Olaf Schulze: Nach Atomausstieg in Schleswig-Holstein Energiewende umsetzen!
Kiel, 15. Juni 2011 Nr. 189/2011Olaf Schulze:Nach Atomausstieg in Schleswig-Holstein Energiewende umsetzen!Die SPD-Landtagsfraktion hat in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, einen Antrag auf Umsetzung der Energiewende in Schleswig-Holstein in den Landtag einzubringen. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher Olaf Schulze:Der Ausstieg aus der Atomenergie ist beschlossene Sache, 2022 geht das letzte AKW vom Netz. Nun müssen wir uns tatkräftig und effektiv daran machen, die Energiewende auf den Weg zu bringen. Dann wird es auf dem Weg des Ausstiegs und danach keine Engpässe in der Stromversorgung im Land geben. Die SPD-Landtagsfraktion möchte weg von Atom- und fossiler Energie und hin zu einer Versorgung aus ausschließlich erneuerbaren Energiequellen. Diese wird gelingen, wenn wir dezentral agieren. Ideale Partner auf diesem Weg sind die kommunalen Energieunternehmen, z. B. Stadtwerke und Genossenschaften. Diese müssen im Wettbewerb gestärkt werden. Die SPD schlägt vor, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen und mit Förderprogrammen Neubauten energetisch auszurichten und weitere Photovoltaik- und Solaranlagen zu installieren. Ausbau und Modernisierung der Leitungsnetze sollten von der Planung bis zur Fertigstellung nicht länger als drei Jahre in Anspruch nehmen. Um Speicherkapazitäten zu schaffen, sollte die dazugehörige Forschung und Markteinführung vom Land gefördert werden.Der Antrag hat folgenden Wortlaut:Energiewende dezentral, erneuerbar und bezahlbar für die Menschen umsetzenDer Landtag wolle beschließen:Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf allen Ebenen für eine Energiewende weg von Atom- sowie fossiler Energie hin zu einer ausschließlich erneuerbarer Energien einzusetzen und dabei vorrangig folgende Maßnahmen umzusetzen: 2o Die Stärkung der Wettbewerbsstellung kommunaler Energieunternehmen, Stadtwerke, Genossenschaften und einzelner Bürgerinnen und Bürger gegenüber den großen Energiekonzernen. Hierfür ist eine demokratisch kontrollierte und dezentral organisierte Energieversorgung durch z. B. Aufbau und Aufgabenerledigung in einer Landesnetzagentur oder in Kooperation mit anderen Bundesländern nötig. Die ab 2013 mögliche Förderung in Höhe von 15 % der Investitionskosten für neue und hocheffiziente Kraftwerke aus Einnahmen des Emissionshandels soll nur an mittelständische Energieunternehmen, Stadtwerke und Genossenschaften bereit gestellt werden;o Die Erhöhung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung auf mindestens 30% des verbrauchten Stroms in Schleswig-Holstein, die dabei produzierte Wärme muss durch eine Anschluss- und Benutzungsverpflichtung genutzt werden;o Die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen und der notwendigen Förderprogramme, damit • Neubauten energetisch optimiert ausgerichtet und errichtet werden, • eine Abnahmepflicht für Wärme entsteht, • Stadtwerken und anderen Versorgungsunternehmen auf geeigneten Dachflächen die Möglichkeit gegeben wird, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen zu installieren und die Restwärme von häuslichen Abwässern genutzt wird;o Die Rücknahme der im EEG vorgesehenen Degression von 1,5 % ab 2013 für Onshore- Windkraftanlagen, damit auch die dezentralen Potentiale auf dem Land stärker erschlossen werden können;o Der Ausbau und die Modernisierung der Energienetze sowie der Energiespeichermöglichkeiten ist zu beschleunigen, u.a. durch Transparenz über den tatsächlichen Bedarf und die breite Beteiligung der Öffentlichkeit in der späteren Realisierung;o Für die Ertüchtigung bestehender Stromtrassen sind bindende ambitionierte Fristen mit den Netzbetreibern zu vereinbaren;o Von der Planung bis zur Fertigstellung einer Netzausbaumaßnahme dürfen nicht mehr als drei Jahre vergehen;o Die Möglichkeiten der Erzeugung und des Eigenverbrauchs kleiner Anlagen der erneuerbarer Energien auch im Geschosswohnungsbau müssen gestärkt werden, damit Kosten für Mieterinnen und Mieter begrenzt werden;o Die Forschung und Markteinführung in Instituten und Firmen Schleswig-Holsteins muss insbesondere auf dem Gebiet der Energiespeicherung aktiv von der Landesregierung gefördert werden.