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23.03.11
16:45 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Landesentwicklungsgrundsätzegesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 6 – Landesentwicklungsgrundsätzegesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 176.11 / 23.03.2011 Schluss mit dem Neubau von großen Kohlekraftwerken Die Landtagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW bringen heute eine Gesetzesänderung zum Landesentwicklungsgrundsätzegesetz ein. Ich will besonders auf die Veränderungen im Paragraf 11 Absatz (1) Energieversorgung, Wasserwirt- schaft und Stoffwirtschaft eingehen.
Es stand dort, und so soll es bleiben: In allen Teilen des Landes sollen Bevölkerung und Wirtschaft mit ausreichenden, sicheren, preiswerten und umweltverträglich erzeug- ten Energiedienstleistungen versorgt werden.
Das ist praktisch die Übernahme der Zweckbestimmung des Paragraf 1 des Energie- wirtschaftsgesetzes [EnWG]. Es sollen insbesondere einheimische und regenerative Energieträger eingesetzt werden. Bei der Energieversorgung ist auf sparsamen Ver- brauch und rationelle Verwendung von Energie hinzuwirken sowie auf Energieeinspa- rungen.
Die Forderung nach „sparsamen Verbrauch und rationeller Verwendung von Energie“ hat eine hohe Ressourcenökonomie zum Ziel und will diese Zielsetzung auch mit den Mitteln der Raumordnung regeln. Mit einer sparsamen Verwendung von Energierohstof- fen geht eine entsprechend geringere Emission von Schadstoffen einher, so dass so- wohl die volkswirtschaftlich wünschenswerte rationelle Nutzung knapper Güter als auch Umweltziele erreicht werden.
Durch die Errichtung von Windenergieanlagen an dafür geeigneten Standorten soll der Anteil dieser Energiegewinnungsform weiter erhöht werden. Hierzu soll eine sorgfältig
Seite 1 von 3 abgewogene, landschafts- und umweltverträgliche Standortplanung aufgebaut werden. Auch das bleibt unverändert im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz und – neu – geht es weiter: Der Anteil des Energieträgers Kohle an der Stromerzeugung dagegen soll verringert werden. Zur Verbesserung des Energienutzungsgrades und aus Umweltge- sichtspunkten sind die Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Nutzung in- dustrieller Abwärme auszuschöpfen.
Begründung: Der schleswig-holsteinische Landtag will keine Ablagerung von CO2 in geologischen Formationen des Landes. Ohne Anwendung der noch lange nicht ausge- reiften CCS-Technik sind neue Kohlekraftwerke klimapolitisch abzulehnen. Wir würden den Ausstoß schädlicher Treibhausgase im Stromsektor Schleswig-Holsteins vervielfa- chen.
Mit dem Ausschluss von Kohleverfeuerung in Kondensationskraftwerken zur aus- schließlichen Stromerzeugung und der angestrebten Stromerzeugung in Kraft-Wärme- Koppelung wird dem Gedanken der rationellen Verwendung von Energie und einer ho- hen Ressourcenökonomie Rechnung getragen. Wir wollen keine Kohlegiganten, die mit dem größten Teil ihrer Energie die Elbe aufheizen.
Es ist in der energiepolitischen Diskussion oft und gerne die Rede von Brücken, von Übergangstechnologien. Wir waren uns heute Morgen bei der Debatte zur Regierungs- erklärung einig: Brücken sollen möglichst kurz sein. Ein Kohlekraftwerk, das heute be- antragt, 2013 in Bau geht und 60 Jahre läuft, kann man nicht als Brückentechnologie bezeichnen. Es passt mit seiner unflexiblen Erzeugungscharakteristik auch nicht in ei- nen Markt mit stetig und umfänglich wachsenden Erneuerbaren Energien. Machen wir uns klar, und das war schlicht falsch in der Regierungserklärung: Ich zitiere aus dem Strombericht: Insgesamt wird damit für Schleswig-Holstein bereits für das Jahr 2015 ei- ne elektrische Leistung von 8.700 bis 10.300 MW aus Erneuerbaren Energien erwartet.
Die stochastische Erzeugung aus Wind und Sonne verlangt eine flexible Erzeugung im konventionellen Sektor. Sprüche wie Atom und Wind: Schwestern im Netz oder wir brauchen Schattenkraftwerke in Bezug auf neu gebaute Kohlekraftwerke. Alles Blöd- sinn! Unsere Brücke heißt nicht Großkraftwerke sondern Objekt-Kraft-Wärme- Kopplung. Dezentrale KWK ist eine echte Übergangstechnologie.
In jeder Stadt auf jedem Dorf finden wir genug Rentierlichkeits-Hotspots für KWK- Maschinen. Beispiel: Behindertenwerkstatt Eckernförde, ein mittelständisches Unter- nehmen mit ca. 200 Beschäftigten mit Wäscherei, die haben eine hochrentierliche KWK-Maschine. Sie sind nicht die einzigen: WoBau, Kreiskrankenhaus, Einzelhandel usw. Es gibt jetzt schon um die 20 Objekt-KWK in Eckernförde und es könnten 2 bis 300 werden. Eine Heizung hält 12 bis 20 Jahre. Wir könnten also in einer Dekade die Hälfte aller Heizungen durch Blockheizkraftwerke ersetzen. Das ist eine Brücke in die Energiezukunft. Wir können sie sofort heute betreten. Die Einnahmen aus der Stromer- zeugung bleiben in Eckernförde und nähren nicht einen Großkonzern mit Sitz in Mün- chen. Die Strategie des Ausbaus von Objekt-KWK ist ein regionalwirtschaftliches För- derprogramm! 2 Aus meiner Sicht müssen die Stadtwerke nicht notwendigerweise Eigentümer der KWK-Maschinen sein. Sie sollten aber die technische Betriebsführung all der kleinen Kraftwerke innehaben. Der Pufferspeicher wird etwas größer gebaut, Kälte und Wärme sind träge. Und dann geben die Stadtwerke Gas im Kleinerzeugungspark, wenn sie ihre Lastspitze auf sich zurollen sehen. Das bedeutet intelligentes Netz. Das bedeutet ein sinnvolles Zusammenspiel mit den Erneuerbaren. Das entlastet die Netze.
Und damit sind wir beim Thema Netz. Richtig ist, wir brauchen 500 Kilometer neue 380- kV-Leitungen. Es muss auch bei 220 kV und bei 110 kV ausgebaut werden. Wenn wir das wollen – und es zeichnet sich dafür ja ein gemeinsames Wollen hier im hohen Hause ab – dann brauchen wir Akzeptanz. Wir wollen den Wirtschaftsstandort Schles- wig-Holstein stärken, nicht den Gerichtsstandort. Daher brauchen wir eine neue Dis- kussion einer Erdkabelstrategie. Auf der Höchstspannungsebene ist es schwer um- setzbar, auch wenn der Kreistag Pinneberg es einstimmig für die 380-kV HH-Nord nach Dollern fordert.
Daher sagen wir: Dort wo es möglich ist, sollten wir Erdkabel bauen und schlagen im Gesetzentwurf vor: Die erforderliche Netzverstärkung sowie der notwendige Netzaus- bau sollen umwelt- und naturverträglich erfolgen. Dabei ist dem Bau von Erdkabeln der Vorzug vor Freileitungen zu geben. Wir sollten die 110-kV-Ebene grundsätzlich als Erd- kabel bauen.
Energiewende, das heißt: Netz verstärken! Netz ausbauen! Netz intelligent machen!
Netze sollten als notwendige Infrastruktur der Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand überführt werden. Netze dürfen nicht primär renditeorientiert bewirtschaftet werden, sondern ausschließlich im öffentlichen Interesse. Was für ein Krampf, einen Netzbe- treiber, der aus dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gesetzlich zur Netzverstärkung und Ausbau verpflichtet ist, mit einer Prämie zu locken, anstatt doch bitteschön seinen Pflichten gefälligst nachzukommen, wie es in der Regie- rungserklärung vorgeschlagen wurde. Es liegen so große Aufgaben vor uns, dass die Stromnetze wie Straße und Schiene als öffentliche Infrastruktur auch durch den Staat bewirtschaftet werden müssen.
Das kann das Vikingkabel zwischen Brunsbüttel und Feda in Norwegen sein. Das ist schon ein Teil Supergrid. Wir brauchen nicht den Netzverbund mit Nordafrika – den ich für sinnvoll halte – abzuwarten. Wir können wie bei der Kraft-Wärme-Kopplung heute schon mit dem Supergrid anfangen. Meine Fraktion war in Norwegen auf Besuch. Wir haben mit Statnet und Statkraft gesprochen. Die stehen Gewehr bei Fuß. Die hohe Wirtschaftlichkeit des Norwegen-Holland-Kabels spricht doch stark dafür, das Vikingcableprojekt wieder aufzunehmen.

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