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30.06.11
17:06 Uhr
SPD

Serpil Midyatl? zu TOP 14: Diesen politischen und handwerklichen Murks verhindern!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 30. Juni 2011


TOP 14, Demokratieinitiativen nicht verdächtigen, sondern fördern (Drucksachen 17/1517, 17/1559)



Serpil Midyatl‫:׀‬


Diesen politischen und handwerklichen Murks verhindern!

Im Rahmen des neuen Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ sollen die Zuwendungsempfänger nicht nur eine Bestätigung unterschreiben, mit der sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern sie sollen auch, wohl als eine Art „Aushilfsverfassungsschutz“, potentielle Partner auf ihre Verfassungstreue hin beurteilen. Diese Regelung ist aus mehreren Gründen abzulehnen:
1. Sie ist rechtsstaatlich bedenklich! Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten, welches im Auftrag der SPD- Bundestagsfraktion erstellt wurde. Dort heißt es wörtlich: „Ein solches Bekenntnis darf der Staat im Rahmen eines besonderen Dienst- und Treueverhältnisses (z.B. Beamtenverhältnis) verlangen und kommt auch in Betracht, wenn weitgehende und dauerhafte Rechte wie z.B. durch eine Einbürgerung eingeräumt werden. Ein reines Zuwendungsverhältnis – auch im Zusammenhang mit einem Projekt für Toleranz und Demokratie – dürfte ein diesem vergleichbares enges Dienst- und Treueverhältnis nicht begründen.“
Kritisch sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Auflage, dass sich auch Projektpartner der Zuwendungsempfänger zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten sollen. Hier sei unklar, welches denn genau diese Ziele seien, ob hiermit nur die freiheitlich- demokratische Grundordnung gemeint sei oder auch andere Staatsziele und Verfassungsaufträge, wie z.B. die Sozialisierung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmittel durch Überführung in Gemeineigentum im Sinne von Art. 15 des Grundgesetzes gemeint seien. Für die Folgen dieser Unklarheiten haftet jedoch der 2



Zuwendungsempfänger. Ab welchem Verdachtsmoment ein Verstoß gegen diese Bestimmung anzunehmen sei, ließe sich nicht bestimmen, kritisiert der Wissenschaftliche Dienst weiter.
Diese Feststellungen sollten Grund genug sein, sich noch einmal intensiv mit diesem nicht nur politischen, sondern auch handwerklichen Murks von Frau Schröder zu beschäftigen.
2. Die Regelung ist entwürdigend! Die Bundesregierung erhebt einen Generalverdacht gegen diejenigen, die nicht selten unter hohem persönlichen Einsatz für Demokratie und gegen politischen Extremismus eintreten. Von diesem Verdacht können sie sich nur durch Abgabe der geforderten Erklärung befreien. Das Engagement, die Kreativität, die Arbeit, die z.T. persönliche Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. durch Neonazis reichen offenkundig nicht aus. Wo ist eigentlich die Grenze dessen, was man machen muss, um gefördert zu werden. Ich meine: So kann man mit diesen Menschen nicht umgehen!
3. Die Regelung ist kontraproduktiv! Viele diese Initiativen leben von der Vielfalt der Angebote. Hierfür brauchen die Anbieter auch Kooperationspartner. Wenn sie für deren Verfassungstreue – was immer das auch sein soll - gegenüber der Bundesregierung haften sollen, verzichten sie vielleicht lieber auf Angebote. Entweder, weil man nichts falsch machen will oder weil man sich nicht als „Gesinnungsschnüffler“ betätigen will. Der Qualität der Angebote dient das bestimmt nicht!
4. Die Regelung ist ungeeignet! Die Beurteilung der Verfassungstreue machen in diesem Land die gesetzlich dafür zuständigen – und auch verantwortlichen – Verfassungsschutzbehörden. Keine Erklärung kann und darf dieses ersetzen. Die Begründung, diese Regelungen sollen die Förderung von NPD-Aktivitäten verhindern, halte ich für vorgeschoben. Die NPD hätte wohl auch kein Problem damit, diese Erklärung zu unterschreiben. Wegen der oben genannten Mängel der Bestimmtheit dürfte wohl auch das Bekenntnis zu ausgewählten Artikeln wie dem Schutz der Familie ausreichen, den Anforderungen der Bundesregierung zu genügen.
Diese untaugliche und schädliche Regelung hat meines Erachtens nur einen Sinn: linken Organisationen den Zugang zu Fördergeldern zu erschweren. Die SPD Fraktion lehnt diese Extremismusklausel ab und Sie sollten dieses ebenfalls tun! Übrigens: Der Ausschuss für Frauen und Jugend des Bundesrates hat einer entsprechenden Initiative des Landes Berlin bereits zugestimmt.