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30.06.11
16:10 Uhr
SPD

Regina Poersch zu TOP 4, 7, 33: Soziale Gerechtigkeit ist gute Mittelstandsförderung

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 30. Juni 2011



TOP 4, 7 und 33: Vergabe- und Tariftreuegesetz, Mittelstandsförderung, Bundesratsinitiative Mindestlohn (Drucksachen 17/1159, 17/1227, 17/1604, 17/1646, 17/889, 17/919, 17/1607, 17/1645, 17/1616)



Regina Poersch:
Soziale Gerechtigkeit ist gute Mittelstandsförderung


Wenn wir aus der Anhörung einer beachtlichen Anzahl von Verbänden und aus der Ausschussberatung eines lernen können, dann das: Mit einer funktionierenden Tariftreueregelung macht die öffentliche Hand klar, woran ihr liegt: an guter Arbeit, an fairen Wettbewerbsbedingungen, an Verantwortung für die Bedingungen, zu denen Land und Kommunen Leistungen einkaufen. Damit wird Tariftreue zu einem zentralen Thema der Wirtschaftspolitik.
Wir sind lange davon ausgegangen, dass wir CDU und FDP noch für unser Vergabe- und Tariftreuegesetz gewinnen können. Dazu konnten sie sich nicht durchringen. Der Gesetzentwurf der Regierung bleibt deutlich hinter unseren Vorstellungen zurück. In einem Punkt geht er jedoch zu weit: Der Vorrang von Privatisierung hat mit Mittelstandsförderung rein gar nichts zu tun, schon gar nicht in der Pauschalität, in der die Regierung ihn in ihren Gesetzentwurf geschrieben hat. Deshalb gehört er gestrichen. Privat erbrachte Leistungen sind nicht per se besser, kostengünstiger, bürgerfreundlicher, transparenter oder gar volkswirtschaftlich sinnvoller. Aus vorangegangenen Privatisierungen haben wir das leidvoll erfahren, denken Sie nur an all die privatisierten Stadtwerke!
Ein großes Anliegen sind uns die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Sie gehören ins Gesetz, nicht nur in eine Verordnung. Hier bleibt der Regierungsentwurf nicht nur hinter unseren Vorstellungen, sondern auch hinter seinem Vorbild, dem Hamburgischen Vergabegesetz, zurück. 2



Wenn Sie argumentieren, dass die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation „vergabefremd“ sein sollen, dann ist es die Bekämpfung der Schwarzarbeit auch. Und die Tariftreue erst recht. Dabei geht es im Kern um nichts anderes als die Verantwortung für die Bestellung von Leistungen und Lieferungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Nicht mehr und nicht weniger, als dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler davon ausgehen können müssen, dass hinter bestellter Ware oder verbautem Material keine Kinderarbeit steckt, keine Zwangsarbeit, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten.
Hier trägt jede und jeder Verantwortung, die oder der Aufträge aus Steuermitteln vergibt und bezahlt. Es darf nicht sein, dass in Deutschland, in Schleswig-Holstein, Straßen gebaut werden, mit Steinen, die in fernen Ländern von Kindern unter unzumutbaren Bedingungen geschlagen wurden. Es darf nicht sein, dass hierzulande möglicherweise Behörden weniger Geld für Waren bezahlen, die anderswo durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. Und wenn wir hier in Deutschland, in Schleswig-Holstein für Geschlechtergerechtigkeit eintreten, dürfen wir nicht wirtschaftlich davon profitieren, dass anderswo Frauen mit Niedrigstlöhnen benachteiligt werden.
Der frühere hamburgische CDU-Senat und die frühere hamburgische CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft haben das erkannt und ein entsprechendes Gesetz geschrieben – tun Sie es auch!
Der gesetzliche Mindestlohn ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein großes Thema. Andere Bundesländer ziehen eine Mindestlohnregelung im Rahmen ihrer Tariftreuegesetze vor. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn fordern: einen gesetzlichen Mindestlohn, der auch dort greift, wo tarifliche Regelungen versagen; einen Mindestlohn, der jeder und jedem zusteht und der es ermöglicht, von Vollzeitarbeit menschenwürdig zu leben.
1,4 Millionen Erwerbstätige beziehen Arbeitslosengeld II, das sind fast 1/3 aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Der Grund sind Niedriglöhne, mit denen selbst bei Vollzeitarbeit das Existenzminimum nicht abgedeckt wird. Niedrige, nicht Existenz sichernde Löhne werden aus Steuermitteln subventioniert. Dieser Missstand gehört abgeschafft.
Wir sind aber nach wie vor der Auffassung, dass der Mindestlohn bundesweit einheitlich geregelt werden muss. Deswegen haben wir hierzu einen eigenen Antrag eingebracht. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sind inzwischen so, dass eine Initiative Schleswig-Holsteins für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn gute Chancen hätte, Gehör zu finden – anders als dies noch vor einigen Monaten der Fall war.
Daher bitte ich um Zustimmung zu unseren Anträgen.