Lars Harms zu TOP 38 - Konzessionsabgabenverordnung Gas
PresseinformationKiel, den 23. März 2011 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 38 Konzessionsabgabenverordnung Gas Drs. 17/1310Das Wort „Konzessionsabgabenverordnung“ klingt nach Bürokratie und ein wenig auchnach Unwichtigkeit. Dennoch ist das Konzessionsabgabensystem, das ja nicht nur fürGas, sondern auch für Strom und Wasser gilt, ein zentraler Bestandteil des deutschenEnergiesystems. Schließlich freute sich seinerzeit der Finanzminister bereits auf dieEinnahmen, die aus der Einlagerung von CO2, zu der es hoffentlich in Schleswig-Holsteinniemals kommen wird, via Konzessionsabgabe kommen sollte.Die Konzessionsabgabe hat es also in sich. Dementsprechend hat der SSW den Antragauch ganz grundsätzlich bewertet: Dient eine Änderung der Konzessionsabgabe denenergiepolitischen Ziele der Nachhaltigkeit, sozialen Preisgestaltung und regionalenGerechtigkeit? Nein zu allen Aspekten. Darum lehnt der SSW den Antrag auf einewillkürliche Erhöhung der Grenze für Tarifkunden im Gasbereich ab. Die Veränderungder Verbrauchsgrenze als Grundlage für die Konzessionsabgabe ist lediglich eine 2Veränderung zu Lasten der Privatkunden ohne die großen verbraucher wirklichverbrauchsgerecht zu belasten.Ausdrücklich geht es bei dieser Entscheidung nicht um die Finanzierungsgrundlage derKommunen, obwohl sie durch die Berliner Vorgaben massive Einbrüche fürchtenmüssen. Ausdrücklich möchte ich hier betonen: Wir unterstützen regionale Lösungenund kommunale Energieversorger – aber doch nicht, indem wir an einem ungerechten,zentralistischen System weiter herumdoktern! Wir wissen gar nicht, wie sich dieVeränderung der Verbrauchsgrenze auf Wettbewerb und Verbraucherverhaltenauswirken werden. Ich warne an dieser Stelle vor energiepolitischem Aktivismus.Die Konzessionsabgabe verhindert einen einheitlichen Durchleitungspreis und fördertdirekt einen verschwenderischen Energieverbrauch – insbesondere durch die Industrie.Damit ist dieses alte Konstrukt eigentlich sowieso nicht mehr aktuell. Wir wollen undmüssen Energie sparen. Fossile Energieträger sollten wir nicht am St. Nimmerleinstag,sondern mittelfristig ersetzen. Das sage ich ausdrücklich vor dem Hintergrund desmassiven Widerstands im Norden gegen die geplanten CCS-Lager, die uns dieKohlekraftwerke bringen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn man sich auch in Sachender Nutzung von Gas für eine verbrauchsbezogene Vergütung einsetzt. Nur dann gehenauch Großverbraucher mit dieser Energie sorgsam um. Und wenn wir hierdeutschlandweit einen großen Schritt tun wollen, tun wir ihn nicht, indem wir die vielenkleinen Verbraucher, die oft nicht kurzfristig ihren Energieverbrauch verringern können,belasten, sondern indem wir die Privilegien der Großen einkassieren. Das sieht dervorgelegte Antrag aber gerade nicht vor – sondern das Gegenteil. Nachhaltigkeit istetwas anderes! 3Die Konzessionsabgabenverordnung gibt nicht den optimalen Umgang mit Ressourcenvor; sie ist, übrigens auch wie der Gaspreis selbst, geprägt von Willkür und der Macht derEnergieriesen. Darum sollten wir schleunigst über die Ablösung der Verordnung durchein vernünftiges Energiekonzept diskutieren und nicht weiter an deren Stellschräubchendrehen. Deshalb ist es auch aus sozialen Erwägungen heraus nicht vertretbar, dass manSonderverträge für vergleichsweise geringe Verbräuche verhindern will. In dem Moment,wo man das tut, greift man den kleinen Leuten direkt ins Portemonnaie. Der kleineangestellte Handwerker mit 1.100 Euro netto monatlich für seine kleine Familie darfdann wieder mehr bezahlen und die großen Verbraucher lässt man laufen. Dass kannnicht in Ordnung sein!Auch wir wollen regionale Gerechtigkeit. Wir wollen auch dass die kleinen Stadtwerkeüberleben können. Der Weg, der hier eingeschlagen werden soll, ist aber der falsche. Wirwollen dieses Ziel nicht durch die Belastung der kleinen Leute erreichen, sondern unsschwebt ein einheitlicher Durchleistungspreis vor. Wer viel durchgeleitet haben will,muss auch viel zahlen. Dass ist sozial gerecht und es ist auch ein Anreiz zumEnergiesparen.Die vom Energiewirtschaftsgesetz geforderte „möglichst sichere, preisgünstige,verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundeneVersorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ sieht auf jeden Fall anders aus,als das was uns hier vorgelegt wurde.