Heiner Rickers zu TOP 29: Kompromissfähiger Erlass ist der richtige Weg zum Wiesenvogelschutz
AgrarpolitikNr. 217/11 vom 25. Mai 2011Heiner Rickers zu TOP 29: Kompromissfähiger Erlass ist der richtige Weg zum WiesenvogelschutzEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnMit ihrem gemeinsamen Antrag bestätigen die Oppositionsfraktionen unserer Landesregierung dankenswerter Weise durchaus die richtige Vorgehensweise. Gleichzeitig schießen sie mit ihren Forderungen aber weit über das Ziel hinaus.Der am 05. Mai vom MLUR herausgegebene Erlass versucht einerseits das Prinzip des freiwilligen Naturschutzes durch Mitnahme der in der Fläche Betroffenen als oberste Priorität aufrecht zu erhalten und andererseits durch die sich stark geänderten Bedingungen in der Landwirtschaft - durch Ordnungsrecht - die Ziele des Wiesenvogelschutzes nicht aus den Augen zu verlieren.Der Schutz des Eigentums und Entscheidungen zum Naturschutz nur mit den Akteuren vor Ort, das bleiben dabei unsere politischen Grundsätze, anders kann und darf es nicht gehen!Die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein hat in den letzten 10 Jahren sowohl durch die Märkte, als auch bedingt durch die Politik enorme Umwälzungen und Strukturveränderungen hinnehmen müssen, die eine extensive Nutzung Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/4 von Dauergrünland immer weniger attraktiv werden ließ. Eine Abkehr in der EU-Agrarpolitik von der Prämie für bestimmte Produktionseinrichtungen hin zur Entkoppelung hat dabei die Weidehaltung von Mutterkühen, Bullen- und Ochsenmast auf der Weide und Schafhaltung wirtschaftlich uninteressant gemacht. Das Verbraucherverhalten hat sich in den Verzehrgewohnheiten dahin verändert, dass mehr Hackfleisch und leider nicht inländische Steaks und Rinderbraten von Eiderstedter Ochsen gegessen werden.Fahren Sie einmal in dieser Jahreszeit, Anfang Mai, nach Eiderstedt oder durch Dithmarschen und die Wilster Marsch. Sie werden nicht wie früher zehntausende Rinder auf den saftigen Weiden sehen, sondern müssen sich schon anstrengen, um vereinzelte Rinder auszumachen. Bullen-, Ochsenmast und Mutterkuhhaltungsprämie sind abgeschafft und haben damit die Rinderhaltung vermehrt in die Ställe verbannt. Wettbewerbsfähig wachsen dort nur mit hochwertiger Gras- und Maissilage gefütterte Rinder – das Weiderind gehört damit leider der Vergangenheit an!Dazu kommt die absolute betriebswirtschaftliche Vorzüglichkeit für Ackerbauprodukte. Die Nachfrage nach Weizen, Raps und nachwachsenden Rohstoffen, allen voran der Mais, machen die Ackerfläche in Schleswig-Holstein zu einem knappen Gut.Sie alle haben verfolgt, dass die Preise im Bodenmarkt geradezu explodiert sind! Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind darüber hinaus zur sicheren Anlagemöglichkeiten geworden, um bei drohender Inflation nicht nur sicher, sondern zudem renditeträchtig Kapital anzulegen.Ackerfläche hat damit heute durchschnittlich einen doppelt so hohen Wert wie Grünland und hat damit in den letzten Jahren zwangsläufig dazu geführt, Grünland zu Ackerland umzuwandeln. Im Zeitraum von 2003 bis 2008 hat das landesweit zu einem Umbruch von Dauergrünland in Höhe von ca. 28.000 ha geführt, das waren über 7 % der Grünlandfläche.Die im Mai 2008 von der Landesregierung erlassene Dauergrünland- und Erhaltungsverordnung machte mit Inkrafttreten den Umbruch genehmigungspflichtig und ersatzpflichtig. Das bedeutet, dass ab 2008 jeder Hektar Dauergrünland nach Genehmigung durch Neuansaat durch die gleiche Fläche an Grünland ersetzt werden musste.Die ökologische Wertigkeit wurde dabei nicht bewertet: Von 2008 bis 2010 sind in Schleswig-Holstein dadurch ca. 6.700 ha Grünland umgebrochen worden und als Ausgleich wurden auch diese 6.700 ha wieder an anderer Stelle angelegt. Besonders auch im Jahr 2010 war der Umbruch und Ersatz von 3.500 ha Grünland Anlass, sich über das weitere Vorgehen bezüglich dieser Seite 2/4 Problematik Gedanken zu machen. In der Praxis hat dieser Umbruch vornehmlich auf Flächen stattgefunden, die von der Bodengüte Ackerbau wirtschaftlich machen.Umbruchrechte werden dabei mit bis zu 2.500 € je ha Tauschfläche gehandelt – Tendenz steigend!Kleine, unrentable Ackerflächen werden damit im Tausch besonders auf dem Mittelrücken zu Dauergrünland und gute Böden, die zum Teil in den Marschen lange als Dauergrünland genutzt wurden, werden damit zu hoch begehrten Ackerflächen. Diese Entwicklung hat seit 2008 noch zugenommen, weil die extreme Frühsommertrockenheit in den letzten 3 Jahren verlockend war, um auch sonst nicht befahrbare Flächen zukünftig ackerbaulich zu nutzen.Der von unserer Agrar- und Umweltministerin, Frau Dr. Juliane Rumpf, am 05. Mai diesen Jahres herausgegebene Erlass sieht nun vor, durch Bewirtschaftungsvorgaben diesen von mir skizzierten Trend Einhalt zu gebieten.Besonders die unterschiedliche negative Bestandsentwicklung der Wiesenvögel zwischen Vogelschutzgebieten und Nichtschutzgebieten zeigt uns dabei leider deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen des freiwilligen Naturschutzes nicht überall zum Erfolg geführt haben. Der starke Populationsrückgang der Zeigerart „Uferschnepfe“ ist scheinbar auf den Verlust von vernässtem Grünland zurückzuführen. Ein 23 %iger Rückgang der Bestände in Vogelschutzgebieten und ein 75 %iger in Nichtschutzgebieten in den Jahren 2001 bis 2010 zeigt, dass wir nicht auf dem richtigen Weg waren!Die so genannten Kaskadenmöglichkeiten in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Durch Maßnahmen des Gebietsschutzes, durch Artenschutzprogramme, vertragliche Vereinbarungen und gezielte Aufklärung sind bisher Wiesenvogelarten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, geschützt worden.In der ab Mai 2011 festgelegten Gebietskulisse wird in der Brutzeit vom 01. April bis 30. Juni ein absolutes Umbruchverbot ausgesprochen. Sollte ein Antrag auf Umbruch gestellt werden, darf zukünftig mit ökologisch gleichwertigem Ausgleich, im gleichen Naturraum, weiterhin Grünland umgebrochen werden –das ist praxisorientierter Naturschutz. Diese Auflagen gelten zukünftig neben den Nordseeinseln auf Eiderstedt und in Teilen der Eider-Treene-Sorge-Niederung ebenso wie in kleinen Gebieten der Unterelbe und deren Nebenflüssen. Diese mit den Akteuren vor Ort hart diskutierten Seite 3/4 Maßnahmen verlassen – zugegebenerweise – teilweise den bisher für uns „heiligen Weg“ des freiwilligen Naturschutzes, stellen dafür aber für uns ein durchaus kompromissfähiges und probates Mittel zur Lösung der angesprochenen Konfliktfelder dar.Im Nachgang müssen wir noch offen und ehrlich die Problemfelder wie Fraßfeinde und Nahrungskonkurrenten der Wiesenvögel ansprechen, die die Populationen maßgeblich beeinflussen können. Langfristig wissen wir, dass wir nachhaltig – ohne Widerstand der Betroffenen – nur mit sehr hohen finanziellen Anreizen Grünland in sensiblen Gebieten erhalten können. Die Märkte geben momentan eine andere Richtung vor, der kompromissfähige Erlass ist daher der richtige Weg. Deshalb werden wir den uns vorliegenden Antrag der Oppositionsfraktionen ablehnen. Seite 4/4