Flemming Meyer zu TOP 30 - Die Kita-Landesmittel müssen in den Einrichtungen ankommen
Presseinformation Kiel, den 25.2.2011Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 30 Die Kita-Landesmittel müssen in den Einrichtungen ankommen Drs. 17/1286Als kleine Entschädigung für die Abschaffung des beitragsfreien Kitajahres nach nicht einmaleinjähriger Laufzeit wurde den Betroffenen die Aufstockung der Mittel für die Kita-Betriebskosten geboten. Die Erhöhung dieser Summe von 60 auf 70 Millionen Euro sollte dabeiausschließlich der Sicherung oder sogar der Verbesserung der Bildungsqualität in denKindertagesstätten zu Gute kommen. Und daran, dass hier Fortschritte dringend nötig sind,kann es überhaupt keinen Zweifel geben: Die Kitagruppen sind oftmals überfüllt, dieLeitungsebene ist nicht selten überfordert und der Krankenstand sowie die Fluktuation derFachkräfte ist enorm hoch.Vor diesem Hintergrund begrüßt der SSW natürlich grundsätzlich die Absicht, durch dieBereitstellung zusätzlicher Mittel eine Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung zuerreichen. Und auch wenn diese Erhöhung aus unserer Sicht kaum ausreichen wird, um dieaktuellen Standards zu halten, muss natürlich sichergestellt werden, dass dieses Geld in den 2Einrichtungen ankommt. Der entsprechenden Forderung der Grünen, nach der dieLandesregierung hierfür Sorge tragen muss, schließt sich der SSW an.Grundsätzlich halten wir es allerdings für beschämend, dass Schleswig-Holstein eines derLänder mit den geringsten Ausgaben für die frühkindliche Bildung ist. Es sollte doch allen klarsein, wie absolut lohnenswert Investitionen in diesem Bereich sind und was für einenwichtigen Beitrag wir damit zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes leisten können. Doch vordem Hintergrund der Streichung des beitragsfreien Jahres - die ja nichts anderes als eineKürzung um rund 35 Millionen Euro bedeutet - wird der geringe Stellenwert dieses Themas fürdie Landesregierung deutlich. Auch die zusätzlichen Mittel ändern daran so gut wie gar nichts.Auch Sicht des SSW muss hier viel mehr passieren.Natürlich sind die Zuweisungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen undTagespflegestellen nach Paragraph 25 e des Finanzausgleichsgesetzes zweckgebunden. DieArbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände weist zu Recht darauf hin, dass dieseauch vollumfänglich dem Zweck der Kindertagesbetreuung zu Gute kommen. Doch wir allewissen, dass diese Gelder von der kommunalen Ebene mitunter indirekt dazu genutzt werden,um den eigenen Haushalt zu sanieren. Denn die Aufstockung des Landesanteils wird voneinigen Kreisen und kreisfreien Städten zum Anlass genommen, um den eigenen Anteil an derFinanzierung zu kürzen. Und da sie als Zuschussempfänger selbständig für die weitereVerteilung dieser Mittel sorgen - und sich dabei nicht selten in einer sehr schwierigenfinanziellen Situation befinden - war diese Entwicklung eigentlich auch absehbar. Die dringendnotwendige Verbesserung der Bildungsqualität in den Einrichtungen wird so leider nichterreicht.Die Tatsache, dass sich die Regierung nun zurücklehnt und die Verantwortung einfach auf dieörtlichen Träger der Jugendhilfe abwälzt, halten wir für sehr bedenklich. Den unbedingtenWillen, etwas für die Kitaqualität zu tun und damit die frühkindliche Bildung zu stärken, kannich hier jedenfalls kaum erkennen. Nun bleibt uns nur, an die Städte und Gemeinden zu 3appellieren, damit sie auch weiterhin ihren Teil zur Qualitätssicherung und Verbesserung inden Einrichtungen beitragen. Denn nur auf diesem Weg können wir wichtige Ziele, wie dieVerbesserung des Fachkraft/Kind-Schlüssels oder auch bessere Arbeitsbedingungen undFortbildungsmöglichkeiten erreichen.Aus Sicht des SSW wird in dieser Situation vor allem eins deutlich: Die bestehendenRegelungen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sind zunehmend unüberschaubarund letztlich mangelhaft. Wir halten es deshalb für dringend notwendig, die Finanzierung derfrühkindlichen Bildungseinrichtungen klarer zu regeln. Hier sehen wir die Landesregierungeindeutig in der Pflicht, über das Landesrecht für einen verlässlichen Rahmen und für mehrTransparenz zu sorgen. Im Sinne der Eltern und Kinder müssen dann auch Themen wie dielandesweite Bedarfsermittlung und eine landeseinheitliche Sozialstaffel offen diskutiertwerden. Und es versteht sich von selbst, dass hier alle Beteiligten einbezogen werden müssen.