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28.02.11
14:55 Uhr
Linke

Ranka Prante zu Klage gegen Laufzeitverlängerungen: "CDU und FDP sind wie Bombenentschärfer, die gebannt auf das Herunterlaufen der Zünder-Uhr schauen."

Jannine Menger-Hamilton Presseinformation Pressesprecherin
91/2011 DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Kiel, 28. Februar 2011 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09
presse@linke.ltsh.de
www. linksfraktion-sh.de

Ranka Prante zu Klage gegen Laufzeitverlängerungen: „CDU und FDP sind wie Bombenentschär- fer, die gebannt auf das Herunterlaufen der Zünder-Uhr schauen.“
Kiel. DIE LINKE im schleswig-holsteinischen Landtag begrüßt die Klage der fünf Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg gegen die Laufzeitver- längerung von Atomkraftwerken. Sie fordert die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein.
„Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten ohne Beteiligung des Bun- desrates und der Bundesländer verabschiedet. Dieses Vorgehen ist verfassungsrechtlich bedenk- lich. Zudem behindert die Atompolitik den Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die längst überfällige Energiewende, die für Schleswig-Holstein als windhöfiges Land zwischen den Meeren so wichtig wäre“, sagt Ranka Prante, Fraktionsvorsitzende und energiepolitische Spreche- rin der Linksfraktion.
„Die Landesregierung muss sich endlich für ungefährliche erneuerbare Energien einsetzen und die Bevölkerung Schleswig-Holsteins vor den Folgen und Gefahren von Atomkraftwerken schützen. Die schwarz-gelbe Landesregierung kommt mir vor wie ein Bombenentschärfer, der gebannt beim Herunterlaufen der Zünder-Uhr zuschaut, weil er der Rüstungsindustrie versprochen hat, ih- re Produkte nicht zu beschädigen. CDU und FDP müssen endlich in die Hufe kommen, um heraus- zufinden, warum es in der Umgebung des AKW Brokdorfs zu erhöhten Krebsraten kommt.“
Zwei der schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke sind Siedewasserreaktoren, die als immens störanfällig und unsicher gelten. Zudem sind sie bereits so alt, dass Komponenten zum Teil nicht mehr ausgetauscht oder auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden können.

Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Hintergrund:
Die fünf Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg stellen einen Antrag auf Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens gemäß Artikel 93 Absatz1 Nr. 2 des Grundgesetzes. Darin wird beantragt festzustellen, dass das Laufzeitverlän- gerungsgesetz (11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist.
Das Gesetz regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, als auch von den schleswig-holsteinischen Atomkraftwerken Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel, indem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist.



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