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27.05.11
14:54 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 27: Wir nehmen die Sorgen der Hebammen ernst

Sozialpolitik
Nr. 234/11 vom 27. Mai 2011
Ursula Sassen zu TOP 27: Wir nehmen die Sorgen der Hebammen ernst
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die Fraktion DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag, Drucksache 17/1486, die Landesregierung auf, einen Runden Tisch zu initiieren mit dem Ziel, Lösungswege zu entwickeln, die die Versorgung durch Hebammen und Geburtshelfer sicherstellen und deren Einkommenssituation verbessert.
Eines solchen Runden Tisches bedarf es aus unserer Sicht nicht, da die Fakten und Positionen bekannt sind, schriftliche Stellungnahmen vorliegen und die Landesregierung bereits Aktivitäten zur Verbesserung der Situation unternommen hat. Weitere Maßnahmen werden folgen, wie unserem Antrag zu entnehmen ist.
DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, dass die Leistungen von Hebammen und Geburtshelfern vor, während und nach der Geburt aus der Reichsversicherungsordnung (RVO) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV-SOB V) überführt werden sollen. Aus rein formalen Gründen hält die Landesregierung dies wegen des damit verbundenen politischen Abstimmungsprozesses für „nicht mit der gebotenen Sicherheit erfolgreich. Die Landesregierung wird aber eine Überführung in das SGB V bei einer geeigneten Gesetzesänderung prüfen.“
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Eine Übernahme der RVO-Regelungen in das SGB V stellt ohnehin als solche noch keine Leistungsverbesserung dar.
In ihrem Änderungsantrag schlagen die GRÜNEN eine Bundesratsinitiative vor, die mit Sicherheit ins Leere laufen würde. Wie in der Antragsbegründung richtig dargestellt, liegt nämlich die Verantwortung für die Höhe der Honorare für Hebammenleistungen nicht mehr bei der Bundesregierung, sondern beim GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden.
Daher ist eine direkte Einflussnahme der Bundesregierung in die Tarifverhandlungen nicht möglich.
Die den Hebammen von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zugesagte Anhebung der Vergütung für bestimmte Leistungen von jeweils 5 % für die Jahre 2007, 2008 und 2009 ist nicht erfolgt. Mit dem Rückzug der Bundesregierung aus der Tarifgestaltung ist es lediglich bei der Anhebung von fünf Prozent für 2007 geblieben. Der Spitzenverband der GKV war nicht bereit, die gestiegenen Prämien für die Berufshaftpflicht zu berücksichtigen, so dass die Verhandlungen scheiterten. Die Situation der Hebammen hat sich auch nach der Anrufung der Schiedsstelle nicht wesentlich verbessert.
Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung eine Erhebung über die Vergütungssituation von Hebammen durchführt, um die Verhandlungsposition der Hebammen zu stärken. Die Nachverhandlungen zwischen Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband sollen auf der Basis der neuen Erhebungsdaten durch das Bundesministerium für Gesundheit moderiert werden. Wir hoffen, dass dadurch ein akzeptables Ergebnis erzielt werden kann.
Wir sind uns parteiübergreifend darüber einig, dass wir den Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe unterstützen wollen und sind uns der besonderen Rolle der Hebammen bei der gesundheitlichen Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen bewusst. Der Beitrag der Arbeit der Familienhebamme zur Sicherung des Kindeswohls ist unumstritten. Wir möchten, dass das Recht der Frauen auf die freie Wahl des Geburtsortes sowie der Versorgung, die sie für sich und ihre Familie für angemessen hält, nicht weiter ausgehöhlt wird.
Der „Rückzug“ der freiberuflich tätigen Hebammen – das muss man allerdings auch eingestehen – ist nicht nur eine Folge hoher Versicherungsprämien und mangelhafter Vergütung. Die niedrige Geburtenrate hat ebenfalls dazu beigetragen,

Seite 2/3 dass freiberuflich tätige Hebammen ihre Arbeit eingestellt haben.
CDU und FDP haben sich daher im vorliegenden Antrag auch dafür ausgesprochen, dass die Landesregierung prüfen möge, ob sich das Modellprojekt in Rheinland-Pfalz über die Ausweisung der Wochenbettbetreuung von zwei auf sechs Monate bewährt hat und sich gegebenenfalls im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine einheitliche Anwendung dieser Regelung einzusetzen.
Die SPD-Fraktion hat beantragt, für die Sozialausschuss-Sitzung am 09. Juni 2011 einen Bericht der Landesregierung über das weitere Vorgehen auf Landes- und Bundesebene einzufordern und eine Vertreterin des Hebammenverbandes mündlich anzuhören.
Wir, CDU und FDP, fordern die Landesregierung in unserem Antrag auf, dem Sozialausschuss zum gegebenen Zeitpunkt Bericht zu erstatten, um – falls erforderlich und möglich – weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der freiberuflich tätigen Hebammen ergreifen zu können.
Wir haben im Herbst letzten Jahres umfangreiche Stellungnahmen zum „Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe“ erhalten und mehrfach mit Vertreterinnen des Hebammenverbandes – zuletzt am 5. Mai 2011 - im Landeshaus geführt, so dass derzeit alle Argumente ausgetauscht sind. Der SPD-Antrag für den Sozialausschuss am 09. Juni 2011 ist daher aus unserer Sicht verfrüht.
Wir werden aus den genannten Gründen den Antrag der LINKEN und Änderungsantrag der GRÜNEN ablehnen, und ich hoffe, die Opposition mit meinen Argumenten überzeugt zu haben, unserem Antrag zuzustimmen.



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