Detlef Matthiessen zum CCS-Gesetz und der Länderklausel
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 308.11 / 26.05.2011 CCS-Länderklausel:Landesregierung hat uns ein faules Ei ins Nest gelegtZu dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Länderklau- sel im CCS-Gesetzesentwurf sagt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu einem klaren Ergebnis. Die von der Landesregierung gefeierte Länderklausel ist unwirksam. Die schwarz-gelbe Koalition hat uns ein faules Ei ins schleswig-holsteinische Nest ge- legt und bemüht sich nun, den Gestank mit warmen Worten zu übertünchen.Der FDP-Fraktionsvorsitzende Kubicki allen voran meint, dass man so viele Einzelge- biete rechtssicher ausschließen könnte, dass am Ende das ganze Land Schleswig- Holstein damit überzogen wäre. Erstens hätte es dazu keiner so genannten Länder- klausel bedurft und zweitens nennt man so etwas politisch motivierte Verhinderungs- planung. Wir leben jedoch in einem Rechtsstaat. Einem möglichen Antragsteller hat Kubicki mit seiner öffentlichen Presseerklärung – avanti dilettanti – für ein Durchklagen seines Antrages vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig die Argumentation sehr er- leichtert.Ein Ausschluss der gesamten Landesfläche für die Erprobung und Demonstration der CO2-Speicherung ist nicht möglich. Vielmehr sind die im Einzelfall dafür und dagegen stehende Belange bezogen auf bestimmte Gebiete fachlich abzuwägen und zu gewich- ten. Es geht also nur um gebietsbezogene Regelungsbefugnisse der Länder.Bundesumweltminister Röttgen und die Ministerpräsidenten Carstensen und McAllister reden von einer kategorischen Länderklausel, weil die Landesfürsten unbedingt einen politischen Erfolg wollten. Carstensen verkauft etwas als Erfolg, was keiner ist. Der Entwurf des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes liefert dafür jedenfalls keine Rechts- grundlage. Seite 1 von 2 Bundes- und Landesregierung sollten zu Kenntnis nehmen, dass die großtechnische Anwendung von CCS bei Kohlekraftwerken in der Öffentlichkeit nicht durchsetzbar ist. Der schnelle Aufbau der erneuerbaren Energien braucht keine Brücke aus Atom und Kohle. Bevor die unausgereifte CCS-Technologie einsetzbar ist, sind die erneuerbare Energien gerade in Schleswig-Holstein längst die kostengünstigere und klimaverträgli- che Zukunftsoption. *** 2