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01.07.11
16:32 Uhr
CDU

Markus Matthießen zu TOP 57: Die Herausforderung durch die Aussetzung der Wehrpflicht sind erheblich

Innenpolitik
Nr. 289/11 vom 01. Juli 2011
Markus Matthießen zu TOP 57: Die Herausforderung durch die Aussetzung der Wehrpflicht sind erheblich
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Einen besseren Zeitpunkt - als den heutigen Tag - für diese Diskussion kann es nicht geben. Seit heute greift die Aussetzung des Wehrdienstes.
Herr Minister Schlie, ich danke Ihnen und den Mitarbeitern Ihres sowie der anderen beteiligten Häuser für den vorliegenden Bericht.
Die Herausforderungen unseres Landes für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger sind nicht unerheblich. Wobei die Zahl der tatsächlichen zusätzlichen Studienanfänger zwar kurzfristig stark ansteigt – in 2011 unter Berücksichtigung der Freiwilligendienste 680 Studierende– in den kommenden Jahren aber überschaubar bleibt – im Jahr 2015 wird dann unter den eben genannten Voraussetzungen noch mit einer zusätzlichen Studienanfängerzahl von 54 gerechnet.
Ich begrüße ausdrücklich das Ergebnis der Verhandlungen unseres Wissenschaftsministers mit seinen Kollegen in den anderen Ländern mit dem Bund. Darin ist eine hälftige Kostenteilung zwischen Bund und Ländern festgelegt. Es gelten also identische Kriterien wie beim Hochschulpakt II. Dadurch muss Schleswig-Holstein jetzt nicht 25 Millionen Euro aufwenden,
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 sondern etwa 12,6 Millionen Euro Landesmittel. Das ist ein großer Verhandlungserfolg. Allerdings sind auch diese Mittel nicht im Doppelhaushalt 2011/2012 eingestellt. Die Auszahlung erfolgt wie in der Wissenschaftsministerkonferenz vereinbart erst nachgelagert ab 2013. Hier dürfen unsere Hochschulen nicht allein gelassen werden. Die Vorfinanzierung aus den auf Grundlage der Zielvereinbarungen ausgezahlten Mitteln erfordert ein hohes Maß an Flexibilität. Darunter darf die Qualität der Ausbildung nicht leiden. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Ankündigung im Bericht, die Mittel aus dem Hochschulpakt II im Jahre 2011 früher auszuzahlen.
Der Berichtsantrag von Bündnis 90/Die Grünen unter dem Titel „Wissenschafts- und Studienstandort nachhaltig sichern!“ zielte darauf ab, den immer wieder vorgetragenen Vorwurf, die Hürden für Bachelor-Absolventen für den Zugang zum Master wären in Schleswig-Holstein vergleichsweise hoch, sich schriftlich bestätigen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis für Bündnis 90/Die Grünen ernüchternd, für unser Land und damit die betroffenen Studierenden ermutigend. Die Bestimmungen zu den Zugangsregelungen zum Master sind im neuen Hochschulgesetz gelockert worden.
Dies hat die Hochschulen darin ermutigt, in den überwiegenden Fällen überhaupt keine Beschränkungen einzuführen. Wir haben es eher mit dem gegensätzlichen Phänomen zu tun. Zum Teil ist die Nachfrage so gering, dass die Hochschulen eher darüber nachdenken, ob sie das Angebot aufrechterhalten können. Die vom Land bereit gestellten Mittel sind hierbei kein begrenzender Faktor. Die Hochschulpakt II-Mittel reichen aus, um der Hälfte der Bachelor-Absolventen auch den Master im Anschluss zu ermöglichen. Dies ist vollkommen auskömmlich. Bisweilen werden nicht einmal 50% der Masterangebote genutzt. Daraus können wir mindestens einen positiven Schluss ziehen. Die schleswig-holsteinischen Bachelor-Absolventen haben gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und verlassen aus diesem Grund die Hochschule nach erfolgreichem Abschluss.
Bezüglich der Wintertauglichkeit und Ausstattung mit Schneeketten von Rettungswagen des regulären Rettungsdienstes zeigt der Bericht, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Gerade im ländlichen Raum darf wichtige Zeit nicht mit dem Warten auf andere Hilfsorganisationen vergeudet werden.
Interessant und wesentlicher Bestandteil des Antrages sind die tatsächlichen Auswirkungen auf den Zivil- und Katastrophenschutz. Aus dem Bericht wird deutlich, dass es derzeit rund 2.000 Helfer in unserem Land gibt, die ihren Ersatzdienst im Zivil- und Katastrophenschutz ableisten, davon rund 1.600 bei den Freiwilligen Feuerwehren. Der Landesfeuerwehrverband geht nicht davon aus, dass es zu einer erheblichen Abnahme der Helfer kommen wird. Der

Seite 2/3 Landesfeuerwehrverband wartet auch nicht ab, sondern hat erfolgreich eine Kampagne zur Mitgliederwerbung ins Leben gerufen. Dieses wurde im April auf der Landesfeuerwehrversammlung in Groß Grönau deutlich.
Im Bereich der Bundeswehr und der zivil-militärischen Zusammenarbeit im Katastrophenfall haben wir hier in Schleswig-Holstein ein besonderes Augenmerk auf die aktuelle Diskussion um die Truppenreduzierung. Ich bin froh darüber, dass Verteidigungsminister de Maizière bei der Bewertung der Standorte auch eine Komponente der zivil-militärischen Zusammenarbeit berücksichtigt. In seiner Regierungserklärung vom 27.05. 2011 hat er betont, dass „die Unterstützung bei heimischen Katastrophen“ weiterhin zum Aufgabenfeld der Bundeswehr gehört. Wie wichtig diese Komponente gerade für Schleswig-Holstein ist, wird aus dem Bericht des Innenministers sehr deutlich.
Die Vorhaltung von Personal und Material durch die Bundeswehr ist für den Katastrophenschutz in unserem Land von besonderer Bedeutung. Daher ist es gut und richtig, dass Landesregierung und Landtag sowohl vor Ort aber auch in Berlin ständig auf diese Herausforderungen hinweisen. Klar ist, dass wir uns Veränderungen in der Struktur nicht verschließen, die berechtigten Interessen gerade in dem angesprochenen Bereich des Katastrophenschutzes haben für unser Land eine herausragende Bedeutung und daher sollten wir alle gemeinsam auf allen Ebenen für die Sicherheit der Bevölkerung in Schleswig-Holstein kämpfen.
Noch ein Wort zur Aussetzung der Wehrpflicht und der damit verbundenen Aussetzung des Ersatzdienstes. Da von Wehrgerechtigkeit in den letzten Jahren nicht mehr viel übrig geblieben ist, treten wir jetzt in eine gesellschaftliche Diskussion um den Wert und die Anerkennung von freiwilligen Diensten ein.
Und ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinen Unterschied darin sehe, ob sich ein junger Mensch in unserer Gesellschaft freiwillig für einen zeitlich befristeten oder dauerhaften Dienst in der Bundeswehr oder einen freiwilligen Dienst im sozialen Bereich entscheidet. Beides hat seinen besonderen Wert an sich und bedarf einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung und Anerkennung.
Abschließend möchte ich mich auch bei den Kollegen der anderen Fraktionen bedanken, mit denen wir dieses Thema gemeinsam auf die Tagesordnung gesetzt haben.



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