Lars Harms zu TOP 24 - Keine Bundesratszustimmung zum CCS-Gesetzentwurf der Bundesregierung
Presseinformation Kiel, den 27.05.2011 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 24 Keine Bundesratszustimmung zum CCS-Gesetzentwurf der Bundesregierung Drs. 17/1479Herr Carstensen, es tut mir leid, aber was sie Berlin erreicht haben, war wohl nix. Es hat nur denAnschein, dass nach langem Gezerre, vielen Diskussionen und Überzeugungsarbeit es derLandesregierung gelungen ist, sich Gehör in Berlin zu verschaffen, um die Länderklausel imEntwurf des CCS-Gesetzes unterzubringen. Was uns heute als Vetorecht verkauft wird, ist nurweiße Salbe.Wie viel Herzblut sie für die Sache hatten, wird deutlich, wenn wir den Verlauf der Debatteüber die CO2-Einlagerung betrachten. Erst auf massiven Druck aus Bevölkerung und vonVertretern aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Verbänden und Organisationen hates die Landesregierung übers Herz gebracht, Schleswig-Holsteinische Interessen zu vertreten.Ich kann mir dabei durchaus vorstellen, dass es nicht einfach war, in Berlin und gegenüber denanderen Bundesländern verständlich zu machen, warum wir nicht wollen, dass das CO2 bei unsin den Untergrund verpresst wird. Und ebenso schwer ist es sicherlich gewesen, eineentsprechende Lösung – in Form einer Länderklausel – herbei zu führen. Das wird von uns nichtangezweifelt. 2Nach Veröffentlichung des Entwurfes, wurde dann aber schnell deutlich, dass das, was dortdrin steht, für Schleswig-Holstein nicht ausreicht. Zwar wurde eine so genannte Länderklauselim Entwurf aufgenommen, aber das Verpressen unter der Nordsee außerhalb der 12-Meilen-Zone kann nicht verhindert werden. Aufgrund der Ausbreitung von CO2 im Untergrund wäreneben den Inseln auch das Festland betroffen. Durch die „kalte Küche“ Nordsee wird der Dreckunter unsere Füße gepresst. Damit wird jede Länderklausel ad absurdum geführt.Herr Carstensen, hat sich mehrmals dafür feiern lassen, dass eine Länderklausel nun imEntwurf drin ist. Wer aber die Debatte zur ersten Lesung im Bundestag verfolgt hat, stellt fest,dass die Länderklausel von mehreren Fraktionen – unter anderem von der FDP – sehr kritischgesehen wird. Das parlamentarische Verfahren hat nun erst richtig begonnen. Aber sicherverankert ist die Länderklausel im Gesetz noch nicht.Besonders deutlich geht dies aus dem Redebeitrag von Herrn Kauch von der FDP-Bundestagsfraktion hervor. „So wie diese Länder in einigen Fragen zu Recht die Solidarität desBundes einfordern, so erwarte ich auch, dass sie die Verpflichtung zur Solidarität mit derBundespolitik ernst nehmen, wenn sie selbst gefordert sind.“ Mit anderen Worten: Wenn wiretwas vom Bund bekommen, kann der Bund uns im Gegenzug zur Müllkippe der Nationmachen. Die wirtschaftlichen Interessen würden vor alle anderen Interessen gestellt. Wersolche Äußerungen tätigt, hat den Föderalismus nicht verstanden. Damit spricht er denLändern jegliche Kompetenz ab und stellt geologische Voraussetzungen über den Willen derBevölkerung. Aber auf dem Untergrund, über den wir sprechen, leben Menschen. Es macht vorallem deutlich, die Länderklausel ist noch nicht gesichert.Auch im Bundesrat wird der Gesetzentwurf es schwer haben, weil Brandenburg bereitsangekündigt hat, dem Gesetzentwurf aufgrund der Länderklausel nicht zuzustimmen.Doch selbst wenn die Länderklausel in der vorliegenden Fassung durchkommt, stellt sich dieFrage, welchen Wert sie hat. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages 3kommt zu dem Ergebnis, dass es den Ländern nicht möglich sein wird, ihr komplettesTerritorium von der Verpressung auszunehmen. Stattdessen muss für jeden in Fragekommenden Standort gerichtsfest festgestellt werden, warum eine Endlagerung für dasjeweilige Gebiet nicht möglich ist. Das hat nichts damit zu tun, dass gegen den Willen derMenschen keine CO2-Enlagerung stattfinden darf. Vielmehr kann sich hier jedes Unternehmenweiterhin eine CO2-Endlagerstätte erklagen.Ich fasse zusammen: Die Ausbreitung von CO2 in der Nordsee würde bis in das Schleswig-Holsteinische Territorium ragen. Die Länderklausel ist noch nicht im Gesetz abgesichert undselbst wenn, müssen gerichtsfeste Gutachten belegen, dass die Speicherung dort unmöglichist.Ich stelle fest: Selbst wenn die Länderklausel kommen sollte, ist sie keine Option für Schleswig-Holstein, denn sie gibt uns in keinster Weise Sicherheit. Die Landesregierung wurde in Berlinüber den Tisch gezogen und Herr Carstensen hat die dabei entstehende Reibungswärme mitNestwärme verwechselt.Das lässt nur einen Schluss zu: Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bund dafüreinzusetzen, dass mindestens eine Länderklausel kommt, die ihren Namen auch verdient.Nämlich eine, die ohne Wenn und Aber ermöglicht, die CO2-Endlagerung in Schleswig-Holsteinauszuschließen. Aber am besten wäre es, wenn dieser Unsinn per Gesetz in ganz Deutschlandverboten würde.