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04.05.11
15:39 Uhr
Linke

DIE LINKE Landtagsfraktion begrüßt kritische Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung

Jannine Menger-Hamilton Presseinformation Pressesprecherin 156/2011 DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Kiel, 4. Mai 2011 Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09
presse@linke.ltsh.de
www. linksfraktion-sh.de


DIE LINKE Landtagsfraktion begrüßt kritische Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung
Kiel. DIE LINKE Landtagsfraktion sieht sich durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Si- cherungsverwahrung in ihrer kritischen Haltung bestätigt.
„Ich sehe mich durch das Urteil voll in meiner kritischen Haltung zur derzeitigen Ausgestal- tung der Sicherungsverwahrung bestätigt. Sicherungsverwahrung in Deutschland gleicht ei- ner Strafhaft, das haben die Richter zu Recht kritisiert. Für Sicherungsverwahrte müssen wir jetzt völlig neue Lösungen finden, die mit der Würde der Menschen vereinbar sind“, sagt Heinz-Werner Jezewski, innen- und rechtspolitischer Sprecher der LINKEN Landtagsfraktion. „Ich erwarte sowohl aus Berlin als auch aus Kiel nun eine zügige rechtsstaatliche Regelung des Problems, bei der weder die Freiheitsrechte der Gefangenen noch das Sicherheitsbe- dürfnis der Bevölkerung außer Acht gelassen werden.“
Eine kleine Anfrage der Linksfraktion bei der Landesregierung hatte ergeben, dass es in Schleswig-Holstein derzeit 32 Sicherungsverwahrte gibt. Für diese Menschen wird nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil eine Übergangslösung wirksam. DIE LINKE kritisiert scharf, dass in Schleswig-Holstein auch Täter in Sicherungsverwahrung sind, die keine Gewalt- oder Sexualdelikte begangen haben. Nach Angabe der Landesregierung (Drs.17/1062) trifft das für mehrere Menschen auch in Schleswig-Holstein zu.
„Für die Zukunft muss sichergestellt werden, dass Menschen, die z.B. ihre Strafe wegen Be- truges abgesessen haben, angemessen resozialisiert werden. Diese Menschen gehören nicht ein Leben lang weggesperrt, sondern müssen angeleitet in die Gesellschaft zurückgeführt werden. Sicherungsverwahrung darf es nur für schwere Gewalt und Sexualstraftäter geben“, so Jezewski abschließend. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de