Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
23.03.11
15:53 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 21+22: Nicht vorschnell Fakten schaffen und Alternativen unterlaufen!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 23. März 2011



TOP 21 und 22: Bericht und Antrag zur Zukunft der Justizvollzugsanstalten in Flensburg und Itzehoe (Drucksachen 17/1361neu und 17/1362neu)



Andreas Beran:

Nicht vorschnell Fakten schaffen und Alternativen unterlaufen!


Herr Minister, herzlichen Dank für den abgegebenen Bericht. Dieser Bericht macht deutlich, dass meine in der letzten Sitzung des Landtages geäußerten Befürchtungen richtig sind, dass die Regierung Fakten schaffen will, um eine Schließung der kleineren JVAs besser begründen zu können. Ich erinnere noch einmal daran, dass es im Parlament Einigkeit darüber gibt, dass über eine Schließung erst entschieden wird, nachdem der Finanzausschuss diese Frage erneut und ohne Zeitdruck beraten hat.
Dadurch, dass das Investitionsprogramm weiter umgesetzt wird, werden Fakten geschaffen, die eine Entscheidung über den Fortbestand der kleineren JVAs erheblich erschweren. Wir Sozialdemokraten haben gesagt, dass wir eine Schließung der Justizvollzugsanstalten nur dann für vertretbar halten, wenn die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen nachgewiesen wird und das hohe Niveau des resozialisierenden Strafvollzugs erhalten bleibt. Dieser Nachweis ist bisher nicht erfolgt, denn die von der Regierung vorgelegten Papiere waren nicht schlüssig, wenig überzeugend und hinterließen eine Reihe von Fragen, die unbeantwortet blieben.
Die Interessenvertretungen von Richtern und Anwälten vor Ort und der zuständigen Gewerkschaften haben Konzepte vorgelegt, die Alternativen zu einer Schließung aufzeigen. 2



Bestandteil dieser Konzepte war auch, dass einige Investitionen in anderen JVAs vorerst zurückgestellt werden, bis es zu einer abschließenden Entscheidung gekommen ist. Dazu gehörte auch der Bau einer Turnhalle in der JVA Kiel. Indem diese Maßnahmen jetzt eingeleitet wurden, entsteht der Eindruck, dass die Regierung versucht, die vorgeschlagenen alternativen Konzepte zu unterlaufen.
Ein weiterer Punkt spricht dafür, eine Schließung der kleinen JVA nicht vorschnell zu entscheiden:
Haftbedingungen, bei denen zwei Gefangene auf 8 qm 23 Stunden am Tag ohne abgetrennte Toiletten untergebracht sind, verstoßen laut Bundesverfassungsgericht gegen die Menschenwürde. Die Häftlinge hätten danach ein Anrecht, in solchen Zellen allein untergebracht zu sein. Bei zu wenigen vorhandenen Zellen könnte dies sogar dazu führen, dass Gefangene vorübergehend frei gelassen werden müssten. Eine Freilassung von Straftätern aufgrund Raummangels ist jedoch nicht hinnehmbar. Hier ist die Landesregierung gefordert, eine rasche Lösung zu finden. Eine Lösung kann auch sein, vorerst eine Schließung der kleinen Justizvollzugsanstalten nicht vorzunehmen.
Nun zu dem Antrag der Linken: Es ist nach unserem Verständnis über demokratische Arbeitsteilung zwischen Parlament und Regierung Aufgaben der Fraktionen, öffentliche Diskussionen zu politischen Themen zu organisieren und hierbei Betroffene, Sachverständige und Interessierte anzusprechen und die Landesregierung mit den Ergebnissen dieses Dialoges zu konfrontieren und nicht umgekehrt.
Es ist Aufgabe der Landesregierung, dem Parlament nicht nur eine überzeugende Begründung und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die beabsichtigte Schließung der Anstalten in Flensburg und Itzehoe vorzulegen, sondern auch einen Entwurf für die weitere Vollzugsplanung in unserem Land unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit und Personalräte zu erarbeiten und im Innen- und Rechtsausschuss vorzustellen.
Der Antrag der Linken zielt dann in die richtige Richtung, wenn beabsichtigt ist, die Landesregierung mit den Auswirkungen ihres Handelns auf die Gesamtsituation des Strafvollzuges in Schleswig-Holstein zu konfrontieren. Den Vorschlag, hier die Landesregierung 3



zu verpflichten, ein öffentliches Hearing zu einem Thema zu organisieren, halten wir für nicht geeignet für eine sachgerechte Lösung. Denn hier geht es nicht nur um ein Expertenthema, sondern auch um sehr empfindliche Belange der Betroffenen, nämlich der Gefangenen und der Bediensteten der Anstalten.