Transformatoren, die den erzeugten Strom zum Transport in den 380-Kilovolt- Leitungen umwandeln, wegen einer Überhitzung ausgefallen. Die Ursache hierfür ist Medienberichten zufolge unklar und soll auch nicht weiter untersucht werden, da das Gerät ausgetauscht wird. Der Betreiber, der Energiekonzern Eon, will das ab- geschaltete Atomkraftwerk nun mit dem verbliebenen zweiten Transformator und mit halber Kraft wieder anfahren. Zuvor werde aber gemeinsam mit der Kieler Atomaufsicht geprüft, ob der Transformator voll funktionsfähig ist, ließ der Konzern verlauten. Die Ergebnisse des Messprogramms sollen bis Ende August vorliegen.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Drs. 16/1685) hatte die Lan- desregierung zudem Verformungen bei Brennelementen in Brokdorf erwähnt, die bei der Revision im Juli aufgefallen seien. Diese Verformungen können laut dem für Reaktorsicherheit zuständigen Justizministerium „zu Schwergängigkeiten beim Ab- setzen von Brennelementen führen.“ Aber: „Die Abschaltsicherheit des Reaktors war und ist hierdurch jedoch nicht in Frage gestellt.“ Vorsorglich soll es nach vier und nach acht Monaten eine erneute Prüfung durch die Atomaufsicht des Landes geben. So soll festgestellt werden, ob sich der Reaktor problemlos abschalten lässt. Da solche Verformungen auch in anderen deutschen AKW auftreten, hat die Lan- desregierung das Bundesumweltministerium eingeschaltet: Die Reaktorsicherheits- kommission solle alle deutschen Meiler mit Blick auf dieses Problem unter die Lupe nehmen.
TOP 31 Mädchenarbeit in Schleswig-Holstein sichern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1714), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD fordert von der Landesregierung ein Konzept, wie die Beratungsarbeit der schleswig-holsteinischen Mädchentreffs auch nach den jüngsten Kürzungsbe- schlüssen der schwarz-gelben Koalition weitergehen soll. Die vier Mädchentreffs in Schleswig, Preetz, Ostenfeld (Nordfriesland) und Husum erhielten vom Land bis Ende letzten Jahres insgesamt rund 144.500 Euro jährlich. Im Haushalt 2011/ 2012 wurden diese Zuschüsse komplett gestrichen. Nun sind die Kommunen alleine zu- ständig.
Freitag, 26. August, 10:00 bis 18:00 Uhr



9 TOP 35 Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss HSH Nordbank, Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses (Drs. 17/1675), Nichtöf- fentliche Fassung des Teils II.: Feststellungen des Untersuchungsausschusses (Drs. 17/1676), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 80 Minuten
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank hat Anfang August nach zwei Jahren Arbeit seinen Abschlussbericht vorgelegt. Darin kommt das Gremium zu dem Schluss, dass der Aufsichtsratschef des Geldinstituts künftig von einem Vertreter des Hauptaktionärs, also von den Ländern Hamburg oder Schleswig-Holstein, gestellt werden soll. Zudem fordern die Ausschussmitglieder, dass die Vorstandsgehälter in Krisenzeiten notfalls gekürzt werden dürfen. Außer- dem sollen die Anteile des Landes an der Bank verkauft werden. Einen einzelnen „Schurken“ für die Beinah-Pleite und die Milliardenverluste der Landesbank konnte der Untersuchungsausschuss indes nicht ausfindig machen. Es habe mehrere Fak- toren gegeben, so die Meinung der Parlamentarier. Die Mitschuld habe nicht nur beim Bankvorstand und beim Aufsichtsrat, sondern auch bei der Landespolitik und bei Wirtschaftsprüfern gelegen. Aber auch die Bankenaufsicht und der generelle Zeitgeist, der nur die Chancen auf hohe Renditen, nicht aber die Risiken der Fi- nanzmärkte gesehen habe, seien schuld gewesen.
Der Untersuchungsausschuss hatte den Auftrag, die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Jahr 2009 zu untersu- chen. Im Zuge der Finanzkrise hatte sich das Geldhaus massiv verspekuliert, unter anderem durch Geschäfte auf dem US-Immobilienmarkt. Im Jahr 2008 fuhr die Bank Verluste von 2,8 Milliarden Euro ein, stand kurz vor der Pleite und konnte nur durch eine milliardenschwere Finanzspritze von Schleswig-Holstein und Hamburg gerettet werden.
Vieles in dem 440 Seiten starken Abschlussbericht wird von allen Landtagsfraktio- nen geteilt, bei einigen Punkten gibt es jedoch unterschiedliche Interpretationen und Sondervoten wie bei der Frage, ob der Bund über seinen Sonderfonds Soffin der HSH hätte zur Seite springen können.
Übereinstimmung besteht bei der Forderung nach einem Aufsichtsratsposten für einen Vertreter des Hauptaktionärs. Zudem solle das Land darauf hinwirken, dass in den Satzungen von Gesellschaften, an denen das Land wie bei der HSH Nord- bank beteiligt ist, Qualitätsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder festgeschrie- ben werden. Außerdem wollen die Abgeordneten in Krisenzeiten notfalls Gehälter und Pensionen der Vorstände kürzen. Bis auf die Linksfraktion sind sich die Aus- schussmitglieder darüber hinaus einig, dass das Land seine HSH-Anteile so schnell und so profitabel wie möglich verkaufen soll, um damit den maroden Haushalt zu sanieren.
TOP 33 - Schleswig-Holstein ohne Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen - Sicherung der Gentechnikfreiheit im Anbau sowie in der Nahrungsmittelkette Antrag der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und SSW (Drs. 17/294neu), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/390), Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/420), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrar-


10 ausschusses (Drs. 17/1443neu), geplanter Aufruf 11:20, geplante Redezeit 35 Minu- ten
CDU und FDP betonen ihr Ja zur Gentechnik in der Landwirtschaft. Die „Koexistenz unterschiedlicher landwirtschaftlicher Anbauformen“ solle sowohl Landwirten als auch Konsumenten eine „Wahlfreiheit“ zwischen traditionellen und gentechnisch veränderten Produkten ermöglichen. Zudem dürften Betriebe und Forschungsein- richtungen im Lande, die auf die grüne Gentechnik setzen, nicht den Anschluss an die internationale Entwicklung verlieren. Das betonte die Koalition im Umwelt- und Agrarausschuss und wies damit zwei Initiativen von SPD und Grünen zurück, die ein Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in Schleswig-Holstein fordern. Die Landesregierung soll sich nach Willen der beiden Oppositionsfraktio- nen bei Bund und EU dafür einsetzen, dass jedes Bundesland eigenständig den Anbau von Gen-Pflanzen verbieten kann. Die Grünen verweisen zudem auf einen Beschluss der Hamburger Bürgerschaft, die sich im letzten Jahr einstimmig für ein „gentechnikfreies Hamburg“ ausgesprochen hat. Im Juli hat das EU-Parlament die Entscheidungsfreiheit der Regionen in dieser Frage grundsätzlich befürwortet.
Die Gen-Freiheit solle ein „Markenzeichen für Schleswig-Holstein“ werden und der heimischen Landwirtschaft neue Marktchancen eröffnen, so die Sozialdemokraten. Die Oppositionsanträge stellen sich hinter die „Initiative gentechnikfreies Nord- deutschland“. Hierin sind Bauern, Umweltschützer und Lebensmittelshersteller zu- sammengeschlossen, die an die Landwirtschaft wie auch an Imker und Gärtner ap- pellieren, freiwillig auf gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzengut zu verzich- ten.
TOP 25 und 26 Anträge zu einer Landesrechtlichen Regelung zum Aufenthalt aus humanitären Gründen sowie zu einer Bundesratsinitiative für eine wirksame und stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung, Anträge der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1699, 16/1700), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten
Nach dem spektakulären Fall Tigran S. fordern die Grünen eine Lockerung des Bleiberechts für Flüchtlinge. Hierfür soll sich die Landesregierung über den Bundes- rat einsetzen und zugleich entsprechende Rahmenbedingungen im Landesrecht schaffen. Hintergrund der Initiative ist die geplante Abschiebung einer armenischen Familie aus Stockelsdorf bei Lübeck, die Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) Anfang August in letzter Minute gestoppt hat. Nun darf die Familie vorerst bis zum 18. Lebensjahr des ältesten Sohnes Tigran im Lande bleiben. Die Behörden wollten die vierköpfige Familie ursprünglich nach Armenien abschieben, weil der Vater Me- dienberichten zufolge bei der Einreise im Jahr 2000 mehrfach falsche Angaben gemacht hatte. In Ostholstein hatte sich ein breites Bündnis für den Verbleib der Familie stark gemacht. Der 14-Jährige Tigran lebt mit seinen Eltern und seiner achtjährigen Schwester bereits seit elf Jahren in Deutschland, die Familie gilt als gut integriert.
Minister Schmalfuß begründete seine Entscheidung mit dem neuen Gesetzespara- grafen 25a. Demnach müssen gut integrierte Jugendliche ab 15 Jahren nicht mehr automatisch ausgewiesen werden, wenn ihre Eltern davon betroffen sind. Da



11 Tigran bald 15 werde, wertete der Minister den Vorgang als Härtefall und entschied für die Betroffenen.
Nun fordern die Grünen, die Altersgrenzen grundsätzlich aus dem Regelwerk zu streichen: Ausländer müssten im Lande bleiben dürfen, „wenn die Integration auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene derart verfestigt ist, dass von einer Verwurze- lung in Deutschland und entsprechender Entfremdung vom Herkunftsstaat auszu- gehen ist“. Kriterien für eine gelungene Integration sollen „Sprachkenntnisse, per- sönliche und familiäre Situation, Schulbesuch, Schulabschluss, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse, persönliche Straffreiheit“ sein.
TOP 30 Für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert und die kostendeckende Refi- nanzierung der Krankenhäuser, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1712), ge- planter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Alle Krankenhäuser in Deutschland sollen für gleiche Leistungen gleich viel Geld erhalten. Das fordern die Linken im Landtag und machen sich damit für einen bun- desweit einheitlichen Basisfallwert stark. Bei Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) stoßen sie dabei auf offene Ohren. Mit Hilfe der Basisfallwerte wird die Ver- gütung von Krankenhausleistungen, wie Operationen, errechnet. In den Bundes- ländern sind sie unterschiedlich hoch. Bisher bekommen die Klinken in Schleswig- Holstein neben denen in Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweit das wenigste Geld. Der Basisfallwert im nördlichsten Bundesland liegt nach Angaben der Kran- kenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) bei 2.855 Euro. Beim Spitzenrei- ter, Rheinland-Pfalz, beträgt der Wert hingegen 3.120 Euro (Stand Herbst 2010). Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein befürchten hierdurch eine dramatische Verschlechterung ihrer ohnehin schon angespannten wirtschaftlichen Situation. Im Jahr 2009 habe jede fünfte Klinik im Lande Verlust gemacht, heißt es bei der KGSH. Für dieses Jahr werden den gut 80 Kliniken im Land mit ihren rund 33.000 Mitarbeitern nach Angaben der KGSH etwa 35 bis 40 Millionen Euro fehlen – auch wegen der im Bundesvergleich geringeren Vergütung.
Die Forderung der Linksfraktion: Die Landeswerte sollen im gesamten Bundesge- biet auf das gegenwärtig höchste Niveau angeglichen werden, denn die „finanziel- len Probleme der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein lassen sich nicht länger durch Prozessoptimierung oder Personalabbau lösen“. Auch der Schleswig- Holsteinische Landtag setzt sich parteiübergreifend für die Angleichung der Basis- fallwerte ein.
TOP 42 Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1378), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1570), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mutter-/Vater-Kind-Kuren gehören seit 2007 zu den Pflichtleistungen der Kranken- kassen. Dennoch sparen die Kassen aktuell kräftig ein: Obwohl die Gesamtausga- ben der Kassen 2010 um drei Prozent gestiegen sind, sind die Ausgaben für El- tern/Kind-Kuren um über neun Prozent gesunken. Das geht aus einem Bericht des Sozialministeriums hervor, den die SPD beantragt hat. Die zu niedrige Auslastung und eine nicht planbare Belegung bringen daher auch die schleswig-holsteinischen Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren in wirt-

12 schaftliche Schwierigkeiten. Ein kostendeckender Betrieb bei gleich bleibender Qualität des Angebotes sei nicht möglich, wenn sich dieser Trend fortsetze. Wenn Kureinrichtungen in ihrem Bestand gefährdet sind, hat dies auch negative Auswir- kung auf die regionale Wirtschaft, denn es drohen der Abbau von Arbeitsplätzen und eine sinkende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. In Schleswig-Holstein gibt es laut dem Papier 28 Einrichtungen und 4.130 Plätze für Elternkuren. Die Auslastung lag 2010 bei 77 Prozent und ist damit seit 2008 um elf Prozent gesunken. Hintergrund ist die restriktive Genehmigungspraxis der Kran- kenkassen: Bundesweit wurden nach Angaben des Müttergenesungswerks im Jahr 2010 insgesamt 34 Prozent der Anträge abgelehnt. In 64 Prozent der Fälle erho- ben die Eltern dagegen Widerspruch – und bekamen in der Hälfte der Fälle recht. Die Ablehnungsquote in Schleswig-Holstein betrug sogar 42 Prozent. Die hohe Zahl der Ablehnungen muss laut dem Bericht des schleswig- holsteinischen Gesundheitsministeriums „kritisch beobachtet werden“. Neue Er- kenntnisse erhofft die Regierung sich von einem Prüfbericht des Bundesrech- nungshofes, der auf Bitten des Haushaltsausschusses des Bundestages derzeit erarbeitet wird. Die Einflussmöglichkeiten der Landesregierung auf die gesamte Entwicklung sind laut dem Bericht allerdings begrenzt, denn die Kureinrichtungen „regeln ihr Leis- tungsgeschehen mit den Krankenkassen“. Insofern hat die Landesregierung keinen Einfluss auf die Bedarfsplanung der entsprechenden Kureinrichtungen und ist auch aufsichtsrechtlich nicht zuständig.
TOP 44 Bericht über das Programm Jugend Task Force (Teil 2), Bericht der Landes- regierung (Drs. 17/1614), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Jugendkriminalität ist auch in Schleswig-Holstein ein wachsendes Problem, aber bei der Bekämpfung sieht sich das Land auf einem guten Weg. Es gebe bereits „vielerorts hervorragend funktionierende Initiativen“, schreibt das zuständige In- nenministerium in einem Bericht. Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz sei „an vielen Stellen im Lande bereits gut organisiert“, allerdings fehle es mancherorts noch an einer „verbindlichen Kommunikationsstruktur und den notwendigen Absprachen“. Um die präventive Arbeit und den Umgang mit jugendli- chen Intensivtätern auszubauen, sollen die Staatssekretäre aus dem Innen-, Justiz- , Sozial- und Bildungsministerium eine Arbeitsgruppe bilden und zusammen mit den Kommunalen Landesverbänden ein gemeinsames Handlungskonzept „Jugendkri- minalprävention“ erarbeiten. Langfristiges Ziel soll eine „besser koordinierte, ver- bindlich festgelegte und dadurch verlässliche Kooperation“ von Schule, Justiz, Ju- gendhilfe und Polizei im Kampf gegen Kinder- und Jugendkriminalität sein.
Ein weiteres Mittel ist eine in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eingerichte- te regionale Jugend Task Force. Diese setzt sich aus Vertretern von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe und Lehrern zusammen. Die Gremien sollen sich in enger Abstimmung um junge Leute kümmern, die der Polizei bereits mehrfach auf- gefallen sind. Nach Angaben von Innenminister Klaus Schlie (CDU) handelt es sich dabei um eine Minderheit zwischen drei und sieben Prozent junger Straftäter, die allerdings für bis zu zwei Drittel der Straftaten in ihrer jeweiligen Altersgruppe ver- antwortlich sind. Die Jugend Task Force, so Schlie, sei ein „neues und wichtiges Instrument, um kriminelle Karrieren junger Menschen schon früh zu erkennen und zu beenden“. Die Einrichtung einer Task Force hatte der Landtag im März 2010 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen.

13 TOP 46 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Tätigkeitsbe- richt 2010 (Drs. 17/1380), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Falsche Leistungsberechnungen, schlecht erreichbare Jobcenter, kaum zu ent- schlüsselnde Behördenschreiben – Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte für so- ziale Angelegenheiten, Birgit Wille, hat auch in den vergangenen Monaten ein er- nüchterndes Fazit des Umgangs vieler schleswig-holsteinischer Behörden mit den Bürgern gezogen. Ihr Bericht für das Jahr 2010 wird nun im Landtag beraten. Ins- gesamt wandten sich fast 3.600 Bürger an die Landesbeauftragte, die mit ihren zehn Mitarbeitern an die Landtagsverwaltung angegliedert ist. Das waren noch einmal gut 100 mehr als im Vorjahr. Dabei erreichten Beschwerden und Probleme zum Komplex Hartz IV mit 1.585 Eingaben einen „unrühmlichen Höchststand“, wie Wille bei der Vorlage ihres Jahresberichts Ende März erklärte. „Fehlerhafte und unverständliche Bescheide, unzureichende Beratung, Betreuung und Vermittlung sind an der Tagesordnung“, sagte Wille. In vielen Einzelfällen kann sie helfen: Von allen erledigten Eingaben verbuchte Wille 88 Prozent unter „positiv abgeholfen“. In sechs Prozent der Fälle hieß dies, dass die jeweilige Verwaltungsentscheidung ge- ändert wurde. Bei 82 Prozent bestand die Hilfe in Auskunft und Beratung.
Mit einer Verbesserung der Gesamtsituation im laufenden Jahr rechnet Wille nicht: „Es ist vielmehr zu befürchten, dass die Umsetzung der Hartz IV-Neuregelungen, insbesondere des Bildungspakets für Kinder, mit einem zusätzlichen, nicht uner- heblichen bürokratischen Prüf- und Abwicklungsaufwand verbunden sein wird“. Un- klar sei zum Beispiel, wer Nachhilfe-Unterricht gebe und wie das bezahlt wird. Wille rät den Empfängern von Hartz-IV-Leistungen, Wohngeld und Kinderzuschlägen, sich genau über neue Ansprüche zu informieren. Die Bürgerbeauftragte kritisierte auch, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht überall im Land die gleiche Unterstützung, Hilfe und Beratung erhalten. Enttäuschend ist für sie auch, dass 2010 keine landeseinheitliche Regelung über eine Sozialstaffel für KiTas erreicht werden konnte. „Im Sinne einer annähernden Gleichbehandlung aller Eltern und ihrer Kinder sollte eine solche Regelung baldmöglichst auf den Weg gebracht wer- den.“ Hier seien Landtag und Landesregierung gefordert.

Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die August-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 23. August, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungs- tagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesord- nung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenar- tagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



14 Reihenfolge der Beratung der 19. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Sofern zu den Redaktionsschlussterminen einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde Anträge gestellt werden, erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der Beratung TOP Mittwoch, 24. August 2011 32 Keine weitere Verschärfung der dänischen Grenzkontrollen 70 10:00 40 Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein 35 11:10 3 +11 Gesetzentwurfe zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und des 35 11:45 und des Landesverfassungsschutz-gesetzes 10 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Aufhebung des Fahr- - 12:20 berechtigungszuständigkeitsgesetzes – Eine Aussprache ist nicht vorgesehen
19 Bildungsföderalismus neu gestalten 35 15:00 5+6 - Gesetzentwurfe der Fraktion der SPDund der Landesregierung zur 70 15:35 +8 Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktion B90/GRÜNE zur Änderung des Finanzaus- gleichsgesetzes, der Gemeindeordnung, der Amtsordnung sowie des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes 14 Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren 35 16:45 am gesellschaftlichen Leben Donnerstag, 25. August 2011 18 Ausbau der A 20 - Eine Chance für Schleswig-Holstein 35 10:00 20 Fahrrinnenanpassung der Elbe vorantreiben 35 10:35 17 a) Umbruch von Grünland auf Moorstandorten wirksam unterbinden! 35 11:10 b) Moorschutzprogramm für Schleswig-Holstein 21 Stand der Umsetzung der Kommunalisierung der Fördermittel aus dem 35 11:45 Sozialvertrag II ab 2012
16 Stärkung des schleswig-holsteinischen Archivwesens 35 15:00 23 Keine Steuersenkungen zu Lasten des Landes und der Kommunen 35 15:35 27 Bericht zum Zustand des AKW Brokdorf 35 16:10 31 Mädchenarbeit in Schleswig-Holstein sichern 35 16:45 Freitag, 26. August 2011 35 Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss HSH Nordbank 80 10:00 33 a) Schleswig-Holstein ohne Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 35 11:20 b) Sicherung der Gentechnikfreiheit im Anbau sowie in der Nahrungs- mittelkette 25 + Anträge zu einer Landesrechtlichen Regelung zum Aufenthalt aus humani- 35 11:55 26 tären Gründen sowie zu einer Bundesratsinitiative für eine wirksame und stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung
30 Für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert und die kostendeckende 35 14:00 Refinanzierung der Krankenhäuser 42 Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein 35 14:35



15 angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der Beratung TOP 44 Bericht über das Programm Jugend Task Force (Teil 2) 35 15:10 46 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 30 15:45


Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP
10 Zweite Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufhebung des Fahr- 5 berechtigungszuständigkeitsgesetzes


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sam- melDrs. 17/1724):

TOP
2 Gesetzentwurf über das Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel 4 Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein 9 Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizverwaltungskostengesetzes 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes 13 Entwurf eines Gesetzes für friedensorientierte Forschung an den Hochschulen Schleswig-Holsteins 15 Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung 22 Einwilligung in die Veräußerung der Liegenschaft in Rendsburg, Ritterstraße 10 24 Förderung von Frauen und Mädchen im Sport 28 Bericht zur Lage der Soziokultur und der freien Theater in Schleswig-Holstein 37 Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UKSH 38 a) Sicherheit von Kinderspielzeug weiter verbessern b) Kinder vor Gefahren durch gesundheitsgefährdendes Spielzeug wirksam schützen 43 Überprüfung der GMSH einleiten 47 Bericht der Investitionsbank Schleswig-Holstein 2010

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
29 + 45 Antrag zur Einführung von Gender Budgeting und Bericht „Neue Wege - neue Chancen: Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebenslauf“ 34 Für eine humanitäre Menschenrechts- und Flüchtlingspolitik 36 Im Bündnis für Ausbildung neue Schwerpunkte setzen 39 Verfassungsschutzbericht 2010 41 Bericht zur landesweiten Umsetzung von Inklusion in der Schule



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