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25.03.11
15:37 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 38 - Konzessionsabgabenverordnung Gas

Presseinformation
Kiel, den 23. März 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 38 Konzessionsabgabenverordnung Gas Drs. 17/1310

Das Wort „Konzessionsabgabenverordnung“ klingt nach Bürokratie und ein wenig auch
nach Unwichtigkeit. Dennoch ist das Konzessionsabgabensystem, das ja nicht nur für
Gas, sondern auch für Strom und Wasser gilt, ein zentraler Bestandteil des deutschen
Energiesystems. Schließlich freute sich seinerzeit der Finanzminister bereits auf die
Einnahmen, die aus der Einlagerung von CO2, zu der es hoffentlich in Schleswig-Holstein
niemals kommen wird, via Konzessionsabgabe kommen sollte.
Die Konzessionsabgabe hat es also in sich. Dementsprechend hat der SSW den Antrag
auch ganz grundsätzlich bewertet: Dient eine Änderung der Konzessionsabgabe den
energiepolitischen Ziele der Nachhaltigkeit, sozialen Preisgestaltung und regionalen
Gerechtigkeit? Nein zu allen Aspekten. Darum lehnt der SSW den Antrag auf eine
willkürliche Erhöhung der Grenze für Tarifkunden im Gasbereich ab. Die Veränderung
der Verbrauchsgrenze als Grundlage für die Konzessionsabgabe ist lediglich eine 2
Veränderung zu Lasten der Privatkunden ohne die großen verbraucher wirklich
verbrauchsgerecht zu belasten.


Ausdrücklich geht es bei dieser Entscheidung nicht um die Finanzierungsgrundlage der
Kommunen, obwohl sie durch die Berliner Vorgaben massive Einbrüche fürchten
müssen. Ausdrücklich möchte ich hier betonen: Wir unterstützen regionale Lösungen
und kommunale Energieversorger – aber doch nicht, indem wir an einem ungerechten,
zentralistischen System weiter herumdoktern! Wir wissen gar nicht, wie sich die
Veränderung der Verbrauchsgrenze auf Wettbewerb und Verbraucherverhalten
auswirken werden. Ich warne an dieser Stelle vor energiepolitischem Aktivismus.


Die Konzessionsabgabe verhindert einen einheitlichen Durchleitungspreis und fördert
direkt einen verschwenderischen Energieverbrauch – insbesondere durch die Industrie.
Damit ist dieses alte Konstrukt eigentlich sowieso nicht mehr aktuell. Wir wollen und
müssen Energie sparen. Fossile Energieträger sollten wir nicht am St. Nimmerleinstag,
sondern mittelfristig ersetzen. Das sage ich ausdrücklich vor dem Hintergrund des
massiven Widerstands im Norden gegen die geplanten CCS-Lager, die uns die
Kohlekraftwerke bringen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn man sich auch in Sachen
der Nutzung von Gas für eine verbrauchsbezogene Vergütung einsetzt. Nur dann gehen
auch Großverbraucher mit dieser Energie sorgsam um. Und wenn wir hier
deutschlandweit einen großen Schritt tun wollen, tun wir ihn nicht, indem wir die vielen
kleinen Verbraucher, die oft nicht kurzfristig ihren Energieverbrauch verringern können,
belasten, sondern indem wir die Privilegien der Großen einkassieren. Das sieht der
vorgelegte Antrag aber gerade nicht vor – sondern das Gegenteil. Nachhaltigkeit ist
etwas anderes! 3



Die Konzessionsabgabenverordnung gibt nicht den optimalen Umgang mit Ressourcen
vor; sie ist, übrigens auch wie der Gaspreis selbst, geprägt von Willkür und der Macht der
Energieriesen. Darum sollten wir schleunigst über die Ablösung der Verordnung durch
ein vernünftiges Energiekonzept diskutieren und nicht weiter an deren Stellschräubchen
drehen. Deshalb ist es auch aus sozialen Erwägungen heraus nicht vertretbar, dass man
Sonderverträge für vergleichsweise geringe Verbräuche verhindern will. In dem Moment,
wo man das tut, greift man den kleinen Leuten direkt ins Portemonnaie. Der kleine
angestellte Handwerker mit 1.100 Euro netto monatlich für seine kleine Familie darf
dann wieder mehr bezahlen und die großen Verbraucher lässt man laufen. Dass kann
nicht in Ordnung sein!


Auch wir wollen regionale Gerechtigkeit. Wir wollen auch dass die kleinen Stadtwerke
überleben können. Der Weg, der hier eingeschlagen werden soll, ist aber der falsche. Wir
wollen dieses Ziel nicht durch die Belastung der kleinen Leute erreichen, sondern uns
schwebt ein einheitlicher Durchleistungspreis vor. Wer viel durchgeleitet haben will,
muss auch viel zahlen. Dass ist sozial gerecht und es ist auch ein Anreiz zum
Energiesparen.


Die vom Energiewirtschaftsgesetz geforderte „möglichst sichere, preisgünstige,
verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene
Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ sieht auf jeden Fall anders aus,
als das was uns hier vorgelegt wurde.