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20.05.11
14:33 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Finanzierung der Hinterlandanbindungen einer festen Fehmarnbeltquerung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 289.11 / 20.05.2011 Glauben reicht nicht Zu den Antworten auf seine Kleine Anfrage zur Finanzierung der Hinterlandanbindungen einer festen Fehmarnbeltquerung durch den Bund erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Es bleibt dabei, für die Finanzierung der Hinterlandanbindungen einer festen Fehmarn- belt-Querung stehen keine zusätzlichen Finanzmittel des Bundes zur Verfügung. Wei- terhin rechnet die Landesregierung nicht mit einer deutlichen Erhöhung der Finanzmittel für Schleswig-Holstein aus einem neuen Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 des Bundes.
Wo sollen also die Gelder für den Weiterbau der A20, für die Staatssekretär Maurus ei- ne Sonderfinanzierung durch den Bund fordert, und für die Hinterlandanbindungen her- kommen? Die Landesregierung verweist da auf Zusagen von Verkehrsminister Ram- sauer und Staatssekretär Ferlemann. Glauben ist eine erstrebenswerte Angewohnheit für ängstliche Menschen, die Frage bleibt, ob das reicht. Schriftliche Zusagen des Bun- des und abgeschlossene Finanzierungs-Vereinbarungen gibt es nicht.
Hochfliegende Pläne des Wirtschaftsministers, durch den Bau der festen Fehmarnbeltquerung Wertschöpfung für Schleswig-Holstein zu akquirieren, sind reine Luftschlösser. Um den kalkulierten Preis von fünf Milliarden Euro zu halten, wird Däne- mark den Stahl in China und den Beton in Polen bestellen. Bei den Bauhäfen wird mit polnischem Lohnniveau kalkuliert.
Den Saft aus der Zitrone pressen Kopenhagen und Hamburg. Für Schleswig-Holstein bleibt die ausgepresste Schale übrig. Nachhaltiges Wirtschaften und qualitatives Wachstum sieht anders aus, die Landesregierung stellt die falschen Weichen in der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik.
Anlage Drs. 17/1470
Seite 1 von 1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1470 17. Wahlperiode 11-05-19



Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Tietze (Bündnis90 / DIE GRÜNEN) und
Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr



Finanzmittel des Bundes für die Hinterlandanbindungen Fehmarnbelt


Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom August 2007 (Drs. 16/6111) erklärte die Bundesregierung: „Der Finanzierungsanteil des Bundes am Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen-Ost (Bundestraße B 501) und Puttgarden erfolgt aus dem Planfond für die Bundesfernstraßen des Landes Schleswig-Holstein. Die Finanzierung der Bau- und Planungskosten für Schienenwegeinvestitionen erfolgt durch den Bund nach den üblichen Finanzierungsgrundsätzen. Zusätzliche Haushaltsmittel werden hierfür nicht zur Verfügung stehen.“

1. Hat sich nach Kenntnis der Landesregierung an der o.g. Aussage der Bundesre- gierung etwas verändert? Wenn ja, welche Veränderungen sind es?

Nach Kenntnis der Landesregierung haben sich keine Änderungen ergeben. Drucksache 17/1470 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode


2. Steht die Landesregierung in Verhandlungen mit dem Bund, um die zusätzlichen Bundesmittel zum Bau der Hinterlandanbindung der geplanten festen Fehmarn- Belt-Querung sicherzustellen?

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung steht hinsichtlich der Finanzierung der Hinterlandanbindungen der Festen Fehmarnbeltquerung in stetigem Kontakt mit dem Bund. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand belaufen sich die Kosten für die Straßenhinterlandanbindung auf ca. 91,4 Mio. Euro und entsprechen damit den Veranschlagungen im Bundesverkehrswegeplan. Für den Bereich Schiene haben sowohl der Parlamentarische Staatssekretär Ferlemann, als auch Bun- desverkehrsminister Dr. Ramsauer zugesagt, die Finanzierung für den Ausbau der Trasse gemäß Staatsvertrag sicherzustellen.

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass der Bau der Hinterlandanbindung ca. 1,7 Milliarden Euro kosten würde? Wenn nein, aus welchen Gründen kommt die Landesregierung zu einer abweichenden Ein- schätzung?

Hinsichtlich der Kosten der Straßenhinterlandanbindung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Das Investitionsvolumen für den Ausbau der deutschen Schienenhinterlandanbindung (Bestandsstrecke) beläuft sich auf 817 Mio. Euro nach derzeitiger Kostenschätzung. Eventuelle Abweichungen hiervon sind auch abhängig von der Auswahl der zur Realisierung kommenden Trassenvariante nach Abschluss des Raumordnungs- und des Planfeststellungsverfahrens. Der Bundesrechnungshof hat im Übrigen für den Ausbau der Hinterlandanbindungen keine projektspezifische Kostenermittlung vorgenommen, sondern eine pauscha- le Kostenerhöhung angenommen. Aus diesen Gründen teilt die Landesregierung diesen Berechnungsansatz nicht.

4. Gibt es Planungen der Landesregierung für die Verteilung der Mittelzuweisungen des Bundes für Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenstrecken und Bundes- wasserstraßen nach Baubeginn der geplanten festen Fehmarn Beltquerung? Wenn ja, welche?

2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1470


Grundsätzlich werden die Haushaltsmittel, die für vom Bund in Abstimmung mit den Ländern vorgesehene Ausbauvorhaben der Bundesverkehrswege erforderli- che sind, durch den Bund geplant und den Projektträgern durch die Bundesregie- rung (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) zur Verfügung gestellt. Die mittelfristige Planung für die Verteilung der Mittelzuweisung des Bundes für den Bau der Bundesfernstraßen erfolgt im Rahmen des Investitions- rahmenplanes (IRP). Nachdem der IRP 2006 bis 2010 ausgelaufen ist, liegt der Folge-IRP 2011 bis 2015 derzeit noch nicht vor. Die Planungen für die kurzfristi- ge Verteilung der Mittel erfolgt im Rahmen von turnusmäßigen Abstimmungsge- sprächen zwischen Bund und Land Ende des Jahres für das Folgejahr. Daher können Planungen für die Verteilung der Mittelzuweisung des Bundes für den Bau der Bundesfernstraßen nach Baubeginn der Festen Fehmarnbeltquerung (ca. 2014) derzeit noch nicht vorliegen. Die Gewährung der Bundesmittel für den Ausbau der Schienenhinterlandanbindung zur festen Fehmarnbeltquerung erfolgt mit der zwischen Bund und DB AG abzuschließenden Finanzierungsvereinba- rung. Planungen für die Verteilung einer Mittelbereitstellung des Bundes für die Bundesschienenwege für den Zeitraum nach Baubeginn der Festen Fehmarn- beltquerung gibt es daher noch nicht.
5. Staatssekretär Heinz Maurus erklärt in seiner PE vom 15. April 2011: „Die Kosten für den Bau der A 20 könne Schleswig-Holstein nicht aus den üblichen Mittelzu- weisungen finanzieren. Es bedürfe einer Sonderfinanzierung durch den Bund.“ Trifft diese Aussage auch für die Finanzierung der Hinterlandanbindungen für die geplante feste Querung des Fehmarnbelt zu?

Nein.

6. Aus welchen Gründen werden in der o.g. PE zum Treffen der Nord-Regierungs- chefs mit Bundesverkehrsminister Ramsauer die Hinterlandanbindungen einer geplanten festen Querung des Fehmarnbelt neben der A20 und dem NOK- Ausbau nicht gesondert erwähnt?

Gegenstand des in der vorgenannten Presseerklärung erwähnten Erörterungs- gesprächs mit Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer waren die Verkehrsprojek-
3 Drucksache 17/1470 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode


te der sog. „Ahrensburger Liste“. Da die Hinterlandanbindungen der Festen Fehmarnbeltquerung Bestandteile des zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrags vom 3. Septem- ber 2008 sind, wurden sie nicht in diese Liste aufgenommen und daher - im Ge- gensatz z.B. zur auf der Liste befindlichen A 20 - nicht explizit angesprochen. Der NOK-Ausbau ist zwar ebenfalls nicht Bestandteil der „Ahrensburger Liste“, wurde aber gleichwohl thematisiert, um angesichts des momentanen Ausbaustopps das dringende Bedürfnis Schleswig-Holsteins am Kanalausbau zu verdeutlichen.

7. Erwartet die Landesregierung für den Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) eine deutliche Erhöhung der Finanz- mittel für Schleswig-Holstein gegenüber dem IRP 2006 bis 2010? Wenn ja, wel- che Fakten sprechen dafür?

Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen der Landesregierung ist nicht mit einer deutlichen Erhöhung der Investitionsmittel zu rechnen.



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