Kai Dolgner und Thomas Rother: SPD legt Gesetzentwurf vor: Kommunale Selbstverwaltung stärken
Kiel, 4. Juli 2011 Nr. 206/2011Kai Dolgner und Thomas Rother:SPD legt Gesetzentwurf vor: Kommunale Selbstverwaltung stärkenVor dem Hintergrund des Landesverfassungsgerichtsurteils zur Amtsordnung hat die SPD- Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung von Amts-, Gemeinde- und Kreisordnung sowie des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erarbeitet. Dazu erklären der kommunalpolitische Sprecher Thomas Rother und der innenpolitische Sprecher Dr. Kai Dolgner:Die SPD-Fraktion hat nach vielen Gesprächen mit der kommunalen Familie die Vorschläge übernommen, die uns richtig und wichtig erscheinen, aber auch eigene Vorschläge erarbeitet. Kerngedanke unserer Überlegungen ist dabei sowohl die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung als auch die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.Die wichtigsten Eckpunkte unseres umfassenden Änderungsentwurfes sind:Bürgerbeteilung: Die Beiräte sind ein wichtiges ständiges Bindeglied zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern. Deshalb müssen sie auch landeseinheitlich geregelt bleiben. Hauptamtlich geführte Verwaltungen sollten neben einem Kinder- und Jugendbeirat auch einen Seniorenbeirat haben. Wir wollen es auch ehrenamtlichen Initiativen erleichtern, ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Hierzu sieht unser Gesetzentwurf eine unentgeltliche Beratung, verlängerte Fristen, eine Unterschriftenstaffelung nach Einwohnerzahlen, Streichung der Beschränkung auf wichtige Aufgaben und ein Anhörungsrecht im Gemeinderat vor.Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung: Wir wollen, dass im Sinn des Urteils des Landesverfassungsgerichts über wichtige Aufgaben, wie z. B. Planungsaufgaben, in den direkt 2gewählten Gemeinderäten in öffentlicher Sitzung beschlossen wird und nicht in indirekt besetzten Amtsausschüssen. Erst recht lehnen wie die Schliesche Hintertür über amtsinterne Zweckverbände ab, die noch weniger der direkten demokratischen Kontrolle unterliegen. Das würde im Ergebnis zu einem weiteren Demokratieverlust führen. Nach den Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes ist vielmehr ein Aufgabenkatalog zu definieren sowie qualitative und quantitative Grenzen bei der Übertragung von Aufgaben an den Amtsausschuss. Dem wird unsere Gesetzesvorlage durch eine Begrenzung auf fünf Aufgabenbereiche gerecht. Das ist für eine Gemeinde gut handhabbar. Somit geben wir den Gemeinden und Ämtern nicht nur die erforderliche Rechtssicherheit, sondern durch eine Revisionsklausel auch die notwendige Flexibilität für die Erledigung neu hinzukommender Aufgaben.Des Weiteren wollen wir- die Kontrollrechte der Gemeindevertreter gegenüber kommunalen Betrieben und Beteiligungen stärken,- die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft als Alternative zur Zwangseinamtung stärken,- mit der Einführung der großen kreisangehörigen Stadt ab 25.000 Einwohnern bürgernahe und effiziente Aufgabenerfüllung ermöglichen,- die Möglichkeit, in Gemeinden von 4.000 bis 8.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister direkt zu wählenAuch im kommunalen Wahlrecht halten wir rechtzeitige Anpassungen vor der Kandidatenaufstellung zur Kommunalwahl für notwendig: Ein ungleiches Verhältnis von Listen- zu Direktmandaten erhöht das Risiko von Überhangmandaten. Im vorliegenden Entwurf wird deshalb die Zahl der Wahlkreise entsprechend reduziert. Die von der Regierung vorgeschlagene Verkleinerung der Sollzahlen um bis zu 25 % löst das Problem der Überhangmandate nicht. Den nur geringen Einsparungen bei den Aufwandsentschädigungen steht eine deutliche Schwächung der ehrenamtlichen Selbstverwaltung gegenüber: geringere Vertretungsdichte der Einwohnerinnen und Einwohner, weniger Chancen auf Vertretung in der Selbstverwaltung gerade für neue Gruppierungen, deutliche Arbeitsmehrbelastung der verbleibenden Gemeindevertreter.