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01.07.11
13:22 Uhr
SPD

Detlef Buder zu TOP 34b: Auf Zwang verzichten, Rechtsfrieden erhalten!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 1. Juli 2011



TOP 34 b, Dringlichkeitsantrag: Keine Ersatzvornahme gegen Kreise bei der Schülerbeförderung (Drucksachen 17/1644 und 17/1653)

Detlef Buder:
Auf Zwang verzichten, Rechtsfrieden erhalten!

Mit der Schulgesetznovelle vom Januar hat die CDU auf Druck ihres Koalitionspartners fast alles von dem wieder eingerissen, was sie in der vergangenen Legislaturperiode mit uns zusammen aufgebaut hat, und sie hat viel Enttäuschung und Politikverdrossenheit geschaffen. Die Erleuchtung, die Herrn Carstensen seinerzeit in Indien zuteil wurde, war leider nicht nachhaltig. Da er nicht im Ganges baden will, müssen nun die Eltern und Schüler sein schlechtes Karma ausbaden.
Und auch die FDP ist vom Paulus zum Saulus geworden. Herr Dr. Klug, damals noch Stellenbewerber für das Bildungsministerium, brachte am 10. Mai 2007 einen Antrag gegen die Elternbeteiligung mit den Worten ein: „Mit unserem Gesetzentwurf bieten wir Liberale dem Landtag die Möglichkeit, die umstrittenen Regelungen wieder rückgängig zu machen und die alte Rechtslage im Schulgesetz wieder herzustellen. Die FDP war von Anfang an gegen eine 30-prozentige Zwangsbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten. Damit wird nämlich in Schleswig- Holstein de facto ein verkapptes Schulgeld eingeführt. Das widerspricht dem Sinn des Schulgesetzes. § 12 gewährleistet ausdrücklich die Schulgeldfreiheit.“
Mittlerweile sieht er das offenbar anders. Und so tritt zum 01. August nun die von Herrn Klug durchgesetzte Neuregelung in § 114 Absatz 2 des Schulgesetzes in Kraft, wonach die Kreissatzungen vorsehen müssen, dass die Eltern bzw. volljährigen Schüler angemessen an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden. Allein diese Formulierung „angemessen“ ist ein Ausdruck Ihrer Feigheit vor der Basis. Solche Formulierungen sind doch nur dazu da, die Gerichte mit der Klärung der Frage zu behelligen, was denn eigentlich angemessen ist. Die Umsetzung in 2



den Kreisen schafft jetzt schon wieder ein Maximum an Ungerechtigkeit. Nach Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von uns nimmt Nordfriesland für ein Grundschulkind 40 €, Rendsburg- Eckernförde hingegen 84 €. Steinburg nimmt für das erste Kind 20 %, für das zweite 10 % und ab dem dritten herrscht Kostenfreiheit, andere Kreise wiederum erheben durchweg 30 % für jedes Kind.
Und es ist auch nicht einzusehen, warum nicht ein Kreis – und wir reden hier nur über die Finanzen der Kreise, nicht über Auswirkungen auf den Landeshaushalt – das Recht haben soll zu sagen: „Wir halten es für angemessen, wenn die Schüler kostenlos zwischen Wohnung und Schule hin und her transportiert werden. Das ist unser Beitrag dafür, im dünn besiedelten ländlichen Raum möglichst viele Schüler zu einem möglichst hohen Bildungsabschluss zu führen!“
Jetzt sind wir also wieder soweit, dass Landesregierung und Kreis gegeneinander vor Gericht ziehen müssen. Selbstverständlich müssen geltende Gesetze auch von nachgeordneten demokratisch gewählten Selbstvertretungskörperschaften beachtet werden. Ebenso wenig wie der Landtag das Grundgesetz und geltendes Bundesrecht einfach ignorieren kann, haben die Kreistage nicht die Legitimation, sich über geltendes Landesrecht hinwegzusetzen.
Es ist aber durchaus fraglich, ob der Innenminister tatsächlich die große Keule der Ersatzvornahme aus der Schublade holen muss, wenn es um die Durchsetzung einer außerordentlich unbestimmten Gesetzesformulierung geht, die ohnehin nur die Finanzen des Kreises selber betreffen.
Wir sind der Auffassung, dass der Antrag, den die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat, in mehreren Punkten über das Ziel hinausschießt. Wir haben deshalb einen Alternativantrag eingebracht, der sich auf die politische Forderung beschränkt, zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Ersatzvornahme zu verzichten. Wir sind davon überzeugt, dass dies dem Rechtsfrieden dient, zumal die Kreise und Kommunen damit rechnen müssen, dass sich die gesetzliche Lage hinsichtlich der Schülerbeförderungskosten in nicht allzu ferner Zukunft erneut ändern könnte.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.