Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank beendet seine Arbeit und legt Abschlussbericht vor
91/2011 Kiel, 16. August 2011Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank beendet seine Arbeit und legt Abschlussbericht vorKiel (SHL) – Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank hat seine Arbeit beendet und heute (Dienstag 16. August) seinen Abschlussbericht vorgelegt. Wie der Ausschussvorsitzende Wilfried Wengler (CDU) und sein Stellver- treter Thomas Rother (SPD) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Obleu- ten der Fraktionen in Kiel erklärten, hatte der Ausschuss den Auftrag, die Fehlent- wicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Herbst 2009 und in diesem Zusammenhang das Handeln und die Verantwortlichkeit des Bankvorstands und der Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat zu untersu- chen. Darüber hinaus sollte der Ausschuss dem Parlament Vorschläge für die Aus- gestaltung seiner Kontroll- und Informationsmöglichkeiten in der Zukunft unterbrei- ten.Der Abschlussbericht zeichnet nach Worten von Wengler und Rother „die Entwicklung der HSH Nordbank vom Sommer 2003 bis zum Herbst 2009 detailliert nach, benennt die viel- schichtigen Gründe, weshalb nach dem Fast-Zusammenbruch im November 2008 eine grundlegende strategische Neuausrichtung der HSH Nordbank notwendig wurde und der Fortbestand der Bank durch eine Garantieerklärung des Landes Schleswig-Holstein in Milliardenhöhe gesichert werden musste“. Zudem lege der Bericht dar, in welchem Um- fang die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung in den Gremien der Bank Kenntnis von den Ereignissen hatten und wie sie darauf reagiert haben. „Der au- ßerordentlich umfangreiche Untersuchungsauftrag konnte somit vom Parlamentarischen Untersuchungssausschuss erfüllt werden“, lautet das Fazit der beiden Ausschussvorsit- zenden.Die im Abschlussbericht dargestellten Feststellungen sind in großem Umfang einver- nehmlich getroffen worden. Zu einigen Fragen haben die Fraktionen der SPD, Bündnis Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 290/ Die Grünen, Die Linke und des SSW von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre abwei- chenden Feststellungen in Sondervoten darzustellen.In folgenden Punkten gibt es unter den Fraktionen übereinstimmende Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen:Die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden sollte danach zukünftig von einem Vertreter des Hauptaktionärs wahrgenommen werden. SPD und die Fraktion Die Linke fordern zu- dem die Rückkehr von Mitgliedern der Landesregierung bzw. der zuständigen Fachminis- ter in den Aufsichtsrat.Weiterhin solle das Land darauf hinwirken, dass in den Satzungen der Gesellschaften, an denen es beteiligt ist, Qualifikationsanforderungen für Aufsichtsratsmitglieder festge- schrieben werden, die den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht entsprechen. Eine verpflichtende Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten an Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen sei nicht notwendig. Alter- nativ regt der Ausschuss an, die Geschäftsführer des HSH Finanzfonds AöR in den Auf- sichtsrat der HSH Nordbank zu entsenden. Die Landesregierung sollte zudem eine Bun- desratsinitiative zur Änderung des § 315 HGB starten, um Unternehmen bzw. Banken zu verpflichten, Angaben über die wirtschaftliche Situation zu Auslandsbeteiligungen von Zweckgesellschaften sowie deren Einbeziehung in das bestehende Risikomanagement zu veröffentlichen.Die Fraktionen fordern weiterhin, dass eine Klausel in die Arbeitsverträge der Bank mit ihren Vorständen eingefügt wird, die es erlaubt, in einer wirtschaftlichen Krisensituation deren Vergütungen (einschließlich Gratifikationen, Pensionen und sonstiger geldwerter Leistungen) zu kürzen.Alle Fraktionen bis auf die Fraktion Die Linke haben sich zudem dafür ausgesprochen, dass die vom Land gehaltenen Aktien an der HSH Nordbank so zügig und werthaltig wie möglich veräußert werden und der damit erzielte Erlös zum Abbau des Schuldenberges des Landes verwendet werden soll.Fakten zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank:Der Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank ist der 26. Untersuchungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages seit 1947.In der Zeit vom 09.11.2009 bis zum 15.08.2011 ist der Untersuchungsausschuss zu ins- gesamt 76 Sitzungen zusammengekommen, davon handelte es sich um 32 Sitzungen, die der Beweisaufnahme dienten und 44 Beratungssitzungen. Die Sitzungen fanden an insgesamt 50 Sitzungstagen statt. 3Während die Beratungssitzungen des Ausschusses grundsätzlich nicht öffentlich waren, konnte der wesentliche Teil der Beweisaufnahmesitzungen öffentlich durchgeführt wer- den. Gelegentlich musste der Ausschuss aber die Öffentlichkeit von der Beweisaufnahme zum Schutz von Rechten Dritter ausschließen. Von rund 12 Prozent der auf die Beweis- aufnahme entfallenen Sitzungszeit musste deshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.Der Ausschuss hat insgesamt 27 Auskunftspersonen (Zeugen) vernommen und in erheb- lichem Umfang Schriftstücke von der HSH Nordbank und der Landesregierung beigezo- gen und ausgewertet. Das Aktenverzeichnis umfasste am Schluss 172 laufende Num- mern mit knapp 50.000 Blättern.Der Ausschuss hat nahezu alle von der HSH Nordbank und der Landesregierung ange- forderten Schriftstücke, Protokolle und sonstige Urkunden erhalten: Die HSH Nordbank hat im Ergebnis lediglich die Herausgabe der Arbeitsverträge und Vergütungsvereinba- rungen mit den Vorstandsmitgliedern an den Ausschuss unter Hinweis auf das dadurch berührte Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Vorstandsmitglieder verweigert, was der Ausschuss auch akzeptiert hat.Der Ausschuss konnte lediglich 8 Auskunftspersonen (Zeugen) nicht vernehmen, weil das – mit Blick auf die schwebenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg - umfas- sende Aussageverweigerungsrecht dieser Personen zu respektieren war.Trotz der weitreichenden gesetzlichen Beschränkungen zur Wahrung der Geheimschutz- belange kann der Ausschuss – im Einvernehmen insbesondere mit der HSH Nordbank, aber auch der Landesregierung – den überwiegenden Teil seiner Feststellungen und Er- kenntnisse veröffentlichen.Das Ergebnis ist der öffentliche Abschlussbericht, den der Ausschuss in seiner letzten Sitzung am 15.08. festgestellt hat und der als Drucksache 17/1675 dem Landtag zur nächsten Sitzung vom 24.-26.08. zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.Die Gesamtkosten dieses Untersuchungsverfahrens belaufen sich auf rund 800.000 Euro.