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12.07.11
14:26 Uhr
CDU

Marion Herdan zur U-3-Finanzierung: Die Rechtslage in Schleswig-Holstein ist eindeutig!

Frühkindliche Bildung
Nr. 302/11 vom 12. Juli 2011
Marion Herdan zur U-3-Finanzierung: Die Rechtslage in Schleswig-Holstein ist eindeutig!
Mit Verwunderung hat die Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag für frühkindliche Bildung, Marion Herdan, heute ( 12. Juli 2011) auf das von den kommunalen Landesverbänden in Auftrag gegebene Gutachten zur Finanzierung der Mehrkosten für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren reagiert:
„Für mich ist die Rechtslage in Schleswig-Holstein eindeutig. Seit 1992 sind die Kreise und kreisfreien Städte Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Deshalb bedurfte es 2008 keiner expliziten Neuregelung“, erklärte Herdan in Kiel.
Die CDU-geführte Landesregierung habe den Kommunen für die Finanzierung der Betreuung der unter-Dreijährigen seit 2008 allerdings trotz der angespannten Haushaltslage ganz erhebliche zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt:
So sei erst im vergangenen Jahr die seit 2004 gedeckelte Grundfinanzierung für Kindertagesstätten von 60 Millionen Euro auf 70 Millionen erhöht worden. Darüber hinaus wurde die Investitionskostenförderung für den Ausbau der Plätze für unter Dreijährige von 46 Millionen auf 60 Millionen Euro angehoben. Hinzu kommt eine Betriebskostenförderung in Höhe von elf Millionen Euro für die Betreuung der unter Dreijährigen und sechs Millionen Euro für die vorschulische Sprachförderung:
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 „Das sollte auch am heutigen Tage – wo die Debatte vornehmlich juristisch geführt wird - nicht verschwiegen werden“, so Herdan.
Im Hinblick auf die juristische Argumentation betonte sie, die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins habe erst 1998 - also nach der gesetzlichen Normierung der Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe - stattgefunden. Ohnehin habe die Landesgesetzgebung mit ihrer Regelung lediglich das Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes umgesetzt. Ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip könne daher für Schleswig-Holstein nicht festgestellt werden. Dies gehe auch aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Umdruck Nr. 17/1515) eindeutig hervor.
„Gleichwohl hoffe ich, dass kommunale Landesverbände und Bildungsministerium im Dialog eine gemeinsame Lösung finden werden“, betonte Herdan.



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