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25.02.11
15:32 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 30 - Die Kita-Landesmittel müssen in den Einrichtungen ankommen

Presseinformation Kiel, den 25.2.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer

TOP 30 Die Kita-Landesmittel müssen in den Einrichtungen ankommen Drs. 17/1286
Als kleine Entschädigung für die Abschaffung des beitragsfreien Kitajahres nach nicht einmal
einjähriger Laufzeit wurde den Betroffenen die Aufstockung der Mittel für die Kita-
Betriebskosten geboten. Die Erhöhung dieser Summe von 60 auf 70 Millionen Euro sollte dabei
ausschließlich der Sicherung oder sogar der Verbesserung der Bildungsqualität in den
Kindertagesstätten zu Gute kommen. Und daran, dass hier Fortschritte dringend nötig sind,
kann es überhaupt keinen Zweifel geben: Die Kitagruppen sind oftmals überfüllt, die
Leitungsebene ist nicht selten überfordert und der Krankenstand sowie die Fluktuation der
Fachkräfte ist enorm hoch.


Vor diesem Hintergrund begrüßt der SSW natürlich grundsätzlich die Absicht, durch die
Bereitstellung zusätzlicher Mittel eine Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung zu
erreichen. Und auch wenn diese Erhöhung aus unserer Sicht kaum ausreichen wird, um die
aktuellen Standards zu halten, muss natürlich sichergestellt werden, dass dieses Geld in den 2
Einrichtungen ankommt. Der entsprechenden Forderung der Grünen, nach der die
Landesregierung hierfür Sorge tragen muss, schließt sich der SSW an.
Grundsätzlich halten wir es allerdings für beschämend, dass Schleswig-Holstein eines der
Länder mit den geringsten Ausgaben für die frühkindliche Bildung ist. Es sollte doch allen klar
sein, wie absolut lohnenswert Investitionen in diesem Bereich sind und was für einen
wichtigen Beitrag wir damit zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes leisten können. Doch vor
dem Hintergrund der Streichung des beitragsfreien Jahres - die ja nichts anderes als eine
Kürzung um rund 35 Millionen Euro bedeutet - wird der geringe Stellenwert dieses Themas für
die Landesregierung deutlich. Auch die zusätzlichen Mittel ändern daran so gut wie gar nichts.
Auch Sicht des SSW muss hier viel mehr passieren.


Natürlich sind die Zuweisungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und
Tagespflegestellen nach Paragraph 25 e des Finanzausgleichsgesetzes zweckgebunden. Die
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände weist zu Recht darauf hin, dass diese
auch vollumfänglich dem Zweck der Kindertagesbetreuung zu Gute kommen. Doch wir alle
wissen, dass diese Gelder von der kommunalen Ebene mitunter indirekt dazu genutzt werden,
um den eigenen Haushalt zu sanieren. Denn die Aufstockung des Landesanteils wird von
einigen Kreisen und kreisfreien Städten zum Anlass genommen, um den eigenen Anteil an der
Finanzierung zu kürzen. Und da sie als Zuschussempfänger selbständig für die weitere
Verteilung dieser Mittel sorgen - und sich dabei nicht selten in einer sehr schwierigen
finanziellen Situation befinden - war diese Entwicklung eigentlich auch absehbar. Die dringend
notwendige Verbesserung der Bildungsqualität in den Einrichtungen wird so leider nicht
erreicht.


Die Tatsache, dass sich die Regierung nun zurücklehnt und die Verantwortung einfach auf die
örtlichen Träger der Jugendhilfe abwälzt, halten wir für sehr bedenklich. Den unbedingten
Willen, etwas für die Kitaqualität zu tun und damit die frühkindliche Bildung zu stärken, kann
ich hier jedenfalls kaum erkennen. Nun bleibt uns nur, an die Städte und Gemeinden zu 3
appellieren, damit sie auch weiterhin ihren Teil zur Qualitätssicherung und Verbesserung in
den Einrichtungen beitragen. Denn nur auf diesem Weg können wir wichtige Ziele, wie die
Verbesserung des Fachkraft/Kind-Schlüssels oder auch bessere Arbeitsbedingungen und
Fortbildungsmöglichkeiten erreichen.


Aus Sicht des SSW wird in dieser Situation vor allem eins deutlich: Die bestehenden
Regelungen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sind zunehmend unüberschaubar
und letztlich mangelhaft. Wir halten es deshalb für dringend notwendig, die Finanzierung der
frühkindlichen Bildungseinrichtungen klarer zu regeln. Hier sehen wir die Landesregierung
eindeutig in der Pflicht, über das Landesrecht für einen verlässlichen Rahmen und für mehr
Transparenz zu sorgen. Im Sinne der Eltern und Kinder müssen dann auch Themen wie die
landesweite Bedarfsermittlung und eine landeseinheitliche Sozialstaffel offen diskutiert
werden. Und es versteht sich von selbst, dass hier alle Beteiligten einbezogen werden müssen.