Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Die Urteile der Gerichte zeigen, wie schizophren unser bestehendes Glücksspielrecht ist!
Glückspielstaatsvertrag24. März 2011Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Die Urteile der Gerichte zeigen, wie schizophren unser bestehendes Glücksspielrecht ist!Angesichts der gestern bekannt gewordenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster in Nordrhein-Westfalen und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, auf die Schizophrenie des aktuellen deutschen Glücksspielrechts hingewiesen.Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte gestern in mehreren Eilverfahren (Az.: 4 B 48/11 und andere) entschieden, dass die Ordnungsbehörden in NRW auf der Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertrages weiterhin gegen private Wettbüros vorgehen können. Der Münchener Verwaltungsgerichtshof hatte am 21. März 2011 entschieden, aufgrund der Unvereinbarkeit des bislang geltenden Glücksspielstaatsvertrages mit europäischem Recht dürfte privaten Sportwettenanbietern der Zugang zum deutschen Markt nicht mehr ohne weiteres verwehrt werden.„Das sind nur zwei von mittlerweile vielen Entscheidungen der deutschen Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Frank Zabel Landeshaus, 24105 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1443 Telefax 0431-988-1497 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-mail: presse@fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Seite 1/2 Gerichte, die die mit dem geltenden Glücksspielrecht angerichtete völlige Verwirrung deutlich machen. Mittlerweile beschädigt dieses Chaos das Ansehen Deutschlands als Rechtsstaat“, erklärte dazu Hans-Jörn Arp (CDU). Besonders bitter sei für ihn, dass er vor genau dieser Entwicklung lange vor dem Inkrafttreten des geltenden Vertrages vergeblich gewarnt habe.Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki warnte angesichts der laufenden Verhandlungen über eine Novellierung vor einer erneuten Blamage des Rechtsstaates: „Dieses Mal darf es keine Versuche geben, das Recht zu Gunsten eines staatlich beauftragten Monopols zu verbiegen. Das ist krachend gescheitert: Sowohl in der Praxis, weil keine wirksame Suchtbekämpfung durchgesetzt wird, als auch vor den Gerichten. Der schleswig-holsteinische Vorschlag zeigt den Weg auf, wie ein staatliches Veranstaltungsmonopol bei Lotterien und ein konzessioniertes Sportwettenangebot unter strengen staatlichen Auflagen zum Spielerschutz rechtssicher ausgestaltet werden können“, so Kubicki.Beide zeigten sich nach der letzten Verhandlungsrunde der Ministerpräsidenten überzeugt, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag die bestehenden Probleme schnell lösen werde: „Einer anderen Regelung werden wir auch nicht zustimmen“, so Arp und Kubicki abschließend. Seite 2/2