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24.03.11
17:12 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 13 + 46: Schuldnerberatung und Spielsucht-Prävention stärken

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 24. März 2011



TOP 13 und 46: Schuldner- und Insolvenzberatung stärken / Auswirkung der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten (Drucksachen 17/1079neu, 17/1332, 17/1348)



Andreas Beran:

Schuldnerberatung und Spielsucht-Prävention stärken


Aufgrund der ausufernden Zahl von Anträgen zu dieser Landtagssitzung hat der Ältestenrat hier zwei Tagesordnungspunkte zusammengefasst, die jeder für sich mehr als fünf Minuten Redezeit bedurft hätten. Gezwungenermaßen kann ich daher nicht auf alle erforderlichen Aspekte eingehen und werde mich auf das Wesentliche konzentrieren.
Begleitend zum Thema „Auswirkung der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten“ beraten wir hier einen Antrag der Grünen zur Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung. Zwar attestiert der Antragstext für Schleswig-Holstein ein generell gutes Angebot an Schuldner- und Insolvenzberatung, schlägt aber trotzdem vor, es zu verbessern. Ich teile diese Aussage, das Bessere ist der natürliche Feind des Guten, heißt es, das gilt auch bei diesem Thema.
Es soll zunächst in Gesprächen mit IHK, Handwerkskammer und vielen anderen mehr der Beratungsbedarf für Selbstständige ausgelotet werden und später ggf. eine Schuldnerberatung bei der Investitionsbank angesiedelt werden. Vielleicht wäre es besser, eine vorhandene Einrichtung, wie zum Beispiel „Lichtblick“ in Kiel zu nutzen. 2



Weiter sollen die Grundlagen für eine Überschuldungsstatistik geschaffen werden, die Präventionsarbeit bei legalen und illegalen Konsum- und Glücksspielangeboten soll gestärkt werden. Vieles andere folgt bis hin zur Überprüfung, ob Sparkassen tatsächlich ihre Selbstverpflichtung eingehalten haben und das „Konto für jedermann“ zur Verfügung steht.
Bei allem Verständnis für die gute Absicht, die hinter diesem Antrag steht, muss dieses Bündel an Vorschlägen gesichtet und strukturiert werden, bevor es im Plenum abstimmungsreif ist. Hierzu ist eine Beratung in den Ausschüssen für Soziales und Wirtschaft das geeignete Instrument, dorthin sollte dieser Antrag überwiesen werden. Dort werden wir sicher auch mehr Zeit haben, um den Antrag im Detail zu diskutieren.
Für den Bericht der Landesregierung über die „Auswirkungen der Liberalisierung des Glückspiels auf das Suchtverhalten“ möchte ich mich beim Herrn Minister Garg und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ministeriums bedanken.
Ich werde nicht die im Bericht angegebenen Zahlen im Detail wiederholen, die kann jede bzw. jeder gerne nachlesen. In meiner Bewertung des Berichts komme ich zu dem Ergebnis, dass eine Liberalisierung des Glücksspiels keine positiven Auswirkungen auf das Suchtverhalten hat.
Es wäre daher besser, an dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag festzuhalten und durch einen Ausbau von staatlichen Maßnahmen für mehr vorbeugenden Schutz vor Glücksspielsucht zu sorgen. Es kommt doch nicht darauf an, dass der Staat in diesem Bereich mehr Einnahmen erzielt, sondern dass wir vernünftige Instrumente zur Suchtvorbeugung einsetzen. Dies kann dann allerdings auch – im günstigsten Fall - zu weniger Einnahmen führen.
Dem Bericht kann man entnehmen,
• dass von einer gravierenden Unterversorgung bei Hilfeangeboten für Menschen mit pathologischem Glücksspielen und einem Fehlen von Frühintervention für Menschen mit problematischem Glücksspielen auszugehen ist; 3



• dass pathologisches Glücksspiel eine ernsthafte Krankheit ist, die die Lebensführung der betroffenen Personen beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt;
• dass die Zahl der in ambulanter Behandlung befindlichen Spielsüchtigen in Schleswig- Holstein stetig steigt;
• dass die Kontaktaufnahme mit Spielhallenbetreibern wenig Erfolg zeigte – ein Interesse an Prävention und Vermittlung von Glücksspielern in Hilfeeinrichtungen ist nicht vorhanden.
Die Erfahrungsberichte aus anderen europäischen Ländern sind teilweise bereits bekannt gewesen. Es erscheint mir sinnvoll, die Ausführungen des Berichtes für die Anhörung zur Neufassung des Glückspielstaatsvertrages mit zu nutzen. Daher werde ich jetzt nicht weiter darauf eingehen.
Inwieweit die im Bericht vorgestellten Vorschläge der Landesregierung verwertbar sind, werden wir im Ausschuss diskutieren müssen.