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25.05.11
15:05 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zum Schutz des Dauergrünlands

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 29 Dauergrünland wirksam schützen Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Marlies Fritzen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 298.11 / 25.05.2011
Grünlanderlass: Landesregierung erneut vor dem Bauernverband eingeknickt Der Anlass für unseren Antrag ist der dramatische Rückgang der Wiesenvögel in unserem Land. Feuchte Wiesen und Weiden gehören seit jeher zu Schleswig-Holstein wie die Knicks im ostholsteinischen Hügelland, das Wattenmeer und die Steilküsten an der Ostsee. Sie prägen ein Bild von unserem Land, das reich an vielfältiger Kulturlandschaft mit oftmals einzigartigen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere ist. Doch dieses Bild stimmt in vielen Gebieten heute nicht mehr.
Knicks werden zu Hecken gestutzt, Grünlandflächen verschwinden zunehmend aus der Landschaft. Landwirtschaftliche Nutzung, durch die diese Lebensräume häufig erst ent- standen sind, wurde in den letzten Jahren derart intensiviert, dass kein Platz mehr bleibt für Vögel, die hier früher häufige Begleiter des Sommers waren. Die Trauerseeschwalbe weiß seit Jahren ein Lied davon zu singen.
Bedroht sind auch Uferschnepfe, Kiebitz und Feldlerche, deren Population so dramatisch zurück ging, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Hauptgrund für diesen Arten- schwund ist der Verlust ihres Lebensraumes durch den Umbruch von Grünland zu Acker- flächen.
Schleswig-Holstein ist durch die EU verpflichtet, den Grünlandverlust zu stoppen, das Ar- tenschutzrecht verpflichtet zu bestandschützenden Maßnahmen. Die Dauergrünlanderhal- tungsverordnung von 2008 hat dieses Ziel nicht erreicht. Seither sind weitere knapp 7000 Hektar unter den Pflug gekommen. Die Bestände der Uferschnepfen sind um 23 Prozent, regional sogar um 74 Prozent, Feldlerchen um 21 Prozent und Kiebitze um 24 Prozent zu- rückgegangen. Seite 1 von 2 Und dies ist kein Naturgesetz, sondern auch Folge der mangelhaften Naturschutzpolitik von schwarz-gelb, der jetzt ein weiteres düsteres Kapitel hinzugefügt wurde.
Das Umweltministerium erarbeitete Anfang des Jahres einen Erlass, der die Genehmigung zum Umbruch an die Auflage band, dass zwei Jahre zuvor ein Ausgleich herzustellen sein sollte. Nur durch die Schaffung eines in seiner Struktur gleichwertigen Ersatzlebensraumes könnte der Bestand der Vögel gesichert werden, bestätigte die Ministerin im Ausschuss.
Diese Regelung war von den Fachleuten im Ministerium fachlich ausführlich begründet und hervorragend ausgearbeitet. Sie hätte einen effektiven Schutz vor weiterem Grünlandver- lust und damit auch vor EU-Klageverfahren bzw. der Sperrung von EU-Geldern geboten.
Doch dann folgte die Beratung im Kabinett und wie so oft, wenn es um Naturschutz geht, die Intervention des Bauernverbandes. Heraus kam ein Erlass, demnach ein vorgezogener Ausgleich auch parallel erfolgen kann. Was denn nun: Parallel zum Umbruch, heißt zeit- gleich oder vorgezogen also zeitversetzt. Das ist wahrlich große Regierungssprechakroba- tik, um nicht zu sagen: ein starkes Stück!
Wider besseren Wissens und eigene Erkenntnis ist die Landesregierung hier erneut vor dem Bauernverband eingeknickt.
Der Bauernverbandspräsident ließ dennoch verlauten, er habe mit „Sachargumenten“ ge- gen den Erlass gearbeitet und trage diesen auch nicht mit. Ich frage mich, was das heißt: gelten EU- und Artenschutzrecht für ihn nicht? Ruft er seine Mitglieder dazu auf, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten? Wir werden es sehen.
Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, ihren gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen zu einem effektiven Artenschutz nachzukommen. Dazu ist es unerlässlich, dass in der Brutzeit von April bis Juni kein Grünlandumbruch stattfinden darf. Darüber hin- aus fordern wir in bestimmten für den Wiesenvogelschutz bedeutsamen Gebieten ein tota- les Umbruchverbot.
Die nun gültige Regelung bietet dagegen Anreize, extensiv genutzte Grünlandflächen in- tensiver zu bewirtschaften, um beim Genehmigungsantrag geringere Ausgleichsauflagen zu bekommen. Sie stellt vor allem nicht sicher, dass auch tatsächlich gleichwertiger Lebens- raum geschaffen wird. Dieser Erlass erlässt den Landwirten wirksamen Grünland- und Wiesenvogelschutz und wird den Artenschwund nicht stoppen.
Natur ist wertvoll – auch wenn wir diesen Wert nicht monetär messen können. Ohne das Trällern der Feldlerche im Sommerhimmel und den Ruf des Kiebitzes über den Wiesen wird unser Land von Tag zu Tag ärmer.
Deshalb fordere ich Sie auf, geben Sie sich einen Ruck, tun Sie das fachlich Gebotene und stimmen Sie unserem Antrag zu! ***
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