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29.06.11
17:21 Uhr
FDP

Ingrid Brand-Hückstädt: Ein Parteiverbot birgt die Gefahr des Märtyrerstatus'

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Nr. 350/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 29. Juni 2011 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender NPD-Verbot Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin
Ingrid Brand-Hückstädt: Ein Parteiverbot birgt die Gefahr des Märtyrerstatus’



www.fdp-sh.de In ihrer Rede zu Top 13 („Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“) sagt die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt:
„Eines gleich vorweg: Die NPD ist eine Partei, die gegen die Verfassung und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung arbeitet. Und wir alle wären sehr froh, wenn diese Partei in der Versenkung verschwinden würde.“ Schalte man den gesunden Menschenverstand ein und populistische Gedanken aus, werde klar, dass bei einem Verbot der jetzt bestehenden Partei Neues nachwachse – für einen neuen Verein mit angepasster pseudo-demokratischer Satzung brauche man in Deutschland sieben Leute und einen Notar. Ganz deutlich werde dies aktuell bei den Vereinsverboten der Hells Angels in Flensburg und der Bandidos in Neumünster: Die Rocker zögen einfach andere „Kutten“ an und machten in ihren „Supporter“-Gruppen oder in Nachbarorten weiter.
„Organisationen mit kriminellem und menschenverachtendem Gedankengut rottet man nicht durch verwaltungsmäßiges Handeln aus. Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Nadelstreifen und am Stammtisch sollten außerdem mehr Sorgen bereiten als die NPD als Partei an sich.“ Der Linken wirft die FDP-Politikerin vor, dass, wer Leute in seiner Partei hat, die ganz offen Antisemitismus in Deutschland verbreiten, erst in seinem eigenen Laden kehren solle!
„Ein Parteiverbot in einer Demokratie wie Deutschland hat eine schwerwiegende Dimension. Wo ist die Grenze zu Zensur und Maulkorb, wann darf ein Staat eine Partei, die an sich zunächst mal durch das Grundgesetz geschützt ist, wirklich verbieten?“ Die Richter des Bundesverfassungsgerichts seien 2003 vermutlich nicht traurig gewesen, dass sie den Einstellungsbeschluss über das Parteiverbot der NPD auf Prozessgründe schieben konnten und keine Sachentscheidung treffen mussten. Ein Parteiverbot berge außerdem die Gefahr, dass die Partei einen Märtyrerstatus erhalte, so Brand-Hückstädt abschließend.



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/