Anita Klahn: Glücksspielgesetzentwurf nimmt sich der Suchtproblematik an
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1PresseinformationNr. 349/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Kiel, Mittwoch, 29. Juni 2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Soziales / Suchtberatung Parlamentarische GeschäftsführerinAnita Klahn: Glücksspielgesetzentwurf nimmt sich der Suchtproblematik an www.fdp-sh.de In ihrem Beitrag zum Top 13 (Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücks- spiels) die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Entgegen aller populistischen Kritik von Lotto-Lobbyisten kümmern wir uns mit unserem Glücksspielgesetz mehr um die sozialen Rander- scheinungen des Glücksspiels, mehr um die Suchtproblematik, als es momentan nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Fall ist.“ So würden mit dem Gesetzentwurf umfangreiche Informationspflichten und Sozi- alkonzepte zum Spielerschutz eingefordert. In § 26 werde die Art der Werbung reglementiert. Sie dürfe sich nicht gezielt an Minderjährige richten. Diese Altersgruppe stelle der Gesetzesentwurf also unter be- sonderen Schutz. Somit sei ein generelles Teilnahmeverbot für alle öf- fentlichen Glücksspiele für Minderjährige nur folgerichtig.„Da Spielsüchtige eines Netzwerkes von Hilfe bedürfen, ist es richtig, dass künftig jeweils fünf Prozent des Abgabenaufkommens zur Finan- zierung der Suchtarbeit sowie der Schuldner- und Insolvenzberatung verwendet werden sollen.“ Das sei mehr Geld, als diesen Vereinen und Verbänden jemals zur Verfügung gestanden habe, so Klahn.„Ein weiteres Instrument zur effektiven Bekämpfung der Glücksspiel- sucht ist die Einführung eines Sperrsystems, das nicht nur für eine ein- zige Spielbank oder einen einzigen Veranstalter gilt, sondern umfas- send und landesweit wirkt.“ Dabei werde die Spielersperre zunächst von der Spielbank ausgesprochen, bei der die Tatsachen einer Glücks- spielsuchtgefährdung erstmals bekannt würden. Die Sperre betrage mindestens drei Monate, könne aber auch auf einen längeren Zeitraum erstreckt werden. Die Veranstalter seien zum Ausspruch der Spielsper- re verpflichtet. Soweit kein Eigenantrag des Spielers vorliege, der ihm zu seinem eigenen Schutz zur Verfügung stehe, müssten besondere tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sein, die auf eine Glücksspiel- sucht oder Überschuldung schließen ließen. Auch das sei eine erhebli- che Verbesserung gegenüber dem Glücksspielstaatsvertrag, so Klahn abschließend.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/