Luise Amtsberg und Robert Habeck zur Abschiebung einer armenischen Familie
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 412.11 / 29.07.2011 Jetzt gilt’s, Klaus Schlie! Abschiebung von Tigran und seiner Familie verhindern!Zu dem Bericht über die Abschiebung von Tigran und seiner Familie nach Armenien, sagt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Luise Amtsberg:„Alles an diesem Fall ist falsch. Wie dramatisch die Auswirkungen für die Menschen sein können, die von der Abschiebung bedroht sind, verdeutlicht dieser Fall: Die Groß- mutter hat kurz vor der Abschiebung einen Herzanfall bekommen und musste ins Kran- kenhaus. Nur dadurch konnte die Familie noch nicht abgeschoben werden.Diese Abschiebung verstößt im Prinzip gegen die Menschenwürde. Genau solche Men- schen wie Tigran, der selbst aktiv geworden ist, um die Abschiebung zu verhindern, brauchen wir in Schleswig-Holstein. Dringend muss das Bleiberecht überarbeitet und nach Bremer Vorbild reformiert werden, nach dem Kinder und ihre Familien nicht mehr abgeschoben werden dürfen, wenn sie gut integriert sind.“Der Fraktionsvorsitzende Robert Habeck fordert den Innenminister auf, die Abschie- bung nicht zu vollziehen:„Ich appelliere an Klaus Schlie, sich persönlich einzuschalten. Dass Tigran sich aus ei- genen Stücken an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt hat, zeigt, dieser jun- ge Mann kennt die Verfassung des Landes und vertraut auf sie. Es ist eine Frage des politischen Anstands, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen. Per innenministerieller Weisung kann Klaus Schlie die Eutiner Ausländerbehörde anweisen, die Abschiebung nicht zu vollziehen. Ja, er muss es tun, wenn sich die Politik an die Regeln, die sie sich selbst gegeben hat, halten will. Seite 1 von 2 Auf den Internetseiten der Landesregierung wird genau dieses Verfahren beworben. Es heißt dort:„In Artikel 19 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein: "Zur Wahrung von Rechten gegenüber der Landesregierung, den Behörden des Landes und den Trägern der öffentlichen Verwaltung, soweit sie oder ihre Behörden der Auf- sicht des Landes unterstehen, zur Behandlung von Bitten und Beschwerden an den Landtag sowie zur Durchführung von Anhörungen nach Artikel 41 Abs.1 Satz 4 bestellt der Landtag einen Ausschuss (Petitionsausschuss).".. und im Art. 17 Grundgesetz: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“Jetzt gilt’s, Klaus Schlie!“ *** 2