Christopher Vogt: Die Tariftreueregelung ist ein wichtiges Signal an den Mittelstand
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1PresseinformationNr. 354/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 30. Juni 2011 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Wirtschaft/Mittelstandsförderung Parlamentarische GeschäftsführerinChristopher Vogt: Die Tariftreueregelung ist ein wichtiges Signal an den Mittelstand www.fdp-sh.de In seiner Rede zu Top 4+7+33 (Gesetzentwurf zur Förderung des Mittelstan- des) sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Nach der Prüfung, ob wir überhaupt wieder eine Tariftreueregelung in Schleswig-Holstein einführen sollten, hatten wir uns in der Koalition dazu entschieden, eine Tariftreueregelung nach Hamburger Vorbild in ein novelliertes Mittelstandsförderungsgesetz aufzunehmen. Dort ist es aus unserer Sicht genau an der richtigen Stelle.“ Diese Lösung sei nicht nur ein Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Harmonisierung der Wirtschaftsgesetzgebung im Norden, sondern auch schlichtweg genau das, was wir auf Landesebene dazu regeln könnten.„Eine Überregulierung wie in Bremen lehnen wir ab. Die Opposition hält die Bremer Lösung ja offenbar für vorbildlich. Wir haben allerdings immer noch eine Soziale Marktwirtschaft und keine Staatswirtschaft, auch wenn man dies nach der Lektüre einiger Oppositionsvorschläge denken könnte.“ Ziel der Wirtschaftspolitik von FDP und CDU sei es, für nachhaltiges Wachstum zu sorgen, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, so Vogt. Der Mittelstand stehe dabei im Mittelpunkt. Die Tariftreueregelung sei natürlich deklaratorischen Charakters, aber ein wichtiges Signal an den Mittelstand. Die Vergabe mittelstands- freundlicher Lose bei öffentlichen Aufträgen unterstütze die heimische Wirtschaft. Das Gesetz betone außerdem den Vorrang der privaten Leistungserbringung und regele neben der öffentlichen Vergabe von Aufträgen genau das, was den Mittelstand ebenfalls direkt betreffe.„Die Aufnahme von Lohnuntergrenzen in das Gesetz lehnen wir ab. Die Tarifautonomie hat Verfassungsrang, wobei es unbestritten in eini- gen Fällen ein Missbrauchsproblem gibt. Dies rechtfertigt aber aus un- serer Sicht keine flächendeckende Aufweichung der Tarifautonomie.“ Vielmehr müssten differenzierte Lösungen erarbeitet werden. Ein gu- tes Beispiel hierfür sei die Einigung über Lohnuntergrenzen im Bä- ckerhandwerk, die Arbeitsminister Heiner Garg Anfang des Monats für allgemeinverbindlich erklärt habe, so Vogt abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/