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28.06.11
10:22 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Energiewende, Glücksspiel und Soziales

80/2011 Kiel, 28. Juni 2011


Themen der Plenarsitzung: Energiewende, Glücksspiel und Soziales
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 29. Juni, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenarsitzung stehen die Themen Energiewende, Glücksspiel und Soziales. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungs- punkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum- online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 29. Juni, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 1 Aktuelle Stunde „Auffassungen der Landesregierung über Grenzen der rich- terlichen Unabhängigkeit und Gewaltenteilung“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Der kritische Brief von Innenminister Klaus Schlie (CDU) an eine Richterin wegen ihres Urteils gegen einen Polizisten beschäftigt nun auch den Landtag. Linke und SPD haben eine Aktuelle Stunde zu den „Auffassungen der Landesregierung über Grenzen der richter- lichen Unabhängigkeit und Gewaltenteilung“ beantragt.

Anfang Juni hatte eine Richterin des Amtsgerichts Elmshorn einen Polizisten nach einem Pfefferspray-Einsatz zu einer Geldstrafe von mehr als 6.000 Euro wegen Körperverletzung in einem minderschweren Fall verurteilt. Der Beamte war gegen einen angeblich alkoholi- sierten, randalierenden Mann vorgegangen und von diesem nach dem Einsatz des Sprays verklagt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schlie hatte der Richterin daraufhin in einem Brief, der auch in der Landespolizei verbreitet wurde, geschrieben, dass er im Rahmen seiner „dienstlichen Fürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker die möglichen Folgen Ihrer Entscheidung für nicht unproblematisch“ halte. Schlie lud die Richterin ein, Polizeibeamte in einer Nachtfahrt zu begleiten, um die Belastungen selbst zu erleben.

Opposition und Richter monierten, Schlie missachte die Unabhängigkeit der Justiz. Und auch Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) kritisierte in einem Brief das Verhalten sei- nes Ministerkollegen deutlich. Trotz der Kritik steht Innenminister Schlie weiterhin zu sei- nem Brief. Das machte er eine Woche vor der Landtagssitzung im Innen- und Rechtsaus- schuss deutlich: Er habe keine „Richterschelte“ üben wollen, so Schlie. Aber er habe dar- auf hinweisen wollen, dass er den Einsatz von Pfefferspray nach wie vor in bestimmten Situationen für angebracht halte. Und: Es sei ihm darum gegangen, der Verunsicherung, die in der Polizei nach dem Urteil herrsche, zu begegnen.

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes, Gesetzent- wurf der Landesregierung (Drs. 17/1067), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 17/1577), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Nutzung des Waldes wird in Zukunft nach Überzeugung von Schwarz-Gelb nur noch von „zwingend erforderlichen“ Vorschriften geregelt. CDU und FDP setzten im Umwelt- und Agrarausschuss den Regierungsentwurf für ein neues Landeswaldgesetz mit wenigen Än- derungen durch. Die Opposition votierte geschlossen dagegen. Insbesondere Grüne und SPD, die im Ausschuss eigene Gegenentwürfe eingereicht hatten, bemängelten, die Koali- tion setze bewährte Schutzstandards außer Kraft. Ein Kernpunkt ist das Betretungsrecht. Die ursprünglich zum Schutz der Tierwelt beabsichtigte Beschränkung auf Waldwege wäh- rend bestimmter Zeiträume ist vom Tisch. Das Betretungsrecht der Bevölkerung zu Erho- lungszwecken bleibt uneingeschränkt im bisherigen Umfang erhalten. In der letzten Wahl- periode hatte der damalige Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) noch vorgesehen, dass zum Schutz der Tiere während der Hauptbrut- und Setzzeit (1. Februar bis 15. Juni) nur die Waldwege betreten werden dürfen. Hiergegen hatte sich Protest bei Naturschützern geregt. Das Gesetz war jedoch wegen des Bruches der Großen Koalition nicht mehr beschlossen worden.

TOP 5, 21 und 41 - Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels - Antrag zur Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz / Verschärfung der Spielverordnung - Bericht zur Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1100), Bericht und Be- schlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/1605), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1591), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1348), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 17/1585), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



2 Die schwarz-gelbe Koalition steuert weiter auf Solo-Kurs Richtung Liberalisierung des Glücksspielmarktes. CDU und FDP beharren auch in der Zweiten Lesung ihres Glücks- spielgesetzes auf ihren Privatisierungsplänen für Lotto und Sportwetten, mit denen sich Schleswig-Holstein in den letzten Monaten klar von den anderen 15 Bundesländern abge- setzt hat. Im August soll das Gesetz nach Plänen des Regierungslagers endgültig be- schlossen werden. Die Opposition im Landtag hat das Vorgehen wiederholt kritisiert und vor allem auf die steigende Suchtgefahr hingewiesen, die ein wachsender Wett- und Zockmarkt mit sich bringe. Auch in dieser Debatte bringen die Grünen das Thema zur Sprache und fordern erneut schärfere Auflagen für so genannte Daddelautomaten in Spiel- hallen.
Zwei Änderungen streben Christdemokraten und Liberale im Kern an: Zum Einen wollen sie zwar am staatlichen Lotto-Monopol festhalten, den Vertrieb jedoch auch für private An- bieter öffnen, etwa an der Tankstelle oder per Internet. Zum Anderen sollen staatliche Kon- zessionen für Sportwetten vergeben werden. Wettbüros, die zurzeit von Großbritannien oder Österreich aus den deutschen Markt bedienen, sollen sich nach dem Willen von CDU und FDP auch in Deutschland niederlassen dürfen – und hier eine Sportwettenabgabe ent- richten. Die Koalition erhofft sich Mehreinnahmen für den Landeshaushalt. Von einem zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr war die Rede. Führende Unternehmen der Branche liebäugeln dem Vernehmen nach bereits mit einer Ansiedlung im Norden. Bislang fließt ein großer Teil der Wett-Erlöse am Fiskus vorbei, weil viele Unternehmen vom Aus- land aus das deutsche Staatsmonopol umschiffen.
TOP 6 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Ge- setzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW (Drs. 17/268), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/1606), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die schleswig-holsteinischen Sinti und Roma werden voraussichtlich auch weiterhin nicht unter den Schutz der Landesverfassung gestellt. CDU und FDP lehnten im Europa- und im Innen- und Rechtsausschuss einen entsprechenden Vorschlag der gesamten Opposition ab. SPD, Grüne, Linke und SSW wollen den Artikel 5, der zurzeit die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe erwähnt, entsprechend ergänzen. Demnach soll es künftig heißen: „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und För- derung.“

Das Vorhaben dürfte erneut, wie bereits in der letzten Wahlperiode, vor allem am Veto der CDU scheitern. Die Sinti und Roma seien in allen Bundesländern beheimatet und daher keine spezifisch schleswig-holsteinische Bevölkerungsgruppe, hieß es zu Begründung aus der Union. Der Koalitionspartner FDP hat das Vorhaben hingegen in der letzten Wahlperi- ode noch unterstützt. Die Liberalen stünden „nach wie vor für die Aufnahme des Schutzes der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit in die Verfassung“, heißt es aus der Fraktion. Mit Rücksicht auf den Koalitionspartner CDU werde man sich aber bei der Ab- stimmung enthalten.
3 In einer ähnlichen Position war in der letzten Wahlperiode die SPD. Im Oktober 2006 hat- ten die Sozialdemokraten als Teil der damaligen großen Koalition die Verfassungsände- rung abgelehnt – aus Rücksicht auf ihren Koalitionspartner CDU. Zugleich hatten die Sozi- aldemokraten aber an die Christdemokraten appelliert, ihre „Vorbehalte“ in dieser Frage aufzugeben.

Vor dem Hintergrund der Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition haben die Grünen eine namentliche Anstimmung bei diesem Tagesordnungspunkt beantragt: Jeder einzelne Ab- geordnete müsse im Landtag Farbe bekennen.

TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes, Erste Lesung, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1617), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die schwarz-gelbe Koalition will das Denkmalschutzgesetz ändern und die Rechte der Ei- gentümer stärken: Bislang seien ihre wirtschaftlichen Belange in Einzelfällen zu kurz ge- kommen, heißt es. Insgesamt werde das Gesetz deutlich verschlankt - es soll verglichen mit dem aktuellen Denkmalschutzgesetz statt 41 künftig nur noch 32 Paragraphen haben. Das trage dem Grundsatz der Entbürokratisierung und Deregulierung Rechnung.

Künftig soll die Hürde, um Nachkriegsbauten unter Schutz zu stellen, erhöht werden. Den Plänen von CDU und FDP zufolge müssen nach 1950 errichtete Gebäude neben dem Landesamt für Denkmalpflege zusätzlich vom Kulturministerium als oberster Denkmal- schutzbehörde geprüft werden, bevor sie zum Denkmal erklärt werden. Der Grund: Bauten der unmittelbaren Nachkriegszeit seien oftmals mit knappen oder unzureichenden Bauma- terialien errichtet worden, sodass bei Mietwohnungen inzwischen deutliche Mängel auftre- ten können. Um diese zu beheben, solle im Zweifelsfall der Praktikabilität Vorrang gewährt werden – Eigentümer sollen Wände dämmen oder Rollstuhlrampen bauen können, ohne auf die Genehmigung der Denkmalschützer warten zu müssen.

Außerdem hält der Norden am so genannten konstitutiven Verfahren fest: Denkmäler wer- den per Verwaltungsakt in eine Liste aufgenommen - im Unterschied zu allen anderen Bundesländern außer Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Damit haben Eigentümer aus Sicht der Kieler Regierungsfraktionen rechtzeitig die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Bei dem in den anderen Ländern geltenden deklaratorischen Verfahren werden die Denkmäler eingetragen, ohne dass zuvor ein Bescheid verschickt wird. Eigentümer können erst im Nachhinein dagegen Einspruch erheben und juristisch vorgehen.

TOP 13 Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen - Initiative für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren! Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1487), Än- derungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1550), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, ge- plante Redezeit 40 Minuten



4 Seit einigen Monaten wird erneut über ein Verbot der rechtsextremen Nationaldemokrati- schen Partei (NPD) diskutiert. Die Linken im Landtag schließen sich nun der Forderung an, die Organisation aufzulösen. Hierfür soll sich die Landesregierung im Bundesrat einsetzen. Die NPD verstoße mit ihren rassistischen und volksverhetzenden Thesen gegen die frei- heitlich demokratische Grundordnung und damit gegen das Grundgesetz, so die Linken. Die neu aufgeflammte Debatte wurde in Sachsen-Anhalt angestoßen. Das Land will ein Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Bremen haben Medienberichten zufolge Unterstützung signalisiert. Andere Länder, wie etwa Schleswig-Holstein, sind hin- gegen skeptisch bezüglich der Erfolgsaussichten. Man wolle zunächst abwarten, wie der angekündigte Antrag juristisch begründet werde, wird ein Sprecher des Innenministeriums in der Presse zitiert. Erst danach werde das Land entscheiden, ob ein Verbotsantrag vor dem Verfassungsgericht unter juristischen und taktischen Gesichtspunkten zweckmäßig sei.

TOP 14 "Demokratieinitativen nicht verdächtigen, sondern fördern“, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1517), Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1559), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Deutschland können Projekte gegen Rechtsextremismus vom Bundesfamilienministeri- um finanziell gefördert werden. Doch die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, gegen die sich nun die SPD im Landtag stellt. Das Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompe- tenz stärken“ gewährt Projektträgern nur Zuschüsse, wenn diese eine Demokratieerklärung unterzeichnen und sich damit zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesre- publik bekennen. Für die SPD-Fraktion geht das zu weit. Sie lehnt die „Extremismusklau- sel“ ab. Diese stehe dem Ziel, die Demokratie zu fördern, entgegen und erwecke ein „Klima des Misstrauens“. Die Forderung der Oppositionsfraktion: Die Demokratieerklärung soll als Förderbedingung gestrichen werden.

Es sei eine „Selbstverständlichkeit, dass Empfänger von Zuwendungen des Bundes auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen“, schreiben die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Es sei aber „paradox und widersinnig“, von den Projektträgern „eine explizite Son- dererklärung zur Verfassungstreue zu verlangen“. Zudem würden sie vor große bürokrati- sche Hürden gestellt, wenn sie bei jedem Kooperationspartner erst überprüfen müssten, ob dieser verfassungskonform agiere. „Eine derartige Übertragung staatlicher Aufgaben auf zivilgesellschaftliche Strukturen ist unzulässig“, so die SPD weiter.

TOP 19 und 27 WindEnergy muss in Husum bleiben, Antrag der Fraktionen des SSW (Drs. 17/17/1574), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1597), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Hamburger Begehrlichkeiten, die Windkraft-Messe „Husum WindEnergy“ in die Hanse- stadt zu verlagern, sorgen für Proteste im Landtag. SSW und auch die CDU/FDP-Koalition sprechen sich dafür aus, den Standort Husum gegen die Vereinnahmungsversuche durch

5 Vertreter von Politik und Wirtschaft aus Hamburg zu verteidigen. „Angesichts der aktuellen Diskussion über Atomausstieg und Energiewende wird die ‚WindEnergy’ neue Impulse und Ideen für die Weiterentwicklung der On- und Offshore-Technolgie liefern. Hierauf können wir in Schleswig-Holstein nicht verzichten“, heißt es beim SSW. Und die Koalition „ruft die Verantwortlichen in Hamburg dazu auf, die gute Tradition einer partnerschaftlichen Zu- sammenarbeit in Norddeutschland auch künftig fortzuführen.“
Anfang Juni hatte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) in einem Brief an die Windindustrie „eine langfristige Perspektive“ für die Messe in Hamburg sowie eine kon- struktive Zusammenarbeit mit Husum angeboten. Fritz Horst Melsheimer, Präsident der Hamburger Handelskammer, wird mit den Worten zitiert: Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Leitmesse der Windbranche künftig in der Hansestadt stattfinden würde. Wie die Abge- ordneten zeigte sich auch die schleswig-holsteinische Landesregierung von dem überra- schenden Vorstoß der Hamburger irritiert und verärgert. „Der Vorgang ist dazu angetan, unsere ansonsten gute Zusammenarbeit zu diskreditieren“, heißt es laut Medienberichten in einem Schreiben des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministers Jost de Jager (CDU) an seinen Hamburger Amtskollegen Horch. Beim Antrittsbesuch des neuen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) bei Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) Ende Juni in Kiel haben die beiden Regierungschefs dem Vernehmen nach auch über die Bestrebungen gesprochen, die weltgrößte Windenergie-Messe von Husum nach Hamburg zu holen. Die Messe müsse in Norddeutschland bleiben, sagten beide. „Husum bleibt der bevorzugte Standort“, betonte Carstensen. Der Standort werde auch von den Ausstellern entschieden, sagte Scholz.


Donnerstag, 30. Juni, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 1 A, 23 und 30 - Regierungserklärung zum Energiepaket der Bundesregierung - Anträge zur Umsetzung einer dezentralen, erneuerbaren und bezahlbaren Energie- wende und zur Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1593), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1608), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 140 Minuten

In einer rund dreistündigen Debatte zur Energiewende in Deutschland wird Ministerpräsi- dent Peter Harry Carstensen (CDU) unter anderem eine Regierungserklärung zum Ener- giepaket der Bundesregierung abgeben. Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin hatte nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima ihren energiepolitischen Kurs drastisch geändert. Ihr Ziel: Bis zum Jahr 2022 sollen in Deutschland schrittweise alle Atomkraftwer- ke heruntergefahren und der Weg ins „Zeitalter der erneuerbaren Energien“ beschritten werden. Der Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung soll steigen: Von derzeit 17 Prozent des Stromverbrauchs auf mindestens 35 Prozent im Jahr 2020 und auf 80 Prozent im Jahr 2050. Um neu gewonnenen Strom zu transportieren, sollen die Leitun- gen und Trassen ausgebaut werden. Zwischen 1.500 und 3.600 km Höchstspannungslei- tungen müssten dafür nach Aussage der Deutschen Energie-Agentur bis zum Jahr 2020
6 neu errichtet werden. Allerdings nicht vom Staat, sondern von den Betreibern der Übertra- gungsnetze.

Die Sozialdemokraten im Landtag fordern beim Thema Netzausbau „bindende ambitionier- te Fristen“, die die Landesregierung mit den Netzbetreibern vereinbaren soll. Außerdem sollen von der Planung bis zum fertigen Bau von Stromtrassen nicht mehr als drei Jahre vergehen. Die Energiezukunft soll nach dem Willen der SPD-Fraktion „nachhaltig, effizient, sicher und bezahlbar“ sein. CDU und FDP im Landtag, die den Atomausstieg der Bundes- regierung unterstützen, merken allerdings an, dass mit der energiepolitischen Wende „er- hebliche Anstrengungen beim Ausbau der Energieinfrastruktur“ verbunden sein werden. So lehne die Bevölkerung bisher den Ausbau regenerativer Energien häufiger ab, wenn dafür Freiflächen für Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen sowie für neu errichtete Stromtrassen genutzt werden.

TOP 52 Gedenkstättenarbeit Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1295neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1428), Federführend ist das Mi- nisterium für Bildung und Kultur, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auch in Zeiten knapper Kassen will das Land die Zuschüsse für die vier NS-Gedenkstätten nicht kürzen. Das gibt die Landesregierung in einem vom SSW geforderten Bericht be- kannt. In Schleswig-Holstein gibt es vier KZ-Gedenkorte: in Ahrensbök, Husum-Schwesing, Kaltenkirchen und Ladelund.

Zusammen mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BSHG), die im Jahr 2002 mit dem Ziel gegründet worden ist, „überparteilich und landesweit die Gedenk- stättenarbeit in Schleswig-Holstein langfristig“ zu sichern und auszubauen, will die Landes- regierung die Gedenkstättenlandschaft im Norden neu gestalten. Zudem sollen die einzel- nen Stätten gestärkt und besser miteinander vernetzt werden. Um die Außenwirkung der Erinnerungsorte zu vereinheitlichen, soll es zukünftig gemeinsame Logos, Hinweisschilder und Flyer geben. Mit 43.000 Euro hat die Landesregierung das Gestaltungskonzept finan- ziert. Über den Einfluss der BSHG auf die Gedenkstättenarbeit schreibt die Regierung, dass „die Vereinzelung der Gedenkstätten seit Gründung der BSHG nicht beseitigt ist, aber doch abgenommen hat und dass die Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins für das Anliegen einer landesweit vernetzten Gedenkstättenarbeit eingesetzt hat“.

Die Stiftung verfügt laut Regierungsbericht über ein Kapital von zurzeit 600.000 Euro. Im vergangenen Jahr erhielten die Einrichtungen in Ladelund und Kaltenkirchen von der BSHG 30.000 bzw. 10.000 Euro. Finanziert werden die Gedenkstätten durch die jeweiligen Träger, durch Eintrittsgelder, Spenden und Sponsoren sowie durch Landeszuschüsse.

TOP 4, 7 und 33 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes



7 - Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentli- cher Auftragsvergabe - Bundesratsinitiative Mindestlohn zur Flankierung von Länder- und Tariftreuerege- lungen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 17/1159), Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1227), Bericht und Beschlussempfeh- lung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 17/1604), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 17/889), Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/919), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 17/1607), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1616), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das schwarz-gelbe Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz steht im Landtag vor der Verabschiedung. Drei Gegenentwürfe von Grünen, SPD und Linken für eine schärfere Ta- riftreue-Regelung scheiterten im Wirtschaftsausschuss hingegen an der Mehrheit von CDU und FDP. Die Sozialdemokraten bringen zudem das Dauerthema gesetzlicher Mindestlohn erneut zur Sprache.
Schwarz-Gelb will, dass die 120.000 kleinen und mittleren Betriebe in Schleswig-Holstein leichter an öffentliche Großaufträge kommen. Es ist vorgesehen, Millionenaufträge so zu zerlegen, dass auch kleine Unternehmen mit geringeren Kapazitäten eine Chance haben. Ein Beispiel seien Aufträge zur Sanierung des Universitätsklinikums. Ausnahmen davon sind nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.
Zugleich soll eine europarechtskonforme Regelung für eine tariftreue Bezahlung der Be- schäftigten verankert werden. Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen nur dann Tariftreueerklärungen abgeben, wenn es in dem Bereich „allgemeinverbindliche“ Tarifverträge gibt. Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hat im April 2008 eine dem schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetz entsprechende Regelung aus Niedersachsen kassiert, weil sie gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoße.
Die Grünen wollen „soziale und ökologische Standards“ durchsetzen, indem sie die „Tarif- treue, Mindestlohn und ökologische Beschaffung“ als „tragende Säulen“ der öffentlichen Auftragsvergabe festschreiben.

Auch die SPD will eine umfangreiche Verpflichtung durchsetzen, dass bei Ausschreibun- gen in den Bereichen Bau, Transport und Personennahverkehr nur Unternehmen den Zu- schlag erhalten, die den am Ort der Leistungserbringung üblichen Tariflohn zahlen. Gelten mehrere Verträge nebeneinander, so soll nach Willen der Sozialdemokraten der „repräsen- tative“ Tarif berücksichtigt werden. Die Landesregierung soll festlegen, welcher Tarif dies ist. Damit wollen die Sozialdemokraten das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz wie- der aufleben lassen, das Ende letzten Jahres ausgelaufen ist.

Die Linken gehen noch einen Schritt weiter: Nach ihrer Vorstellung sollen nur solche Fir- men öffentliche Aufträge erhalten, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde zahlen.

8 Thema Mindestlohn: Die SPD fordert die Landesregierung auf, sich per Bundesratsinitia- tive für einen gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen. Er soll in allen Branchen ein „exis- tenzsicherndes Einkommen“ gewährleisten. Eine unabhängige Kommission soll nach Wil- len der Sozialdemokraten jährlich die Höhe des Mindestlohns überprüfen. Mitte Juni hat sich auch Sozialminister Heiner Garg (FDP) öffentlich für Mindestlöhne ausgesprochen.

TOP 26 Perspektiven des Wirtschaftsraumes Brunsbüttel, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1596), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auf Antrag von CDU und FDP berichtet die Landesregierung über die Perspektiven des Wirtschaftsraums Brunsbüttel, der vor großen Veränderungen steht. Das gilt insbesondere für den Energiesektor: Das 1977 fertiggestellte Atomkraftwerk soll nach den Bundesplänen zur Energiewende endgültig stillgelegt werden. Demgegenüber hat die Firma Südwest- Strom im Frühjahr die erste Teilgenehmigung für den Bau eines Steinkohlekraftwerkes er- halten. Hier sollen zwei Blöcke mit jeweils etwa 2.100 Megawatt Feuerungswärmeleistung entstehen. Die Firma GDF Suez hat ihren Antrag auf Bau eines weiteren Kohlekraftwerkes hingegen im Februar zurückgezogen.

Die Bilanz der Brunsbütteler Schifffahrts- und Hafenwirtschaft war im vergangenen Jahr noch von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise gekennzeichnet. Für das laufende Jahr wird jedoch mit einer Erholung gerechnet. So war der Hafen im Jahr 2010 mit einem Um- schlag von 7,5 Millionen Tonnen (2005: acht Millionen) nach Lübeck (17,9 Millionen Ton- nen) der zweitwichtigste im Land. Hier mündet zudem der Nord-Ostsee-Kanal, der im ver- gangenen Jahr 31.835 Schiffspassagen verzeichnen konnte (2005 waren es rund 42.000 Passagen). Die 14.000-Einwohner-Stadt an der Unterelbe ist zudem ein bedeutendes In- dustriezentrum. Im Industriegebiet arbeiten mehr als 4.000 Beschäftigte, darunter 850 bei der Bayer AG, 550 bei Sasol und 500 bei Shell.

TOP 28 Ausbau der A 20 - Eine Chance für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktio- nen von CDU und FDP (Drs. 17/1598), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

CDU und FDP sprechen sich klar für den Ausbau der Autobahn 20 inklusive einer festen Elbquerung nach Niedersachsen aus. Der Bau der Bundesautobahn sei eine „Chance für Schleswig-Holstein“. Für die infrastrukturelle wie auch wirtschaftliche Entwicklung des Nor- dens biete das Verkehrsprojekt darüber hinaus hohes Potential. Die größten Hindernisse vor allem für den Bau der Elbquerung sind Proteste von Naturschützern und Anwohnern sowie die noch ungeklärte Finanzierung der Querung. Der Bau der A 20 ist für das Kieler Verkehrsministerium das „größte und wichtigste Verkehrsprojekt Schleswig-Holsteins“. Die auch als Küstenautobahn bezeichnete Fernstraße soll nach ihrer Fertigstellung durchgän- gig vom östlichen Brandenburg über Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis nach Niedersachsen führen. Seit 2009 ist die A 20 zwischen Bad Segeberg und der A 11 in

9 Brandenburg, nahe der polnischen Grenze, durchgängig befahrbar. Die sogenannte „Nord- West-Umfahrung Hamburg“ von Bad Segeberg bis Glückstadt einschließlich der Elbque- rung soll bis 2022 fertiggebaut werden. Die Kosten für das Verkehrsprojekt, das in acht Abschnitte gegliedert ist, liegen bei über einer Milliarde Euro.


Freitag, 1. Juli, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 18 und 24 Anträge „Mehr Zeit für Pflege“ und „Förderung der beruflichen Wei- terbildung im Bereich der Altenpflege finanziell sichern“, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1573), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1594), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzuwirken, fordert die SPD, diesen Berufsweg attraktiver zu gestalten. So sollen nach Willen der Sozialdemokraten die Aufla- gen für die Pflegedokumentation vereinfacht werden, und die Bundesagentur für Arbeit soll eine Umschulung zum Pfleger oder zur Krankenschwester wieder voll bezahlen.

Thema Pflegedokumentation: Bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit verwenden Pflegefach- kräfte nach Angaben der SPD-Fraktion für die Dokumentation ihrer Arbeit. „Im Sinne einer Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitszufriedenheit muss daher die Bürokratie in der Pflege auf ein sinnvolles Maß reduziert werden“, heißt es deswegen bei den Sozial- demokraten. Um dies zu erreichen, soll die Landesregierung „mit allen relevanten Akteu- ren“ ein Konzept erarbeiten.

Thema Umschulung: Bis Ende 2010 wurden Arbeitssuchende, die sich drei Jahre lang zum Kranken- oder Altenpfleger umschulen lassen, von der Arbeitsagentur finanziell unter- stützt. Auch die Kosten für das letzte Ausbildungsjahr wurden komplett vom Bund über- nommen. Zum Jahresbeginn wurde jedoch die Förderung für das dritte Umschulungsjahr gestrichen. Es werden nur noch zweijährige Umschulungen gefördert. Lässt sich eine Aus- bildung nicht auf zwei Jahre verkürzen, muss der Ausbildungsträger die Kosten für das dritte Ausbildungsjahr selbst übernehmen. Da in den Pflegeberufen eine Ausbildung von drei Jahren vorgesehen ist, verlangen die Sozialdemokraten, das dritte Ausbildungsjahr weiterhin voll durch Bundesmittel zu decken. Nach einem Bericht des Landessozialministe- riums vom letzten Mai ist in Schleswig-Holstein die Zahl der Auszubildenden zur Kranken- schwester und zum Krankenpfleger seit Jahren rückläufig – von 2.641 im Jahr 1993 auf 2.158 im vergangenen Jahr.

TOP 51 Situation von Älteren auf dem Arbeitsmarkt, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1294), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1427), Federführend ist das Mi- nisterium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, geplanter Aufruf 10:35, geplante Re- dezeit 35 Minuten



10 Die Situation von Älteren auf dem schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt hat sich deutlich verbessert, ist aber nach wie vor von Licht und Schatten geprägt. Das geht aus einem Be- richt der Landesregierung hervor, den die Linken beantragt haben. Positiv ist laut dem Pa- pier des Sozialministeriums, dass ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt im nördlichs- ten Bundesland zunehmend eine wichtige Rolle spielen und grundsätzlich in allen Wirt- schaftsbereichen ein Beschäftigungspotenzial haben. Während die Zahl der sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigten im Zeitraum von 2008 bis 2010 um rund 11.500 Personen und somit um 1,4 Prozent zunahm, stieg die Anzahl älterer Beschäftigter um 19.000 Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das entspricht einem Plus von 9,6 Prozent.

Auf der anderen Seite melden sich überproportional viele Ältere arbeitslos. 2010 haben sich in Schleswig-Holstein 104.500 Personen aus einer Anstellung heraus neu arbeitslos gemeldet, allein 21.000 davon waren im Alter von 50 bis 65. Allerdings unterscheidet die Statistik nicht zwischen Kündigungen und freiwilligem Ausscheiden aus der Beschäftigung. Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass 51 Prozent der älteren Arbeitslosen (zwischen 50 und 65) im vergangenen Jahr weniger als drei Monate ohne Job waren.


TOP 32 Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UKSH, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1613), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Markterkundungsverfahren der Landesregierung geht in die heiße Phase, und die Ent- scheidung über das zukünftige Geschäftsmodell für das stark sanierungsbedürftige Univer- sitätsklinikum Schleswig-Holstein (UK S-H) steht kurz bevor. Im August will das Kabinett eine Richtungsentscheidung fällen, noch in diesem Jahr soll dann das Vergabeverfahren auf den Weg gebracht werden. Vor diesem Hintergrund warnt der SSW erneut davor, das Klinikum ganz oder teilweise zu privatisieren. Die Landesregierung müsse sich an die Ver- einbarungen mit der Gewerkschaft Ver.di halten und dürfe vor 2015 keine Vorfestlegung in Bezug auf eine Privatisierung des medizinisch-pflegerischen Sektors fällen. Unterdessen werfen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates ein neues Licht auf die UK S-H-Debatte.

Privatisierung, Teilprivatisierung oder eine Trennung der beiden Standorte des Universi- tätsklinikums Schleswig-Holstein (UK S-H) stehen im Raum. Das geht aus einem Zwi- schenbericht hervor, den Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) Mitte Juni dem Bildungs- und dem Finanzausschuss des Landtages vorgestellt hat. Eine mögliche Variante bestün- de demnach darin, die öffentliche Trägerschaft des UK S-H beizubehalten, um die medizi- nische Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft uneingeschränkt zu gewährleisten. Private Investoren würden im Rahmen einer „Öffentlich-Privaten Partnerschaft“ (ÖPP- Modell) die alten Bauten sanieren oder abreißen und Neubauten erstellen. Das UK S-H würde dann Miete bezahlen, aber dank der Neubauten effizienter wirtschaften können, etwa durch größere Krankenstationen. Der vom Kabinett 2009 beschlossene Masterplan für das Klinikum sieht einen Investitionsstau von 700 Millionen Euro, andere Berechnungen reichen bis zu einer Milliarde Euro - Geld, das das hochverschuldete Schleswig-Holstein,



11 das inzwischen eine Schuldenbremse in seine Verfassung geschrieben hat, laut Regie- rungskoalition nicht aufbringen kann.

Eine andere Variante wäre ein sogenanntes „ÖPP Kombinationsmodell“: Nach der Privati- sierung der Bauten würde ab dem 1. April 2015 eine Privatisierung auch des gesamten Klinikbetriebs angestrebt. Bis zu diesem Datum ist gemäß einem Tarifvertrag eine komplet- te Privatisierung ausgeschlossen. Ein drittes Modell wäre der Vorschlag des Universitäts- klinikums Hamburg-Eppendorf, nur mit dem Standort Lübeck zu kooperieren. Eckpfeiler dabei wäre eine neu zu gründende länderübergreifende medizinische Fakultät als Körper- schaft des öffentlichen Rechts. Als viertes, aber von de Jager von vornherein verworfenes Modell wurde ein Konzept eingereicht, das eine sofortige Privatisierung des Standorts Lü- beck vorsieht.

TOP 34 Stand der Umsetzung der Kommunalisierung der Fördermittel aus dem So- zialvertrag II ab 2012, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1618), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalition will den Kommunen zum Jahreswechsel die Aufsicht über die Suchtkranken- hilfe übertragen. Bisher erhalten die Wohlfahrtsverbände das Geld direkt vom Land. Nun pochen die Linken darauf, dass das Land dennoch die „Steuerungsverantwortung“ für die- se im Sozialvertrag II festgeschriebenen Leistungen behalten müsse, damit eine flächen- deckende und gut erreichbare Betreuung erhalten bleibt und gleiche Lebensbedingungen in allen Landesteilen gewahrt werden. Hierüber soll die Landesregierung im Plenum berich- ten.
Mit den Sozialverträgen I und II werden eine Vielzahl von meist kleineren Projekten wie Suchthilfe, Gewaltprävention oder Tafeln in Schleswig-Holstein gefördert. Diese Unterstüt- zungszahlungen sind im Rahmen der schwarz-gelben Sparbeschlüsse um 1,25 Millionen Euro pro Jahr gekürzt worden, und das Land will nun nicht mehr mit den Verbänden, son- dern direkt mit den Kreisen abrechnen. Beim Sozialvertrag I, der die Gefährdetenhilfe be- inhaltet, wurde der Ansatz von 2,85 Millionen Euro auf zwei Millionen gesenkt. Beim Sozi- alvertrag II wird von 2,5 auf 2,1 Millionen Euro heruntergefahren.


TOP 20 Folgen der Stilllegung der AKW Brunsbüttel und Krümmel, Antrag der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1575), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Atomkraftwerke in Deutschland sollen bis zum Jahr 2022 schrittweise abgeschaltet werden. Ende Mai hatte die Bundesregierung das Gesetzespaket zur Energiewende auf den Weg gebracht. Bis Juli soll das Gesetz dann den parlamentarischen Weg durchlaufen. In Schleswig-Holstein sollen die Reaktoren Brunsbüttel und Krümmel, die wegen Pannen schon seit Jahren nicht mehr am Netz sind, gar nicht mehr hochgefahren werden. Die Grü- nen im Landtag wollen nun von der Regierung in Kiel wissen, welche Folgen sich nach der endgültigen Stilllegung der beiden Meiler ergeben. „Das endgültige Aus der AKW und de-
12 ren Rückbau ist für Schleswig-Holstein eine bisher unbekannte Herausforderung mit vielen neuen Aspekten für die betroffene Wirtschaft, die Verwaltung und die Landespolitik“, be- gründet die Oppositionsfraktion ihren Antrag. So soll die Landesregierung in einem mündli- chen Bericht unter anderem darlegen, wie die rechtlichen Folgen einer Stilllegung ausse- hen, wann und wie lange die Meiler zurückgebaut werden, wie viel radioaktiv belastetes Material anfällt und welche steuerlichen Auswirkungen sich durch die endgültige Abschal- tung ergeben.
TOP 40 Fortschreibung des Psychiatrieplanes, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/994), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 17/1584), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Trotz einer steigenden Zahl an psychischen Erkrankungen will die schwarz-gelbe Koalition den elf Jahre alten Psychiatrieplan des Landes nicht neu fassen. CDU und FDP lehnten im Sozialausschuss einen entsprechenden Antrag der SPD ab – gegen das geschlossene Votum der Opposition. Sozialdemokraten, Grüne, Linke und SSW zeigten sich verärgert, dass Schwarz-Gelb in den Ausschussberatungen eine mündliche Anhörung zu dem Thema abgelehnt habe. Bereits in einer ersten Plenarberatung im vergangenen November hatte sich Sozialminister Heiner Garg (FDP) „sehr skeptisch" angesichts der Forderungen der SPD gezeigt. Er befürchtete einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand bei Land und Kommunen. Zudem habe die Landesregierung in ihrem Arbeitsbereich, der Krankenhaus- planung, „ihre Hausaufgabe bereits erledigt".

Der Plan soll nach dem Willen der Sozialdemokraten den zukünftigen Bedarf an psychiatri- schen und psychotherapeutischen Hilfsangeboten im Lande ermitteln. Ziel des Plans solle es zudem sein, im ganzen Land das gleiche Versorgungsniveau durchzusetzen und die Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln. Ein besonderes Augenmerk richten die Sozial- demokraten dabei auf ältere Menschen und Kinder wie auch auf die Vermittlung psychisch Kranker in den ersten Arbeitsmarkt sowie auf ein Therapie- und Sicherheitskonzept für Straftäter im Maßregelvollzug. Die Zahl der Krankschreibungen wegen psychischer Prob- leme ist seit dem Jahr 2000 um 40 Prozent gestiegen, und es werden mehr als doppelt so viele Antidepressiva verschrieben wie noch vor zehn Jahren.

TOP 49, 50 und 58 - Auswirkungen der Aussetzung des Wehrdienstes und Zukunft der Freiwilligen- dienste und des Katastrophenschutzes - Wissenschafts- und Studienplatzstandort nachhaltig sichern! - Bereitstellung von Studienanfängerkapazitäten durch die Aussetzung der Wehr- pflicht, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW (Drs. 17/1281neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1425), Federführend ist das Innenministerium, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1279neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1426), Federführend ist das Minis- terium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr, Änderungsantrag der Fraktionen CDU und FDP (Drs. 17/1409), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1569), Federfüh-

13 rend ist das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr, geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Welche Folgen ergeben sich für die Jugendfreiwilligendienste, den Arbeitsmarkt und die Hochschulen, wenn Wehr- und Zivildienst zum 1. Juli offiziell ausgesetzt werden? Das sind die Kernthemen zweier Regierungsberichte, die sowohl Regierungs- als auch Oppositions- fraktionen angefordert haben. In einem weiteren Bericht geht es um das Angebot von Mas- terstudienplätzen an den Unis im Land.

Auswirkungen durch die Aussetzung des Wehrdienstes

Anfang Januar zog die Bundeswehr die letzten Wehrpflichtigen ein, seit Mitte März rekru- tiert sie nur noch Freiwillige, bevor dann zum 1. Juli der Wehrdienst auch offiziell ausge- setzt wird – und mit ihr auch der Zivildienst. Welche Folgen sich dadurch für den sozialen Bereich ergeben und ob der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD) diesen Wegfall kompen- sieren kann, vermag die Landesregierung noch nicht abzuschätzen. CDU, SPD, FDP, Grü- ne und SSW hatten die Regierung aufgefordert, hierzu Informationen vorzulegen.

Zivildienst Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen, die die Schulpflicht erfüllt haben, ohne Altersgrenze offen. In der Regel soll er 12 Monate dauern, kann aber auf sechs Mo- nate verkürzt oder auf zwei Jahre verlängert werden. In Schleswig-Holstein gibt es für den BFD bisher wenige Bewerber. Die Diakonie im Nor- den beispielsweise hat bislang für ihre 670 ehemaligen Zivi-Stellen nur 35 freiwillige Helfer rekrutieren können. Fallen Wehr- und Zivildienst weg, seien insbesondere Pflegeeinrich- tungen, Krankenhäuser und auch Ambulante Hilfsdienste betroffen, so die Regierung.

Auswirkungen auf das FSJ und FÖJ Der BFD werde keine Konkurrenz zu den bereits bestehen Jugendfreiwilligendiensten wie Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) darstellen, schreibt die Kieler Regierung. Sie begrüße es, dass der Bund der Forderung der Bundes- länder nachgekommen sei und die Jugendfreiwilligendienste finanziell dem BFD gleich- stellt. Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein für das FSJ 1.400 Plätze und 120 Plätze für das FÖJ. Dieses Angebot soll zunächst aufrechterhalten werden.

Folgen für Ausbildungsmarkt und Hochschulen Nach der Aussetzung der Wehrpflicht werden für den Ausbildungsmarkt keine „gravieren- den Probleme“ erwartet. Anders sieht die Situation an den Hochschulen aus. Für die Jahre 2011 bis 2015 rechnet Schleswig-Holstein mit insgesamt rund 1.600 zusätzlichen Studien- anfängern, die das Land rund 17 Millionen Euro kosten würden. Zusätzliche Ausgaben würden zudem für Bafög-Zahlungen entstehen.
Master-Studium



14 Im Zuge des so genannten Bologna-Prozesses bieten auch Deutschlands Unis seit 2008 fast durchgehend die Abschlüsse Bachelor und Master an – das Diplom und der Magister laufen aus. Nach sechs oder sieben Semestern erwerben Studenten den Bachelor, den sie unter bestimmten Bedingungen zum Master ausbauen können. Aber gibt es im Lande ge- nügend Master-Plätze? Hier hatten die Grünen bei der Landesregierung nachgehakt, und das Wissenschaftsministerium stellt nun fest: Schleswig-Holstein hat keinen Mangel an Master-Stellen, zum Teil wird das Angebot nicht einmal ausgeschöpft. Insgesamt bieten die acht Unis und Fachhochschulen im Lande 8.942 Bachelor-Studienplätze an. Dem stehen zwar lediglich 4.464 Master-Plätze gegenüber. Aber: Die Master-Studiengänge sind „bis auf einzelne Ausnahmen überwiegend nicht ausgelastet“, wie das Ministerium schreibt. Ein möglicher Grund: Bereits Bachelor-Absolventen würden „vom Arbeitsmarkt sehr gut ange- nommen“.
TOP 59 Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1378), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1570), Federführend ist das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplan- te Redezeit 35 Minuten

Mutter-/Vater-Kind-Kuren gehören seit 2007 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Dennoch sparen die Kassen aktuell kräftig ein: Trotz Steigerung der Leistungsausgaben um drei Prozent im Jahr 2010 sind die Ausgaben für Eltern/Kind-Kuren um über neun Pro- zent gesunken. Das geht aus einem Bericht des Sozialministeriums hervor, den die SPD beantragt hat. Die zu niedrige Auslastung und eine nicht planbare Belegung bringen daher auch die schleswig-holsteinischen Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren in wirtschaft- liche Schwierigkeiten. Ein kostendeckender Betrieb bei gleichbleibender Qualität des An- gebotes sei nicht möglich, wenn sich dieser Trend fortsetze. Wenn Kureinrichtungen in ihrem Bestand gefährdet sind, hat dies auch negative Auswirkung auf die regionale Wirt- schaft, denn es drohen der Abbau von Arbeitsplätzen und eine sinkende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. In Schleswig-Holstein gibt es laut dem Papier 28 Einrichtun- gen und 4.130 Plätze für Elternkuren. Die Auslastung lag 2010 bei 77 Prozent und ist damit seit 2008 um elf Prozent gesunken. Hintergrund ist die restriktive Genehmigungspraxis der Krankenkassen: Bundesweit wurden nach Angaben des Müttergenesungswerks im Jahr 2010 insgesamt 34 Prozent der Anträge abgelehnt. In 64 Prozent der Fälle erhoben die Eltern dagegen Widerspruch – und bekamen in der Hälfte der Fälle recht. Die Ablehnungs- quote in Schleswig-Holstein betrug sogar 42 Prozent.

TOP 62 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Tätigkeitsbe- richt 2010 (Drs. 17/1380), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Falsche Leistungsberechnungen, schlecht erreichbare Jobcenter, kaum zu entschlüsseln- de Behördenschreiben – Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenhei- ten, Birgit Wille, hat auch in den vergangenen Monaten ein ernüchterndes Fazit des Um- gangs vieler schleswig-holsteinischer Behörden mit den Bürgern gezogen. Ihr Bericht für das Jahr 2010 wird nun im Landtag beraten.

15 Insgesamt wandten sich fast 3.600 Bürger an die Landesbeauftragte, die mit ihren zehn Mitarbeitern an die Landtagsverwaltung angegliedert ist. Das waren noch einmal gut 100 mehr als im Vorjahr. Dabei erreichten Beschwerden und Probleme zum Komplex Hartz IV mit 1.585 Eingaben einen „unrühmlichen Höchststand“, wie Wille bei der Vorlage ihres Jah- resberichts Ende März erklärte. „Fehlerhafte und unverständliche Bescheide, unzureichen- de Beratung, Betreuung und Vermittlung sind an der Tagesordnung“, sagte Wille. In vielen Einzelfällen kann sie helfen: Von allen erledigten Eingaben verbuchte Wille 88 Prozent unter „positiv abgeholfen“. In sechs Prozent der Fälle hieß dies, dass die jeweilige Verwal- tungsentscheidung geändert wurde. Bei 82 Prozent bestand die Hilfe in Auskunft und Bera- tung.

Mit einer Verbesserung der Gesamtsituation im laufenden Jahr rechnet Wille nicht: „Es ist vielmehr zu befürchten, dass die Umsetzung der Hartz IV-Neuregelungen, insbesondere des Bildungspakets für Kinder, mit einem zusätzlichen, nicht unerheblichen bürokratischen Prüf- und Abwicklungsaufwand verbunden sein wird“. Unklar sei zum Beispiel, wer Nachhil- fe-Unterricht gebe und wie das bezahlt wird. Wille rät den Empfängern von Hartz-IV- Leistungen, Wohngeld und Kinderzuschlägen, sich genau über neue Ansprüche zu infor- mieren. Die Bürgerbeauftragte kritisierte auch, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht überall im Land die gleiche Unterstützung, Hilfe und Beratung erhalten. Enttäuschend ist für sie auch, dass 2010 keine landeseinheitliche Regelung über eine Sozialstaffel für KiTas erreicht werden konnte. „Im Sinne einer annähernden Gleichbehandlung aller Eltern und ihrer Kinder sollte eine solche Regelung baldmöglichst auf den Weg gebracht werden.“ Hier seien Landtag und Landesregierung gefordert.


Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die Juni-Ausgabe wird voraussicht- lich am Nachmittag des Dienstag, 28. Juni, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zu- sammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Verände- rungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den ak- tualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenar- tagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



16 Reihenfolge der Beratung der 18. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Sofern zu den Redaktionsschlussterminen einer Fragestunde oder einer Aktuellen Stunde Anträge gestellt werden, erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 29. Juni 2011 1 Aktuelle Stunde „Auffassungen der Landesregierung über Grenzen 60 10:00 der richterlichen Unabhängigkeit und Gewaltenteilung“ 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes 35 11:00 5 - Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels 35 11:35 21 - Antrag zur Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig- holsteinisches Spielhallengesetz / Verschärfung der Spielverordnung 41 - Bericht zur Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten 6 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 35 12:10
11 Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes 35 15:00 13 Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen - Initiative für ein 40 15:35 erneutes NPD-Verbotsverfahren! 14 "Demokratieinitativen nicht verdächtigen, sondern fördern“ 35 16:15 19 WindEnergy muss in Husum bleiben 35 16:50 + 27 Donnerstag, 30. Juni 2011 1A - Regierungserklärung zum Energiepaket der Bundesregierung 140 10:00 23 - Anträge zur Umsetzung einer dezentralen, erneuerbaren und be- 30 zahlbaren Energiewende und zur Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien
52 Gedenkstättenarbeit Schleswig-Holstein 35 15:00 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes 35 15:35 7 - Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe 33 - Bundesratsinitiative Mindestlohn zur Flankierung von Länder- und Tarif- treueregelungen 26 Perspektiven des Wirt-schaftsraumes Brunsbüttel 35 16:10 28 Ausbau der A 20 - Eine Chance für Schleswig-Holstein 35 16:45 Freitag, 01. Juli 2011 18 Anträge „Mehr Zeit für Pflege“ und „Förderung der beruflichen 35 10:00 24 Weiterbildung im Bereich der Altenpflege finanziell sichern“ 51 Situation von Älteren auf dem Arbeitsmarkt 35 10:35 32 Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UKSH 35 11:10 34 Stand der Umsetzung der Kommunalisierung der Fördermittel aus dem 35 11:45 Sozialvertrag II ab 2012
20 Folgen der Stilllegung der AKW Brunsbüttel und Krümmel 35 14:00 40 Fortschreibung des Psychiatrieplanes 35 14:35 Berichte: 35 15:10 49 Auswirkungen der Aussetzung des Wehrdienstes und Zukunft der Freiwil- ligendienste und des Katastrophenschutzes 50 Wissenschafts- und Studienplatzstandort nachhaltig sichern! 58 Bereitstellung von Studienanfängerkapazitäten durch die Aussetzung der Wehrpflicht

17 angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung 59 Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein 35 15:45 62 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 35 16:20
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 17/1626): TOP
3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufekammergesetzes 8 Änderung des Landesdatenschutzgesetzes 9 Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes 10 Gesetz zum Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung (Informationszugangsgesetz) 12 Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag 25 Forschung und Tourismus auf Helgoland durch "Bluehouse" - Projekt stärken 36 Mehrgenerationenhäuser im bisherigen Umfang durch den Bund weiter fördern 37 a) Gesamtkonzept Elektromobilität in Schleswig-Holstein b) Wirtschaftsmotor Elektromobilität in Schleswig-Holstein c) Zukunft der Elektromobilität in Schleswig-Holstein 38 Rücknahmequote für gebrauchte Energiesparlampen erhöhen 39 Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien 42 Antrag auf Zustimmung zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken 43 Aufwendung des Landes für schifffahrtspolizeiliche Aufgaben des Bundes vollständig erstatten 44 Frauen in Führung 46 Homophobie aktiv bekämpfen! 47 Medienkompetenz in der Informationsgesellschaft 48 Bericht über die Prüfung der Bedingungen für eine mögliche Integration der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek in die Universitätsbibliothek Kiel
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 17 Stärkung des schleswig-holsteinischen Archivwesens 22 - Umbruch von Grünland auf Moorstandorten wirksam unterbinden! + 53 - Moorschutzprogramm für Schleswig-Holstein Die Beratung wird für das August – Plenum mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen 29 Bildungsföderalismus neu gestalten 31 Fahrrinnenanpassung der Elbe vorantreiben Die Beratung wird für das August – Plenum mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen 35 a) Schleswig-Holstein ohne Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen b) Sicherung der Gentechnikfreiheit im Anbau sowie in der Nahrungsmittelkette Die Beratung wird für das August – Plenum mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen 45 Für eine humanitäre Menschenrechts- und Flüchtlingspolitik 54 Verfassungsschutzbericht 2010 Die Beratung wird für das August – Plenum mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen 55 Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein Die Beratung wird für das August – Plenum mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten vorgesehen 56 Schleswig-Holstein in Europa: Europapolitische Schwerpunkte der Landesregierung 2011 Die Beratung wird für das September – Plenum mit einer Redezeit von jeweils 5 Minuten vogesehen 57 Bericht zur landesweiten Umsetzung von Inklusion in der Schule 60 Überprüfung der GMSH einleiten 61 Bericht der Landesregierung über das Programm Jugend Task Force (Teil 2)
Die Anträge zu folgenden Tagesordnungspunkten wurden zurückgezogen: 15 Ausgewogene Wahlkreiseinteilung vornehmen! 16 Missbilligung der Äußerungen des Abgeordneten Wolfgang Kubicki, FDP



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