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06.07.11
15:18 Uhr
FDP

Ingrid Brand-Hückstädt: Auch Nord-SPD stellt die Bürger unter Generalverdacht

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation

Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 372/2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 6. Juli 2011 Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin

Innen / Vorratsdatenspeicherung

Ingrid Brand-Hückstädt: Auch Nord-SPD stellt die



www.fdp-sh.de Bürger unter Generalverdacht Zu den Äußerungen des SPD-Landesvorsitzenden Dr. Ralf Stegner über die Notwendigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erklärt die FDP- Landtagsabgeordnete Ingrid Brand-Hückstädt:
„Jetzt kippen die Sozialdemokraten in der Frage der Vorratsdatenspei- cherung um und setzen sich für eine anlasslose Speicherung von Ver- bindungsdaten über ‚drei bis vier Monate’ ein. Das zeigt mal wieder, wie unbelehrbar, beratungsresistent und prinzipienlos ihre Politik ist.“
Die Urteile einiger Verfassungsgerichte – unter anderem des Bundesver- fassungsgerichtes – seien eindeutig und zeigten auf, dass ein konkreter Anlass gegeben sein müsse, um die Telefon- und Internetdaten zu spei- chern. Die ursprünglich europaweit vorgesehene Harmonisierung und Einführung der Vorratsdatenspeicherung sei gescheitert, wie auch die Evaluation der entsprechenden EU-Richtlinie ergeben habe. „Diese EU- Richtlinie hat zu keiner nennenswerten Verbesserung der europäischen Aufklärungsquoten geführt. Der Evaluationsbericht hat beispielsweise aufgedeckt, dass es sehr leicht ist, die Überwachung mit einfachsten technischen Mitteln zu umgehen.“
Trotzdem werde weiterhin von der Union und nun auch noch von der SPD die anlasslose Speicherung der Daten befürwortet. „Auch die Nord- SPD stellt die Bürgerinnen und Bürger also unter Generalverdacht. Da- bei gibt es längst einen vernünftigen Vorschlag der Bundesjustizministe- rin: Die anlassbezogene Speicherung, das so genannte Quick-Freeze- Verfahren, gewährleistet verhältnismäßige und nicht grundrechtswidrige Eingriffe in die Privatssphäre und gleichzeitig die Wahrung der berech- tigten Sicherheitsinteressen“, so Brand-Hückstädt. „Dr. Stegner lernt nicht aus eigener Erfahrung: Bereits als Innenminister hat er ein Polizei- gesetz vorgelegt, das erst in Teilen vom Bundesverfassungsgericht und anschließend in Gänze von seinem Nachfolger Lothar Hay kassiert wur- de“, so Brand-Hückstädt abschließend.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/