CCS-Gesetz: Die Länderklausel muss absolut wasserdicht sein
Pressemitteilung Nr. 055/2011Kiel, den 12.04.2011Pressesprecher Lars Erik Bethge, Tel. 0431-988 1383CCS-Gesetz:Die Länderklausel muss absolut wasserdicht seinZur heutigen dpa-Meldung, die Bundesregierung habe sich auf eine „Länderklausel“ imCCS-Gesetz verständigt, erklärt der umweltpolitische Sprecher der SSW-Landtags-fraktion, Flemming Meyer:„Bundeswirtschaftsminister Brüderle hat offensichtlich seinen Widerstand gegeneine Länderklausel aufgegeben; das ist ein Schritt in die richtige Richtung.Entscheidend bleibt aber, dass die Länderklausel absolut Wasserdicht ist. DerLandtag muss die CO2-Endlagerung in Schleswig-Holstein dauerhaft ausschließenkönnen, ohne von den Energiekonzernen oder dem Bund in rechtliche Streitigkeitenüber energiepolitische, wirtschaftliche oder geologische Kriterien verwickelt werdenzu können. Sollte es nur die minimalste Chance geben, dass Schleswig-Holsteindurch das CCS-Gesetz ein CO2-Endlager aufgezwungen werden kann, muss dieLandesregierung weiterhin Widerstand leisten.“