Lars Harms zu TOP 6 - Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetz
PresseinformationKiel, den 23.03.2011 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 06 Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetz Drs 17/1359Neben den bundesrechtlichen Raumordnungsgrundsätzen bestimmt in Schleswig-Holstein dasLandesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEGG) zusätzlich spezielle Entwicklungsperspektivenfür das Land. Das heißt, die Weiterentwicklung der Raumordnung geschieht auch unterBerücksichtigung des LEGG.Dass Raumordnungspläne in zeitlichen Anständen neu aufgestellt werden müssen, stelltniemand außer Frage. Sie sind als planerische Grundlage für die Weiterentwicklung des Landesnotwendig. Dort werden die planerischen Leitbilder und Ziele für die Gestaltung des Landesfestgelegt. Wenn wir also Ziel und Leitbilder für unser Land in aller Regelmäßigkeit neuaufstellen, sollte dies natürlich auch für die Grundlagen gelten. Soll heißen: DieEntwicklungsgrundsätze müssen der Zeit entsprechen.Wir haben eine hitzige Diskussion im Land auf allen Ebenen gehabt, als es um den LEP ging.Dabei spielte insbesondere die zusätzliche Bebauung in der Fläche im Hinblick auf den 2demografischen Wandel eine große politische Rolle. Wir haben als SSW unter anderemkritisiert, dass der Tenor von „Freiwilligkeit und Kooperation“ dazu führen wird, dass dieGemeinden in einen ruinösen Wettbewerb bei der Neuansiedlung von Wohnraumflächen undGewerbegebieten treten.Dies soll keine neue LEP-Debatte werden. Aber wir wissen, dass der Flächenverbrauch und dieFlächenversiegelung in Deutschland ein massives Problem darstellen. Während der letzten 60Jahre haben sich die Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland mehr als verdoppelt. Dertägliche Flächenverbrauch liegt bei rund 100 Hektar. Damit werden naturnahe oderlandwirtschaftlich genutzte Flächen verändert oder versiegelt. Vor dem Hintergrundstagnierender oder rückläufiger Bevölkerungszahlen ist dies nicht mehr akzeptabel. Was wirbrauchen ist eine Flächensparpolitik und eine Verbesserung der Flächeneffizienz. Zu diesemErgebnis kommt auch eine Kommission zum Bodenschutz beim Umweltbundesamt.Die Empfehlung lautet daher. Wir brauchen weniger versiegelte Flächen und einen sorgsamenUmgang mit den Flächen. In diesem Sinne ist auch der erste Punkt unseres Gesetzentwurfs zuverstehen.Wir wollen kein Bau- und Versiegelungsverbot. Aber wir müssen Ziele der Flächeneinsparungund Flächeneffizienz künftig stärker in der Raumordnung berücksichtigen.Im Zuge der jetzt bundesweit angestoßenen Diskussion um die Zukunft der Energieversorgungim Land, ist es deutlich geworden, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Wir wollenschnellstmöglich raus aus der Atomtechnologie und mittelfristig raus aus derEnergieversorgung durch fossile Energieträger. Langfristiges Ziel ist die Energieversorgung ausErneuerbaren Energien.Dies lässt sich nicht von heute auf morgen lösen. Aber wir müssen heute unsere Hausaufgabenmachen, sprich die planerischen Ziele definieren und festlegen, damit sie in der Raumordnungentsprechend aufgenommen werden. 3Wir wissen, dass der Atomausstieg nicht ohne die Brückentechnologie der fossilenEnergieträger Gas und Kohle machbar ist. Daher ist es wichtig, hierfür die Entwicklungsziele zudefinieren. Es darf aber keinen Freifahrtschein für den uneingeschränkten Bau neuerGroßkraftwerke geben. Dabei muss aber auch klar sein, dass neue Kohlekraftwerke nicht mehrnötig sind. Wenn Kohle als Energieträger genutzt wird, dann darf dies nur unter der Prämisseder rationellsten Verwendung geschehen.Gerade vor dem Hintergrund der bei uns im Land geführten CCS-Debatte und demeinstimmigen Beschluss des Landtages hierzu, ist der Neubau von Kohlekraftwerkenabzulehnen.Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss vorangebracht werden. Hier bin ich dann dochwieder beim LEP, wo die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung, auf1,5% der Landesfläche erhöht wurde. Diese Maßgabe haben wir unterstützt.Aber das ist natürlich nicht alles. Die dezentrale Energieversorgung wird künftig eine größereRolle spielen als bisher. Dafür brauchen wir aber neue Netzstrukturen. Ohne den Netzausbaukeine Energiewende. Daher muss dies in den Grundsätzen der Landesentwicklung künftigstärker berücksichtigt werden. Natürlich sollte dabei der Bau von Erdkabeln im GrundsatzVorrang vor Freileitungen haben.Unser heutiger Gesetzentwurf soll jetzt schon die Planungsgrundlagen schaffen, die nötig sindum die Energiewende zu schaffen und um nachhaltig mit unseren Ressourcen umgehen zukönnen.