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25.05.11
12:59 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 6 + 36: Ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 25. Mai 2011


TOP 6 + 36, Gesetzentwurf zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b Bundeskindergeldgesetz + Antrag „Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien (Drucksachen 17/1488, 17/1513)


Wolfgang Baasch:
Ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren!

Mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche sowie der morgigen Sondersitzung des Sozialausschusses und der zweiten Lesung des Gesetzes vom Freitag sichern wir das rückwirkende Inkrafttreten des Gesetzes zum 01. Januar 2011. Dies ist auch notwendig, da die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket noch bis zum 30. Juni auch rückwirkend beantragt werden können.
Leistungen, die für rund 70.000 Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen und von denen bisher erst wenige diese Leistungen in Anspruch nehmen. Die Antragszahlen schwanken beträchtlich und liegen zwischen 2 und 30 % der Leistungsberechtigten.
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Die Leistungen umfassen Schulausflüge, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten, Schule und Hort sowie die Unterstützung bei Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine, die Förderung von z. B. Musikunterricht oder die Teilnahme an Freizeitangeboten der Jugendhilfe.
Unsere Debatte hier und heute sollte auch dazu beitragen, alle diejenigen, die anspruchsberechtigt sind, zu ermutigen, diese Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Im Kern geht es darum, Kindern und Erwachsenen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren. 2



Das heißt für mich, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von der Situation ihrer Eltern Chancen auf Bildung und Teilhabe haben müssen, dass Menschen, die arbeiten, auch von ihrer Arbeit leben können müssen und dass diejenigen, die ohne Arbeit sind, die in Armut leben, auch die notwendige und faire Unterstützung der Gesellschaft erhalten.
In diesem Zusammenhang ist es aber auch wichtig darauf hinzuweisen, dass wir Sozialdemokraten eigentlich auf den Ausbau und die Weiterentwicklung der Bildungsinfrastruktur gesetzt haben. Ganztagsschulen und kostenloses Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler, Ausbau der Betreuung im Krippen- und Kindergartenbereich - also zusammengefasst: Ganztags-Kitas, Ganztagsschulen und viel mehr Investitionen in Bildung wären die richtige Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gewesen.
Es bleibt aber unter dem Strich festzuhalten, dass im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht worden ist, dass zusätzlich 500.000 Kinder aus Familien mit geringem Einkommen ein warmes Mittagessen bekommen, in Vereinen gefördert werden sowie in Kitas und Schulen Unterstützung erfahren. Gut ist, dass es auch erreicht wurde, 3.000 Schulsozialarbeiter einzusetzen, die zukünftig die Kinder unterstützen.
Wir Sozialdemokraten werden dem verkürzten parlamentarischen Verfahren und dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, weil wir wollen, dass die Leistungen jetzt zügig bei den Familien ankommen. Aber wir erwarten auch, dass uns morgen im Sozialausschuss noch einige offene Fragen beantwortet werden.
Zum Beispiel behaupten die Kommunen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket derzeit noch mehrere hundert Millionen Euro unterfinanziert ist. Was bedeutet dies für die schleswig- holsteinischen Kommunen?
Eine zweite Frage lautet, wie wird das Wirken der Schulsozialarbeiter in Schleswig-Holstein umgesetzt?
Eine dritte Frage beschäftigt sich mit der Feststellung des Lernförderbedarfs durch die Lehrkräfte. Hierzu soll ein geeignetes einheitliches Formular erstellt werden. Wie steht es damit?
Weiter möchten wir gern im Ausschuss erfahren, wie das Land sicherstellt, dass die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel auch zusätzlich in den Einrichtungen, bei den Kindern und Jugendlichen ankommen und nicht wie bisher gewährte Leistungen gekürzt oder gar ganz gestrichen werden. 3



Sie sehen, es gibt noch einige für uns offene Fragen, die wir in der Sondersitzung des Sozialausschusses beantwortet wissen wollen.
Abschließend will ich noch kurz etwas zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausführen. Dass das Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien Anwendung finden muss, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir begrüßen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Anliegen aufgegriffen hat. Wir erwarten, dass das Land Schleswig-Holstein sich auf Bundesebene aktiv einbringt, um dafür zu sorgen, dass auch Kinder aus Asylbewerberfamilien die Chance auf eine Förderung und Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket erfahren. Wir werden dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.