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03.03.11
10:21 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch und Rolf Fischer: Das soziale Europa schaffen!

Kiel, 3. März 2011 Nr. 064/2011



Wolfgang Baasch und Rolf Fischer:
Das soziale Europa schaffen!

Europäisch geförderte Projekte und die Stärkung der Arbeitnehmerrechte standen im Mittelpunkt des Besuchs der rheinland-pfälzischen Europaabgeordneten Jutta Steinruck in Kiel. Auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion führte die Europaabgeordnete gemeinsam mit den SPD Landtagsabgeordneten Rolf Fischer (Kiel) und Wolfgang Baasch (Lübeck) Gespräche mit dem „Frauennetzwerk zur Arbeitssituation“ und dem Vorsitzenden der „Europa Union“ und sprach auf der 3. Personal- und Betriebsrätekonferenz der Fraktion zum Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Dazu erklären Wolfgang Baasch und Rolf Fischer:
Beim „Frauennetzwerk zur Arbeitssituation“ wurde die quantitative und qualitative Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt thematisiert. Wer den drohenden Fachkräftemangel beklagt, muss die Erwerbstätigkeit von gut ausgebildeten Frauen stärken. Die in Kiel Und Lübeck aktive Beratungsstelle „Frau & Beruf“ des Frauennetzwerks leistet hier erfolgreiche und beispielhafte Arbeit, die auch künftig gefördert werden sollte. Insbesondere müssen die neuen EU-Förderprogramme ab 2014 darauf ausgerichtet werden, Strukturen zu schaffen und kompetente Beratung und Hilfestellung für Frauen zu ermöglichen.
Im Gespräch mit dem Vorsitzenden der „Europa Union“, Uwe Döring, ging es um die Bedeutung und den regionalen Bezug europäischer Politik. Dieser Meinungsaustausch soll auch zukünftig mit konkreten europäischen Themen fortgeführt werden.
In der anschließenden Personal- und Betriebsrätekonferenz der SPD Landtagsfraktion war die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1.Mai 2011 das zentrale Thema. Einig waren sich die Teilnehmer, dass der europäische Binnenmarkt wichtig ist für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland; die uneingeschränkte berufliche Mobilität ist zu begrüßen. Doch die Arbeitnehmerfreizügigkeit braucht klare Regeln, damit Missbrauch verhindert wird. Dazu gehören: 2



der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze, die wirksame Kontrolle der Schwarzarbeit sowie eine verbesserte Mitbestimmung und die Beratung von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihren Heimatsprachen.
Hier muss die Bundesrepublik Deutschland auf allen Ebenen, auch in Schleswig-Holstein, noch ihre Hausaufgaben machen, damit die Arbeitnehmerfreizügigkeit das soziale Europa stärkt.