Wolfgang Baasch: Inklusion darf nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden!
Kiel, 5. Mai 2011 Nr. 139/2011Wolfgang Baasch:Inklusion darf nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden!Zum heutigen Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch:Der heutige Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung soll sichtbare Zeichen setzen für mehr Teilhabe, bessere Chancen und gegen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2007 unterzeichnet; das Übereinkommen ist seit März 2009 verbindlich in Kraft. Damit ist Deutschland verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um eine gleichberechtigte Teilhabe der rund 8 Mio. in Deutschland lebenden behinderten Menschen zu gewährleisten. Menschen mit Behinderungen sollen keine Sonderrechte erhalten, aber genau wie alle anderen dazugehören und ein selbstbestimmtes Leben führen können.Was immer noch fehlt, ist ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention. Die SPD fordert, diese im Sinne einer Politik für und mit behinderten Menschen auszugestalten. Richtschnur muss die selbstbestimmte Teilhabe und Gleichstellung sein, und zwar mit bürgerrechtlichem Ansatz, nicht als karitative Sozialpolitik.Hier ist auch die Landesregierung gefordert: Inklusion darf nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden, wie dies z. B. bei der gemeinsame Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung geschieht. Teilhabe nach Kassenlage benachteiligt erneut die bereits durch ihre Behinderungen benachteiligten Menschen. Schleswig-Holstein muss hier den vorbildlichen, unter der rot-grünen Regierung eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen.Wir alle sind gefordert, uns und alle unsere Gremien ernsthaft zu verpflichten, die Inklusion von Menschen mit Behinderung vollständig umzusetzen.