Cornelia Conrad: Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt unsere Rechtsauffassung
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 412/2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Dienstag, 23. August 2011 Katharina Loedige, MdL Parlamentarische GeschäftsführerinBildung / LehrerstreikCornelia Conrad: Verwaltungsgericht Osnabrück www.fdp-sh.de bestätigt unsere Rechtsauffassung Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück zum Streik- verbot für beamtete Lehrer (Az.: 9 A 1/11 und 9 A 2 /11) erklärt die bildungspo- litische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Cornelia Conrad:„Jetzt hat es die GEW noch einmal schwarz auf weiß: Ein Streik beamte- ter Lehrer ist unzulässig und muss dienstrechtliche Konsequenzen ha- ben! Außerdem stellten die Richter klar, dass die sogenannte ‚funktions- bezogene Differenzierung’, auf die sich die GEW beruft, mit dem Kern- bestand des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.“Dieses Urteil sei eine weitere peinliche Niederlage für die Lehrergewerk- schaft in dieser Frage, nachdem sie vor kurzem in Schleswig-Holstein wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit ihre Prozesstaktik ändern musste, so Conrad weiter. „Die GEW wäre besser beraten, wenn sie sich die weiteren, absehbaren Niederlagen erspart.“„Auch der Vorsitzende des Beamtenbundes, Peter Heesen, hat am 20. Juni im Interview mit ‚rp-online’ der Rechtsauffassung der GEW Aus- sichtslosigkeit bescheinigt. Dort stellte Heesen klipp und klar fest, dass sich die Eltern darauf verlassen müssten, ‚dass Schulen nicht plötzlich wegen Streiks geschlossen werden’. Dem ist nichts hinzuzufügen“, so Conrad abschließend.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/