Kirstin Funke: Denkmalschutzgesetz wird an die Anforderungen der heutigen Zeit angepasst
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 347/2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Kiel, Mittwoch, 29. Juni 2011 Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kultur / Denkmalschutzgesetz Parlamentarische GeschäftsführerinKirstin Funke: Denkmalschutzgesetz wird an die An- www.fdp-sh.de forderungen der heutigen Zeit angepasst In ihrer Rede zu Top 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes) sagt die kulturpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Kirstin Funke:„Gleichgültig, ob wir beispielsweise ein Baudenkmal vor uns haben, einen archäologischen Fund, eine Park- oder Gartenanlage oder wie ganz neu im Gesetz verankert ein technisches Kulturdenkmal, so sind sie als Kul- turdenkmale alle sichtbare Zeichen an denen wir die jeweilige Geschichte unserer Gesellschaft und deren Zeitgeist ablesen können.“ Hierbei gelte, nicht nur den Blick auf alte Parkanlagen, Schlösser oder Gutshäuser zu lenken, sondern es gleichermaßen auch für die Kulturdenkmale, die gera- de mal 30 Jahre alt sind. Denkmalpflege sei kein Schönheitswettbewerb und Schönheit liege bekanntermaßen immer im Auge des Betrachters.„Eine wichtige Neuerung ist die Einfügung der Jahreszahl 1950 in § 5 Ab- satz 1. Eine Unterschutzstellung von Bauten nach 1950 bedarf hier noch mal eines ‚zweiten Blickes’ der obersten Denkmalschutzbehörde.“ Es be- dürfe bei diesen Bauten einer genauen Abwägung zwischen der Unter- schutzstellung von Kulturgütern und den Anforderungen von Energieeffi- zienz, Arbeitschutzrichtlinien und Gesundheitsschutz. Auch Mietshäuser neueren Datums, die durch eine Unterschutzstellung in ihrer Wirtschaft- lichkeit gefährdet seien, weil sie nach heutigen Ansprüchen der Mieter nicht ausreichend saniert werden können, bedürften eines „zweiten Blicks“ der oberen Denkmalschutzbehörde, erklärt die FDP-Abgeordnete.„Die Gesetzesnovelle beinhaltet Präzisierungen bestehender Regelungen. Beispielsweise wird der Umgebungsschutz konkretisiert, so dass über- große Reichweiten – wie ‚so weit das Auge reicht’ – ausgeschlossen wer- den können.“ In § 7 Abs. 2 werde die Erteilung der Genehmigung mit der gebundenen Rechtsfolge angeordnet, soweit der Denkmalwert nicht er- heblich beeinträchtigt werde. Das bedeute ganz praktisch, dass künftig geringfügige Beeinträchtigungen des Kulturdenkmals – beispielsweise wenn es um die Energieeinsparung, oder die Berücksichtigung der Belan- ge von Menschen mit Behinderung gehe – nicht mehr zwangsläufig einer Genehmigung bedürften, erklärt Funke abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/