Herzlichen Glückwunsch, Herr Ministerpräsident!
Glückspielstaatsvertrag10. März 2011„Herzlichen Glückwunsch, Herr Ministerpräsident!“Zu den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zur Neuordnung des deutschen Glücksspielwesens erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp:„In den Verhandlungen für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag konnte Schleswig-Holstein heute einen entscheidenden Durchbruch erzielen: Der Sportwettenmarkt wird kontrolliert geöffnet, das Sportwettenmonopol wird abgeschafft! Das ist ein Sieg der Vernunft über die Besitzstandswahrer und die Phalanx der politischen Taktierer.“„Damit hat sich der Ministerpräsident auf ganzer Linie durchgesetzt. Das Sportwettenmonopol war juristisch, fachlich und finanziell nicht zu halten. Wir haben seit Jahren dafür geworben. Umso mehr freuen wir uns jetzt, dass sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat“, kommentiert von Boetticher.Kubicki ergänzt: „Das zeigt, dass unser schleswig-holsteinisches Modell der richtige Weg ist. Und es zeigt auch, dass es richtig war, den Entwurf eines Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Frank Zabel Landeshaus, 24105 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1443 Telefax 0431-988-1497 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-mail: presse@fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Seite 1/2 Glücksspielgesetzes einzubringen – dies hat die Verhandlungsposition des Ministerpräsidenten gestärkt und die Grundlage für diesen Durchbruch geschaffen."Die Öffnung im Sportwettenbereich stelle zudem eine erhebliche Verbesserung der derzeitigen Situation dar. „Endlich können wir den riesigen Graumarkt weitestgehend legalisieren und damit kontrollieren. Wir erwarten Mehreinnahmen in Millionenhöhe für Schleswig-Holstein und die Schaffung mehrerer hundert Arbeitsplätze durch die Neuansiedlung und die Rückkehr von Unternehmen der Branche“, so Arp.Einig waren sich alle drei, dass ein Konzessionsmodell vernünftig ausgestaltet werden muss: „Wer A sagt, muss auch B sagen. Ein Konzessionsmodell mit weit reichenden Einschränkungen ist europarechtlich angreifbar und damit nicht zustimmungsfähig. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch, wird von der EU notifiziert und kann zügig umgesetzt werden. Nichts spricht dagegen.“ Sie seien jedoch zuversichtlich, dass dies die Ministerpräsidenten erkennen und den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen. Seite 2/2